Stalking: Die Gejagten
Ausgabe
Anrufe in Abwesenheit, unzählige SMS- und Mobilboxnachrichten, E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten – von nur einem Absender, wieder und immer wieder. Seit 2006 wird dieser Psychoterror als Stalking bezeichnet und strafrechtlich geahndet. Das Gewaltschutzzentrum ist Anlaufstelle für Stalkingopfer.
Belästigung, Sachbeschädigung und zwischendurch Liebesbezeugungen sind typische Formen der Stalkinghandlungen. Über Monate und in manchen Fällen über Jahre hinweg können diese willentlichen und wiederholten Verfolgungen andauern. Die Opferzahl: steigend. „Betroffen sind zum Großteil Frauen, die eine gewalttätige Beziehung beendet haben und von ihrem ehemaligen Partner belästigt werden. Männer hingegen werden eher von Fremden oder Bekannten verfolgt“, erklärt Marlies Leitner, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums St. Pölten. Die diplomierte Sozialarbeiterin arbeitet seit 20 Jahren in diesem Bereich und weiß, wie Stalkingopfer geschützt werden können. „Wichtig ist es, dass sich die Betroffenen rasch an uns wenden, damit wir die nötigen Schritte einleiten. In konkreten Bedrohungssituationen ist unbedingt die Polizei zu kontaktieren.“ Das Team von Leitner setzt sich aus Juristinnen, Psychologinnen und Sozialarbeiterinnen zusammen. Die Hilfe reicht von sofort umsetzbaren Maßnahmen bis hin zur Prozessbegleitung vor Gericht.
Die Vier Aktionen für Opfer
Abstinenz, Transparenz, Dokumentation und Konsequenz. Diese vier Maßnahmen haben sich bewährt, dem Stalker das Interesse zu nehmen. Bei der Abstinenz-Aktion ist es wichtig, dass das Opfer einmal und unmissverständlich klar macht, dass kein weiterer Kontakt gewünscht wird. Dabei gilt: Keine persönliche Aussprache, keine Geschenke annehmen und vollkommene Ignoranz gegenüber dem Stalker zeigen. Leitner: „Wichtig ist auch, das private und berufliche Umfeld über die Situation zu informieren und dahingehend zu bitten, keine Informationen an den Täter weiterzugeben. Diese Transparenz stärkt das Opfer und schwächt den Täter.“ Dokumentation ist wichtig, um den Stalking-Verlauf besser nachzuvollziehen, sie kann sogar späterhin als Beweismittel dienen. Und was heißt Konsequenz? „Auch wenn es schwer fällt auf Nachrichten des Täters nicht zu reagieren, ist es notwendig die Aktionen ausdauernd zu befolgen“, so Leitner. Weitere Maßnahmen sind die Telefonnummer zu ändern, Türschlösser zu wechseln oder gewohnte Routen zu ersetzen, wie etwa den Weg in die Arbeit oder zum Supermarkt.
Insgesamt wurden 90 Stalkingopfer im Vorjahr betreut. Mit der Polizei bestehe gute Zusammenarbeit. Rechtliche Möglichkeiten
Das Gesetz der „Beharrlichen Verfolgung“ droht bei Verstoß mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Opfer haben die Möglichkeit, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Zum Schutz der Privatsphäre kann das Bezirksgericht per Beschluss untersagen, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Diese Verfügung gilt für maximal zwölf Monate und kann bei Zuwiderhandeln verlängert werden. Das Gewaltschutzzentrum hilft im Zivilverfahren und unterstützt kostenlos bei Prozessbegleitung. Dass die Berater schon selbst Opfer manch gewaltbereiten Stalkers wurden, schüchtert sie nicht ein: „Wir haben in den vergangenen Jahren so viel erreicht und auch Erfolgsgeschichten erlebt. Das stärkt und motiviert uns weiterzumachen“, so Leitner. Infos zum Thema:
www.gewaltschutzzentrum.at/noe
Telefon
02742/ 319 66
Abstinenz, Transparenz, Dokumentation und Konsequenz. Diese vier Maßnahmen haben sich bewährt, dem Stalker das Interesse zu nehmen. Bei der Abstinenz-Aktion ist es wichtig, dass das Opfer einmal und unmissverständlich klar macht, dass kein weiterer Kontakt gewünscht wird. Dabei gilt: Keine persönliche Aussprache, keine Geschenke annehmen und vollkommene Ignoranz gegenüber dem Stalker zeigen. Leitner: „Wichtig ist auch, das private und berufliche Umfeld über die Situation zu informieren und dahingehend zu bitten, keine Informationen an den Täter weiterzugeben. Diese Transparenz stärkt das Opfer und schwächt den Täter.“ Dokumentation ist wichtig, um den Stalking-Verlauf besser nachzuvollziehen, sie kann sogar späterhin als Beweismittel dienen. Und was heißt Konsequenz? „Auch wenn es schwer fällt auf Nachrichten des Täters nicht zu reagieren, ist es notwendig die Aktionen ausdauernd zu befolgen“, so Leitner. Weitere Maßnahmen sind die Telefonnummer zu ändern, Türschlösser zu wechseln oder gewohnte Routen zu ersetzen, wie etwa den Weg in die Arbeit oder zum Supermarkt.
Insgesamt wurden 90 Stalkingopfer im Vorjahr betreut. Mit der Polizei bestehe gute Zusammenarbeit. Rechtliche Möglichkeiten
Das Gesetz der „Beharrlichen Verfolgung“ droht bei Verstoß mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Opfer haben die Möglichkeit, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Zum Schutz der Privatsphäre kann das Bezirksgericht per Beschluss untersagen, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Diese Verfügung gilt für maximal zwölf Monate und kann bei Zuwiderhandeln verlängert werden. Das Gewaltschutzzentrum hilft im Zivilverfahren und unterstützt kostenlos bei Prozessbegleitung. Dass die Berater schon selbst Opfer manch gewaltbereiten Stalkers wurden, schüchtert sie nicht ein: „Wir haben in den vergangenen Jahren so viel erreicht und auch Erfolgsgeschichten erlebt. Das stärkt und motiviert uns weiterzumachen“, so Leitner. Infos zum Thema:
www.gewaltschutzzentrum.at/noe
Telefon
02742/ 319 66