Fall 1: Andreas T. ist von Geburt an blond. 20 Jahre war er mit seiner Lebensgefährtin Hanna, ebenfalls blond, liiert. Ein Traumpaar, bis sie durch einen Schlaganfall aus dem Leben gerissen wird. Klar, dass er alles erben soll. Doch Andreas wird mitgeteilt, er sei nur erbberechtigt, wenn ein Testament vorliegt. Das gibt es aber nicht. Nicht einmal ein Pflichtteil steht ihm zu. ...