Finanzausgleich - Kampf ums Futter
Ausgabe
Auf der Suche nach neuen „Einnahmequellen" vermeint Bürgermeister Stadler eine Neue entdeckt zu haben, würde die Landeshauptstadt doch beim Finanzausgleich benachteiligt. MFG begab sich in die Tiefen des Finanzausgleichsgesetzes, um herauszufinden, ob tatsächlich Geld auf der Straße liegt.
Stein des Anstoßes war ein Bericht der Kronenzeitung, demnach sich die steirische Landeshauptstadt Graz beim Finanzausgleich gegenüber anderen Regionen benachteiligt fühlt. Ein Ungleichgewicht, das auch die Landesgruppe Niederösterreich des österreichischen Städtebundes für ihre Städte ortet. St. Pölten etwa erhält laut Rechnungsabschluss der Stadt pro Jahr 54,5 Millionen Euro vom Bund aus dem Finanzausgleich. Dividiert durch die Einwohnerzahl von rund 52.000, so rechnet es die Stadt vor, ergibt das einen Wert von 1.045 Euro pro Bürger und Jahr. Im Vergleich dazu: Die Stadt Salzburg erhält, laut Kronenzeitung, 1.249 Euro pro Bürger und Jahr. „Das sind also um fast 20% mehr. Würden wir in St. Pölten für jede Bürgerin bzw. jeden Bürger genau so viel bekommen, wären das jährlich 10,5 Millionen Euro mehr in der Stadtkasse.“
Paragraphendschungel
Ist die Stadlersche Rechnung aber tatsächlich so einfach anzustellen? Auf der Suche nach den Gründen für diese „Ungerechtigkeit“ stoßen wir auf eine hochkomplexe Materie: Das Finanzausgleichsgesetz ist für den Laien praktisch unmöglich zu interpretieren. Auch im Finanzministerium kann nur ein (!) Experte Auskunft geben. Das hört sich dann in etwa so an:
Für die verschiedenen Abgaben gibt es unterschiedliche Verteilungsschlüssel, nach denen die Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Bei den Bundessteuern etwa erhält der Bund zwei Drittel, ein Drittel geht über den Finanzausgleich vom Bund an Länder und Gemeinden retour. Dieses Drittel wiederum wird nach unterschiedlichen Schlüsseln zwischen Ländern und Gemeinden verteilt. Grundlage für diese Verteilungsschlüssel ist u. a. das örtliche Aufkommen bestimmter Steuern (z.T. auch ehemaliger wie etwa der Getränkesteuer). „Mitentscheidend sind also Aspekte wie das regionale Steueraufkommen“, so Daniela Kinz, Pressesprecherin im Finanzministerium. Als Beispiel nennt sie die unterschiedliche Höhe der Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer. Diese wird vom Grundstückspreis berechnet, vom Bund eingehoben und den jeweiligen Gemeinden vollständig refundiert. Da nun in Salzburg bedeutend höhere Grundstückspreise bestehen als in St. Pölten, erhält Salzburg aus dieser Quelle logischerweise auch mehr Geld pro Bürger. Das hat also nichts mit einer expliziten „Ungerechtigkeit“ zu tun.
Wenn es nach Stadler geht, solle man aber ohnedies nach einem „aufgabenorientierten Finanzausgleich“ verteilen. Beim Städtetag 2011 wurde ein diesbezügliches Modell vorgelegt, das die zentralörtlichen Aufgaben stärker berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Leistungen, die Städte auch für ihr Umland erbringen, wie etwa öffentlichen Verkehr, (Hoch-)Schulen oder Kultureinrichtungen. St. Pölten hofft über diesen Ansatz mehr Gelder zu lukrieren. Woher diese kommen, steht auf einem anderen Blatt. „Keine Neiddebatte.“
Im Finanzministerium zeigt man jedenfalls noch keine Eile, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. „Der jetzige Finanzausgleich läuft ja noch bis 2014.“ Für Stadler denkbar wenig Zeit. „In Vergangenheit wurden manche Probleme nicht angegangen, weil ‚zu wenig Zeit‘ war. Wenn wir rechtzeitig beginnen, kann man Studien als Entscheidungsgrundlage einholen und die notwendigen Daten gründlich erheben. Ziel muss es sein, keine neuerlichen Benachteiligungen zu schaffen.“
Wobei klar sein muss, dass „Benachteiligung“ vom jeweiligen Standpunkt des Betrachters abhängt. So wie der Städtebund, wie St. Pölten, führen nämlich auch andere Körperschaften „Argumente“ an, warum gerade sie mehr Geld bekommen müssen. Stadlers Wunsch, „Wir wollen keine Neiddebatte auslösen“, ist also ein frommer. Und die Hoffnung, mehr für St. Pölten herauszuschinden, zumindest sehr ambitioniert. Am Futtertrog des Bundes drängeln sich nämlich alle, und – so liegt es in der Natur der Sache – alle wollen mehr, jedenfalls aber nicht weniger. Die Verhandlungen versprechen also zäh zu werden.
Ist die Stadlersche Rechnung aber tatsächlich so einfach anzustellen? Auf der Suche nach den Gründen für diese „Ungerechtigkeit“ stoßen wir auf eine hochkomplexe Materie: Das Finanzausgleichsgesetz ist für den Laien praktisch unmöglich zu interpretieren. Auch im Finanzministerium kann nur ein (!) Experte Auskunft geben. Das hört sich dann in etwa so an:
Für die verschiedenen Abgaben gibt es unterschiedliche Verteilungsschlüssel, nach denen die Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Bei den Bundessteuern etwa erhält der Bund zwei Drittel, ein Drittel geht über den Finanzausgleich vom Bund an Länder und Gemeinden retour. Dieses Drittel wiederum wird nach unterschiedlichen Schlüsseln zwischen Ländern und Gemeinden verteilt. Grundlage für diese Verteilungsschlüssel ist u. a. das örtliche Aufkommen bestimmter Steuern (z.T. auch ehemaliger wie etwa der Getränkesteuer). „Mitentscheidend sind also Aspekte wie das regionale Steueraufkommen“, so Daniela Kinz, Pressesprecherin im Finanzministerium. Als Beispiel nennt sie die unterschiedliche Höhe der Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer. Diese wird vom Grundstückspreis berechnet, vom Bund eingehoben und den jeweiligen Gemeinden vollständig refundiert. Da nun in Salzburg bedeutend höhere Grundstückspreise bestehen als in St. Pölten, erhält Salzburg aus dieser Quelle logischerweise auch mehr Geld pro Bürger. Das hat also nichts mit einer expliziten „Ungerechtigkeit“ zu tun.
Wenn es nach Stadler geht, solle man aber ohnedies nach einem „aufgabenorientierten Finanzausgleich“ verteilen. Beim Städtetag 2011 wurde ein diesbezügliches Modell vorgelegt, das die zentralörtlichen Aufgaben stärker berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Leistungen, die Städte auch für ihr Umland erbringen, wie etwa öffentlichen Verkehr, (Hoch-)Schulen oder Kultureinrichtungen. St. Pölten hofft über diesen Ansatz mehr Gelder zu lukrieren. Woher diese kommen, steht auf einem anderen Blatt. „Keine Neiddebatte.“
Im Finanzministerium zeigt man jedenfalls noch keine Eile, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. „Der jetzige Finanzausgleich läuft ja noch bis 2014.“ Für Stadler denkbar wenig Zeit. „In Vergangenheit wurden manche Probleme nicht angegangen, weil ‚zu wenig Zeit‘ war. Wenn wir rechtzeitig beginnen, kann man Studien als Entscheidungsgrundlage einholen und die notwendigen Daten gründlich erheben. Ziel muss es sein, keine neuerlichen Benachteiligungen zu schaffen.“
Wobei klar sein muss, dass „Benachteiligung“ vom jeweiligen Standpunkt des Betrachters abhängt. So wie der Städtebund, wie St. Pölten, führen nämlich auch andere Körperschaften „Argumente“ an, warum gerade sie mehr Geld bekommen müssen. Stadlers Wunsch, „Wir wollen keine Neiddebatte auslösen“, ist also ein frommer. Und die Hoffnung, mehr für St. Pölten herauszuschinden, zumindest sehr ambitioniert. Am Futtertrog des Bundes drängeln sich nämlich alle, und – so liegt es in der Natur der Sache – alle wollen mehr, jedenfalls aber nicht weniger. Die Verhandlungen versprechen also zäh zu werden.