Anna liebt ihren Job. Und: Anna freut sich auf ihr ungeborenes Kind. Schön, nicht? Nix da, sagt der Gesetzgeber. Doppelt gefreut ist einmal zu viel. Entweder schwanger sein oder arbeiten gehen, das steht dir zu als Frau, konkret an Sonn- und Feiertagen. Denn an diesen Tagen darf eine werdende Mutter nicht ihrem Beruf nachgehen, sagt das Gesetz. Weil aber Annas Führungsposition ...