MFG - Geld-zurück-Garantie?
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St. Pöltens gute Seite

Geld-zurück-Garantie?

Text Michael Müllner
Ausgabe 11/2013

Entscheidet der Verfassungsgerichtshof im Sinne von St. Pölten und erhält die Stadt schon bald 58 Millionen aus zu viel bezahlter Spitalsfinanzierung zurück? Ein erster Schritt ist gelungen.

Worum geht’s? Im Jahr 2004 übertrug die Stadt St. Pölten das städtische Krankenhaus an das Land NÖ. Der finanzielle Aufwand war für die Stadt nicht mehr tragbar, man konnte sich das Spital schlichtweg nicht mehr leisten. Im Rahmen der Verhandlungen setzte das Land einen jährlichen „Standortbeitrag“ von rund sieben Millionen Euro fest, die Stadt wollte damals nur zwei Millionen zahlen. Eine politische Lösung kam über Jahre hindurch nicht zustande, gestützt auf ein Gutachten des bekannten Verfassungsjuristen Heinz Mayer brachte die Stadt nun Klage ein, um die „sachlich gerechtfertigte“ Höhe klären zu lassen.
Das Land NÖ argumentiert die Höhe des Standortbeitrages mit einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2005. Demnach erziele die Standortgemeinde Standortvorteile, weil das Land im Gemeindegebiet ein Spital erhält, etwa durch Menschen, die deswegen ihren Hauptwohnsitz nach St. Pölten verlegen. Dementsprechend tiefer müsse St. Pölten in die Tasche greifen.
Am 3. Oktober 2013 beschloss nun der Verfassungsgerichtshof, dass die Klage der Stadt St. Pölten zulässig sei und dass man das entsprechende Landesgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen werde. Der Gerichtshof sieht Bedenken. Sinngemäß soll geprüft werden, ob die Argumentation von Land (und IHS-Studie) nicht einseitig sei, dass also nur die Vorteile des Spitals auf die Gemeinde bewertet werden, nicht aber etwaige Nachteile, beispielsweise durch einen erhöhten Aufwand für das Gemeindebudget. Die Art und Weise, wie also der Standortbeitrag berechnet wurde, wird überprüft. Es steht im Raum, dass dieser für St. Pölten nachteilig errechnet wurde. Mit dem jüngsten Gerichtsbeschluss ist freilich noch nichts entschieden. „Das Land NÖ erhält nun die Möglichkeit zu den Bedenken des Gerichtshofs im Vorverfahren der Gesetzesprüfung Stellung zu nehmen“, so Christian Neuwirth, Sprecher des Verfassungsgerichtshofes. Die Durchschnittsdauer dafür beträgt neun Monate, erst danach kann mit einem weiteren Verhandlungstermin und einer Entscheidung gerechnet werden.
Für Bürgermeister Matthias Stadler geht es aktuell um knapp 58 Millionen Euro, die man sich bei einer erfolgreichen Klage vom Land zurückholen will: „Geld, das den St. Pöltner Bürgerinnen und Bürgern zusteht und das wir etwa zur Sanierung der Pflichtschulen gut gebrauchen könnten!“

Dauerbrenner „KRAZAF“-Lücke
Auch an einer anderen Front kann sich Stadler, zumindest theoretisch, einen Geldsegen für das Stadtbudget erhoffen. Seit 1995 verlangen 17 niederösterreichische Gemeinden Geld zurück – und zwar vom „KRAZAF“, dem Fonds zur Krankenanstaltenfinanzierung. Im Rahmen einer Systemumstellung seien Millionen auf irgendwelchen Konten verschwunden, Geld das den Kommunen zustehe und für dessen Rückzahlung sich rechtlich niemand zuständig fühle. Soweit die Position der Gemeinden, die auch vom österreichischen Städtebund geteilt wird, wie Silvia Stefan-Gromen bestätigt: „Unsere Juristen arbeiten seit Jahren an dem Thema, es gibt mittlerweile Berge von Akten.“
Bürgermeister Stadler ist zuversichtlich: „Der Bund hat beim Finanzausgleich 2008 anerkannt, dass die Lücke offen ist. Auch ein Städtebund-Gutachten von Professor Theodor Öhlinger stützt unsere Position, weshalb wir erst im Oktober wieder an das Gesundheitsministerium geschrieben haben.“ Immerhin geht es, zuzüglich Zinsen, um 50 Millionen Euro. Geld, mit dem man einen beachtlichen Teil der städtischen Verbindlichkeiten abdecken könnte – oder etwa 60 Kindergartengruppen finanzieren.