MFG - Gelebte Neutralität
Gelebte Neutralität


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St. Pöltens gute Seite

Gelebte Neutralität

Text Dominik Leitner
Ausgabe 03/2017

In ihrem neu verabschiedeten Programm spricht die Bundesregierung auch die weltanschauliche und religiöse Neutralität im öffentlichen Raum an. Doch wird diese in Österreich auch gelebt oder ist sie bloßer Vorwand, um die Rechte einzelner Religionsgemeinschaften zu beschneiden?

Das Verhältnis zwischen Staat und Religion steht wieder auf dem Prüfstand. In einem Arbeitsprogramm spricht sich die Regierung unter dem Motto der Integration für die weltanschauliche und religiöse Neutralität im öffentlichen Dienst aus und will zudem ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum durchsetzen. Konkrete Gesetzesentwürfe stehen derzeit noch aus, ein Blick auf die derzeitige Praxis lässt zudem fragen, ob akuter Handlungsbedarf besteht. So sind es vor allem Polizei und Justiz, die als Beispiele für die staatliche Neutralität angeführt werden. Für das Landesgericht St. Pölten ist die Sache schon jetzt eindeutig: „Ich bin der Meinung, dass religiöse Symbole im Gerichtssaal nichts verloren haben“, stellt Andrea Humer, Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten, klar. Schon jetzt gibt es im Gerichtssaal keine Kreuze mehr und auch sogenannte Schwurgerichtsgarnituren, die zum Ablegen religiöser Eide verwendet werden, sind in der Praxis kaum bis gar nicht mehr im Einsatz. Seit einigen Jahren sind sie deshalb in St. Pölten aus den Gerichtssälen entfernt. Was die Vollverschleierung vor Gericht angeht, hat Humer ebenfalls eine klare Meinung: „Ich kann mir nicht vorstellen einen Prozess zu führen, wo jemand verschleiert ist, ich muss Aussagen in ihrer Gesamtheit würdigen, das ist durch die Vollverschleierung nicht möglich.“ Außerdem sei es schon aus Gründen der Identitätsfeststellung notwendig, das Gesicht erkennbar zu machen. Bei der Polizei ist der Fall ähnlich gelagert, religiöse Kleidung wird großteils schon durch entsprechende Bekleidungsvorschriften unmöglich gemacht. Markus Haindl von der NÖ Landespolizeidirektion dazu: „Das Tragen von anderen Kopfbedeckungen als den vorgeschriebenen ist nicht vorgesehen. Bei uns gibt es Menschen mit muslimischem Glaubensbekenntnis, das Kopftuch war aber noch nie ein Thema.“
Rechtliche Lage schwierig
Das Kopftuch ist in den letzten Jahren immer wieder zum Symbol des Kampfes zwischen staatlicher Säkularisierung und Religionsfreiheit geworden. Die rechtlichen Bestimmungen sind auch im internationalen Vergleich divers und umstritten (siehe Infobox „Kein Verbot, sondern Neutralität“). In Österreich ist dabei die Beziehung zwischen Kirche und Staat grundlegend anders gelagert als beispielsweise in Frankreich. Während dieser als laizistischer Staat auftritt und die Trennung von Kirche und Staat proaktiv betreibt, ist Österreich durch einen Vertrag aus der Zwischenkriegszeit, dem sogenannten Konkordat, seit jeher mit dem Heiligen Stuhl im Vatikan verbunden. Das ist auch ein Grund, warum die ebenfalls immer wieder aufkeimende Debatte um das Kreuz in der Schule schon im Vorhinein zum Scheitern verurteilt ist: Im Religionsunterichtsgesetz von 1949 findet man erstmals die Regelung, dass in allen Schulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehören, in jeder Schulklasse ein Kreuz angebracht werden muss. In einem weiteren Konkordat zum Schulwesen (für alle öffentlichen Schulen), unterzeichnet 1962, nimmt der Vatikan diese Regelung zur Kenntnis – entmachtet aber im selben Absatz die österreichische Politik: „Eine Änderung dieses Zustandes wird nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl stattfinden.“
Politisch gibt es aber ohnehin enden wollendes Interesse, an diesem Zustand etwas zu ändern. Die unterschiedliche Bewertung von Kopftuch und Kreuz wird meist mit der historischen Bedeutung des Kreuzes für Österreich begründet (siehe Infobox „Die Krux mit dem Kreuz“). Klaus Otzelberger (FPÖ) stellt daher klar: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor wenigen Jahren festgestellt, dass Kreuze in Schulklassen nur ‚stumme und passive Symbole‘ sind, die für unsere Geschichte, Identität und Kultur stehen.“ Das im Raum stehende Neutralitätsgebot sei daher für ihn auch nicht auf das Kreuz im Klassenzimmer zu beziehen. Vizebürgermeister  Matthias Adl (ÖVP) schlägt in dieselbe Kerbe und meint, dass „Kreuz und Kopftuch in keiner Weise miteinander vergleichbar“ seien. Franz Gunacker (SPÖ) hält jedenfalls fest, dass „eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche“ in Österreich bestehen sollte, am Kreuz im Klassenzimmer möchte auch er nicht rütteln. Auf der anderen Seite sei Integration für ihn aber auch „mehr, als nur eine Diskussion über das Kopftuch.“ Dem Sonderstatus des Kreuzes widerspricht in der politischen Landschaft St. Pöltens derzeit jedenfalls keine Partei. Markus Hippmann (Grüne) fasst den herrschenden Konsens so zusammen: „Das Kreuz repräsentiert im öffentlichen Raum uns selbst und das wofür wir und unsere westliche Kultur stehen und hat einen anderen Wertstatus als ein Kopftuch.“
Alle religiösen Symbole verbieten
Anders sieht das Emel Güzel, die als Lehrerin in der Theodor Körner Hauptschule Sport und Mathematik unterrichtet. Auch wenn die Schulen in der Debatte im Moment ausgenommen sind, findet Güzel, dass auch hier eine strikte Trennung von Kirche und Staat notwendig wäre. Das Kopftuch bei Lehrerinnen sieht sie kritisch: „Lehrer sollten neutral auftreten, das Kopftuch ist für mich aber ein religiöses Symbol.“ Als Alevitin trägt die aus der Türkei stammende Lehrerin selbst auch in ihrer Freizeit kein Kopftuch, unter Kolleginnen ist ihr ebenfalls kein Fall bekannt – die Ausnahme bilden islamische Religionslehrerinnen. In St. Pölten scheint eine Diskussion über Kopftücher in Schulen, jedenfalls aufseiten der Lehrerinnen, nicht notwendig. Beim Thema staatlicher Neutralität darf für sie auch das Kreuz nicht ausgeklammert werden: „Das Kreuz ist kein kulturelles Symbol, sondern ein religiöses. Ich würde ein Gesetz begrüßen, aber für alle. Das Kreuz kann dann ja im Religionsunterricht aufgehängt werden.“ Religion sei für sie strikte Privatsache, ihren Schülern gegenüber möchte sie neutral auftreten. Dem Argument, wonach das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung sei, stimmt sie nicht zu: „Es gibt sicher Fälle, wo ein Kopftuch nicht freiwillig getragen wird, aber es gibt genauso auch viele junge Mädchen, die es aus Überzeugung tragen.“
Die Grenze zwischen kulturellen und religiösen Symbolen ist nicht einfach zu ziehen und in vielen Fällen strittig. Jedenfalls wird mit Verboten in diesem Bereich die Tür zu weitreichenderen Kleidungsvorschriften aufgestoßen, die Frage, wann Einschnitte in das Selbstbestimmungsrecht gerechtfertigt sind, ist heikel. Die St. Pöltner Religionsgemeinschaften betonen jedenfalls das prinzipiell gute Einvernehmen und stehen Verboten kritisch gegenüber. Bischof Klaus Küng betont, „dass Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften in einem konstruktiven Miteinander stehen.“ Neutralität sei dabei die Grundlage für den „positiven Austausch aller.“ Auch Mehmet Mercan, Obmann der Alevitischen Glaubensgemeinschaft, ist prinzipiell gegen Verbote. Beim Kopftuch hat er eine differenzierte Sichtweise: „Problematisch wird es, wenn Zwang dahinter steckt, in der Praxis ist das aber schwer zu differenzieren.“ Kritisch sieht er, dass sich Verbote in diesem Bereich vor allem gegen den Islam wenden, die Kopfbedeckung orthodoxer Juden würde beispielsweise gar nicht thematisiert.
Auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Ibrahim Olgun greift das Argument auf: „Eine ‚Lex Islam‘ darf es nicht geben. Falls selbst verklausuliert Bestimmungen Einzug finden, die sich vor allem gegen Musliminnen richten, wäre das aber der Fall. Religionsfreiheit ist nicht verhandelbar.“
Konstruktives Miteinander
Erfahrung mit dem Zusammenleben der Religionen in St. Pölten bringt Sepp Gruber mit. Der Theologe ist als Betriebsseelsorger tätig und organisiert seit Jahren das Fest der Begegnung, bei dem Kulturen und Religionen zusammenkommen. Zwischen Österreich und anderen Ländern sieht er im Verhältnis von Kirche und Staat Unterschiede: „Wir haben in Österreich nicht den radikalen Säkularismus wie in Frank­reich. Die Gleichwertigkeit aller Religionen muss staatlich gegeben sein!“ Religion ganz aus dem öffentlichen Raum zu drängen, wäre für ihn jedenfalls keine Lösung. Anders gelagert sieht er Vollverschleierung: „Die ist sehr wohl ein Symbol einer Unterdrückungsgesellschaft. Beim Kopftuch hingegen ist es nur bedenklich, wenn das in Kindergarten und Volksschule getragen wird.“ In diesen Fällen stelle sich die Frage, ob es nicht eher ein politisches Signal der Eltern und Autoritäten sei. Ganz allgemein sei das Kopftuch aber auch aus christlichen Kontexten bekannt, die Beschränkung der Debatte auf ein allgemeines Verbot, mit dem v. a. Muslime belegt würden, ist für Gruber daher verkürzt. „Man bekommt bei Außen- und Innenminister den Eindruck, dass gegen Muslime Politik gemacht wird, und das geht gegen die Religionsfreiheit. Klosterschwestern verbietet man das Kopftuch ja auch nicht. Die Empfindsamkeit ist offensichtlich eine ganz andere, sobald es um muslimische Zeichen geht.“
Die Debatte um Neutralität im öffentlichen Raum kann jedenfalls nur dann seriös geführt werden, wenn Religionen tatsächlich neutral behandelt werden. Die Rechtfertigung des Kreuzes mit dessen historisch-kultureller Bedeutung hinterlässt einen schalen Beigeschmack, wenn man anderen Religionen diese kulturelle Bedeutung nicht zugesteht. Gerade der Diskurs um Kopftuch und Kreuz zeigt auch, dass das Verhältnis zwischen Staat und Kirche trotz offizieller Säkularität von ständigen Aushandlungsprozessen geformt wird.
Kein Verbot, sondern Neutralität
Die Führung der Islamischen Glaubensgemeinschaft schrieb ihren Religionslehrerinnen 1995 vor, Kopftücher zu tragen – in der darauffolgenden Diskussion tauchte schließlich in österreichischen Medien erstmals der Begriff des Kopftuchverbotes auf. Die Diskussion war damals rasch mit der Begründung, dass dies „einen unzulässigen Eingriff in verfassungsgesetzlich geschützte Rechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit“ darstelle, beendet. In Frankreich kam es 2004 zu einem Verbot von auffälligen religiösen Symbolen an öffentlichen Schulen, davon betroffen waren neben dem Kopftuch auch die jüdische Kippa oder größere christliche Kreuze. Der damalige Staatspräsident Jacques Chirac meinte, dass diese Symbole „in einem laizistischen Staat an öffentlichen Schulen keinen Platz“ hätten. 2011 folgte schließlich ein Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum, das nach einer Klage auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurde. In Deutschland gab es für Lehrerinnen im öffentlichen Dienst in einigen Bundesländern Kopftuchverbote, die aber durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Verweis auf Glaubensfreiheit 2015 aufgehoben wurden.
Anlässlich des französischen Verbotes meinte die damalige Unterrichtsministerin Elisabeth Gerer noch: „Es ist in Österreich kein Thema, es war nie eines und es wird nie eines sein.“ Derzeit scheint sie zumindest in Bezug auf die Schulen Recht zu behalten, denn die sind aus der Debatte (noch) ausgenommen.
Die Krux mit dem Kreuz
In den vergangenen Jahren gab es mehrere Rechtsprechungen zu diesem Thema: 2011 klagte ein niederösterreichischer Vater, da er im Kindergarten seines Sohnes ein Kreuz entdeckte. Der Fall wurde in letzter Instanz vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof verhandelt – dieser lehnte die Klage ab und erklärte „Das Kreuz ist ohne Zweifel zu einem Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden.“ In Wien setzte hingegen 2013 eine Mutter das Abnehmen des Kreuzes an der Schule ihres Kindes durch.
In der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 war festgehalten, dass in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix (ein Kreuz mit einer Darstellung des gekreuzigten Jesus) oder zumindest ein Kreuz hängen muss. Diese Regelung hatte bis 1995 Bestand – dann erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht diese Teile der Volksschulordnung für verfassungswidrig und nichtig. Anders in Italien: Dort hat eine Mutter zweier Söhne die Kreuze in der Schule als „Verstoß gegen die Religionsfreiheit“ angesehen – und ging damit bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der ersten Instanz im Jahr 2009 bekam die Mutter Recht, in der zweiten Instanz vollführten die Richter jedoch eine Kehrtwende: Zwar müsse der Staat bei der Gestaltung des schulischen Umfelds auch die weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern beachten, jedoch seien Kreuze nur „stumme und passive Symbole“, die keinen Einfluss auf den Unterricht hätten. Der EGMR überlässt die Handhabung also den einzelnen Staaten.