Tango Korrupti
Text
Michael Müllner
Ausgabe
Dieser Tage kommen die Schlagzeilen kaum ohne „Korruption“ aus. In der Schnittmenge zwischen Politik, Wirtschaft und Justiz gärt es – und Herr und Frau Österreicher scheinen angewidert resigniert zu haben. Doch abseits der schnellen Empörung kann man sich durchaus differenziert mit der Korruptionsproblematik auseinandersetzen. Auch in St. Pölten.
Mit dem Spruch „Das sind eh alles Verbrecher!“ macht man bekanntlich der Mafia den größten Gefallen. Sehr wohl gibt es nämlich Unterschiede zwischen strafrechtlich relevantem Fehlverhalten (wofür die Gerichte zuständig sind) und einem moralisch falschen Verhalten (was bekanntlich nicht verboten ist). Gerade auf den unterschiedlichen Korruptionsbaustellen verschwindet derzeit vieles in einem nebulosen Sumpf von Vorwürfen. Schließlich ist „Korruption“ ein Sammelbegriff von Fehlverhalten, dem auf rechtlicher Ebene mit gesetzlichen Verboten begegnet wird. (Siehe Kasten „Aufgeklopft“.)
In St. Pölten sorgte im Sommer 2006 die Verurteilung des ehemaligen Leiters der Gebäudeverwaltung des St. Pöltner Zentralklinikums für Wirbel. Der Magistratsbeamte wurde des Verbrechens der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte schuldig gesprochen, seine Haftstrafe hat er mittlerweile abgesessen (MFG, Ausgabe 30), vorm Hintergrund der aktuell in den Medien kursierenden Korruptionsfällen scheint sein Fall relativ unspektakulär. Wobei schon damals hitzig diskutiert wurde, wie weit es sich um das Fehlverhalten einer Einzelperson oder ein – österreichisch ausgedrückt – zumindest „schlampiges“ System handelt. Zweifelsohne hat sich in Österreich, wie auch in anderen europäischen Ländern, das Bewusstsein für „Korruption“ in den letzten Jahren geändert. Code ohne Parteibuchwirtschaft
Auch Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen haben in den letzten Jahren für Diskussionen gesorgt. Etwa die erst verschärfte, dann vom Gesetzgeber wieder entschärfte Regelung von „Bestechungen“ bzw. dem heiß diskutierten „Anfüttern“. Darf ich mich als Entscheidungsträger zu einem Kaffee, einem feinen Abendessen oder zu den Salzburger Festspielen einladen lassen? Warum macht es einen Unterschied, ob ich ein leitender Angestellter einer privaten Firma bin, ein Beamter oder ein Politiker? Was ist unverfängliches Sponsoring, was verdeckte Parteienfinanzierung?
Betrachtet man die moralische Ebene (und lässt strafrechtliche Verfahren beiseite), so scheint die Politik angesichts katastrophaler Imagewerte allmählich zu erkennen, dass die Zukunft wohl weniger „Schlampigkeit“ verträgt. Was in großen (meist internationalen) Unternehmen längst „usus“ ist, scheint nun auch für Österreichs Politiker zu kommen: ein „Code of Conduct“, sprich ein Verhaltenskodex, in dem geregelt wird, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist. Für Aufhorchen sorgte Mitte Mai etwa Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) als er meinte, dass die „Parteibuchwirtschaft“ in Zukunft der Vergangenheit angehören soll. Für ÖVP-Politiker soll es also zukünftig zum NO-GO werden, wenn jemand seinen Job aufgrund des „richtigen“ Parteibuchs erhält – oder wenn man zum Dienstvertrag auch gleich den Antrag zur Parteimitgliedschaft dem neuen Kollegen auf den Tisch legt. Da schmunzeln manche im Magistrat und bei der Landesregierung – ist doch die Parteibuchwirtschaft nach wie vor offiziell nur ein Hirngespinst, aber real durchaus ein Bestandteil des Systems „Österreich“. Schnell fertig – oder auch nicht
Auf der rechtlichen Ebene bietet der Überbegriff Korruption zahlreiche Delikte, die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht werden. St. Pöltens Magistratsdirektor Thomas Dewina ist der höchste Beamte im Rathaus. Im Gespräch mit MFG unterstreicht auch er die Bedeutung einer differenzierten Sichtweise: „Wenn wir uns über Korruption unterhalten sollen, dann sind wir entweder sehr schnell fertig, oder wir können uns ewig unterhalten.“ Konkrete Korruptionsfälle habe er in den letzten Jahren in seinem Verwaltungsapparat nämlich nicht gehabt – also sind wir da „schnell fertig“. Vorwürfe soll es aber schon gegeben haben, diese würden beispielsweise durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft dann untersucht. Hier stellt sich Dewina vor seine Mitarbeiter: „Gerade der Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist schnell erhoben. Entscheidet ein Beamter auf sachlicher Grundlage gegen einen Antragsteller, dann kann man schnell vorwerfen, der Beamte sei gekauft oder habe ohne Grundlage entschieden. Das ist eine Belastung für alle, die täglich ihre Arbeit korrekt ausüben. Wir dürfen nicht zu einer Gesellschaft verkommen, in der man einfach missliebige Entscheidungen mit falschen Vorwürfen quittiert. Immerhin brauchen wir ja auch sachkundige Beamte, die bereit sind Entscheidungen zu treffen und dazu zu stehen.“
Gerade beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs sehen auch viele Juristen die Gefahr für einen funktionierenden Rechtsstaat. Einerseits ist es für das Vertrauen der Bevölkerung immens wichtig, dass Hinweisen auf „käufliche Entscheidungen“ nachgegangen wird, andererseits soll dem „Anpatzen“ von unliebsamen Entscheidungsträgern durch übermotivierte Korruptionsjäger oder Vernaderer nicht Tür und Tor geöffnet werden.
Während die Öffentlichkeit also täglich in einer Mischung aus Ekel und Faszination verfolgt, wie über Jahre hindurch in den „berühmten“ Causen – beispielsweise rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser – die Unschuldsvermutung zitiert wird und scheinbar nichts weitergeht, kann es beim kleinen Bürger (oder Beamten) schon mal Ratz-Fatz gehen. So wurde etwa ein Wiener Finanzbeamter im Mai 2011 des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt für schuldig erkannt, weil er im zentralen Melderegister nach Bekannten gesucht hat – aus rein privatem Interesse, weil er diese beispielsweise zu einer Hochzeit einladen wollte. Pikantes Juristendetail am Rande: Die Meldedaten hätte er ohnedies ganz legal abfragen können, somit war sein Verbrechen nur jenes, dass er den Staat um 24 Euro an Gebühren gebracht hatte, die er für eine korrekte Abfrage hätte zahlen müssen. Das nicht rechtskräftige Urteil: 18.000 Euro Geldstrafe. Zurück nach St. Pölten
Dort wird im Rathaus dieser Tage eine Software des Städtebunds installiert. Die Schulungssoftware ist für Gemeindemitarbeiter konzipiert und erläutert mit praktischen Fallbeispielen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags. Was darf ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Gerade im Einzelfall hilft es oft, wenn man nachfragen kann ohne „Rechenschaft ablegen zu müssen“. Magistratsdirektor Dewina verweist auch auf Publikationen des Kontrollamts oder auf interne Schulungen, die gelegentlich zum Themenbereich Korruption abgehalten werden. Dewina: „Auch die Abteilungsleiter sensibilisieren dahingehend ihre Mitarbeiter. Die Eigenverantwortung kann man aber dem Einzelnen nicht abnehmen. Das moralische Empfinden muss auch jeder selber mitbringen. Geschenkannahme, Amtsmissbrauch, so kompliziert ist das auch wieder nicht, da kann keiner sagen, er hätte nicht gewusst, dass er etwas Falsches tut.“
Eine eigene „Befähigungsprüfung“ gibt es nicht. Die klassische „Dienstprüfung“, früher für pragmatisierte Beamte vorgesehen, gibt es nicht mehr. Der Magistrat fördert aber die freiwillige Teilnahme an diesen Kursen als „wichtige Weiterbildung“, wie Dewina betont.
Auch im heutigen Landesklinikum St. Pölten scheinen sich die Rahmenbedingungen seit der Übernahme des Hauses durch das Land NÖ und die Eingliederung in die NÖ Landesklinikenholding geändert zu haben. „Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wurden Normerlässe und Richtlinien für die Mitarbeiter erarbeitet. In diesen sind Nebenbeschäftigungen, Geschenkannahme, etc. geregelt“, so eine Sprecherin. Alle seien entsprechend „informiert und sensibilisiert“.
Die nächsten Wochen werden wohl neue Verhaltenskodizes, Transparenz- und Anti-Korruptions-Richtlinien bringen. Für Diskussionsstoff bleibt zurecht gesorgt: durch Bestechung und Vorteilsannahme entstehen hierzulande laut einer Linzer Studie 27 Milliarden Euro Schaden - jährlich.
AUFGEKLOPFT
Korruption ist ein kriminologischer Begriff, quasi ein Sammelbecken für strafbare Handlungen, die beispielsweise im Strafgesetzbuch geregelt sind. Korruption ist ein internationales Phänomen und kann je nach Ausprägung zur Unregierbarkeit eines Staates („failed states“) führen. 2010 eröffnete im niederösterreichischen Laxenburg die „Internationale Anti-Korruptions-Akademie“, die für 60 Staaten bzw. internationale Organisationen an Korruptionsbekämpfung arbeitet. Im österreichischen Recht ist der Delikt des Amtsmissbrauchs relevant, bei dem Beamte vorgeblich unter Vollziehung der Gesetze mit Vorsatz andere in ihren Rechten schädigen. Auch bei der Untreue wird eine Befugnis (etwa über fremdes Vermögen zu verfügen) wissentlich falsch gebraucht. Dies kann nicht nur Beamte treffen sondern auch Organe eines privaten Unternehmens, die beispielsweise ihre Eigentümer schädigen. Verboten sind natürlich auch das Verletzen des Amtsgeheimnisses oder die falsche Beurkundung und Beglaubigung. Abgerundet wird das Korruptionsgemälde noch mit der Bestechlichkeit, Vorteilsnahme oder Geschenkannahme (durch einen Beamten) – oder „nur“ deren Vorbereitung. Gerade bei der Geschenkannahme herrscht derzeit große Verunsicherung. Es soll Behördenerlässe geben, die es beispielsweise Beamten verbieten bei Behördenverhandlungen kostenlos bereitgestelltes Mineralwasser anzunehmen. Leitungswasser sei okay. Heißes Teewasser jedoch nur in Maßen, den Teebeutel müsse man jedenfalls privat mitnehmen, auf den dürfe man sich nicht einladen lassen. Ein großes Fragezeichen in den aktuellen Diskussionen zur geplanten Gesetzesverschärfung ist die Frage, wann eine Geschenksannahme bzw. das Anfüttern oder „Anbahnen“ eines Geschäftes vom Gesetzgeber geahndet werden soll.
In St. Pölten sorgte im Sommer 2006 die Verurteilung des ehemaligen Leiters der Gebäudeverwaltung des St. Pöltner Zentralklinikums für Wirbel. Der Magistratsbeamte wurde des Verbrechens der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte schuldig gesprochen, seine Haftstrafe hat er mittlerweile abgesessen (MFG, Ausgabe 30), vorm Hintergrund der aktuell in den Medien kursierenden Korruptionsfällen scheint sein Fall relativ unspektakulär. Wobei schon damals hitzig diskutiert wurde, wie weit es sich um das Fehlverhalten einer Einzelperson oder ein – österreichisch ausgedrückt – zumindest „schlampiges“ System handelt. Zweifelsohne hat sich in Österreich, wie auch in anderen europäischen Ländern, das Bewusstsein für „Korruption“ in den letzten Jahren geändert. Code ohne Parteibuchwirtschaft
Auch Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen haben in den letzten Jahren für Diskussionen gesorgt. Etwa die erst verschärfte, dann vom Gesetzgeber wieder entschärfte Regelung von „Bestechungen“ bzw. dem heiß diskutierten „Anfüttern“. Darf ich mich als Entscheidungsträger zu einem Kaffee, einem feinen Abendessen oder zu den Salzburger Festspielen einladen lassen? Warum macht es einen Unterschied, ob ich ein leitender Angestellter einer privaten Firma bin, ein Beamter oder ein Politiker? Was ist unverfängliches Sponsoring, was verdeckte Parteienfinanzierung?
Betrachtet man die moralische Ebene (und lässt strafrechtliche Verfahren beiseite), so scheint die Politik angesichts katastrophaler Imagewerte allmählich zu erkennen, dass die Zukunft wohl weniger „Schlampigkeit“ verträgt. Was in großen (meist internationalen) Unternehmen längst „usus“ ist, scheint nun auch für Österreichs Politiker zu kommen: ein „Code of Conduct“, sprich ein Verhaltenskodex, in dem geregelt wird, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist. Für Aufhorchen sorgte Mitte Mai etwa Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) als er meinte, dass die „Parteibuchwirtschaft“ in Zukunft der Vergangenheit angehören soll. Für ÖVP-Politiker soll es also zukünftig zum NO-GO werden, wenn jemand seinen Job aufgrund des „richtigen“ Parteibuchs erhält – oder wenn man zum Dienstvertrag auch gleich den Antrag zur Parteimitgliedschaft dem neuen Kollegen auf den Tisch legt. Da schmunzeln manche im Magistrat und bei der Landesregierung – ist doch die Parteibuchwirtschaft nach wie vor offiziell nur ein Hirngespinst, aber real durchaus ein Bestandteil des Systems „Österreich“. Schnell fertig – oder auch nicht
Auf der rechtlichen Ebene bietet der Überbegriff Korruption zahlreiche Delikte, die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht werden. St. Pöltens Magistratsdirektor Thomas Dewina ist der höchste Beamte im Rathaus. Im Gespräch mit MFG unterstreicht auch er die Bedeutung einer differenzierten Sichtweise: „Wenn wir uns über Korruption unterhalten sollen, dann sind wir entweder sehr schnell fertig, oder wir können uns ewig unterhalten.“ Konkrete Korruptionsfälle habe er in den letzten Jahren in seinem Verwaltungsapparat nämlich nicht gehabt – also sind wir da „schnell fertig“. Vorwürfe soll es aber schon gegeben haben, diese würden beispielsweise durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft dann untersucht. Hier stellt sich Dewina vor seine Mitarbeiter: „Gerade der Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist schnell erhoben. Entscheidet ein Beamter auf sachlicher Grundlage gegen einen Antragsteller, dann kann man schnell vorwerfen, der Beamte sei gekauft oder habe ohne Grundlage entschieden. Das ist eine Belastung für alle, die täglich ihre Arbeit korrekt ausüben. Wir dürfen nicht zu einer Gesellschaft verkommen, in der man einfach missliebige Entscheidungen mit falschen Vorwürfen quittiert. Immerhin brauchen wir ja auch sachkundige Beamte, die bereit sind Entscheidungen zu treffen und dazu zu stehen.“
Gerade beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs sehen auch viele Juristen die Gefahr für einen funktionierenden Rechtsstaat. Einerseits ist es für das Vertrauen der Bevölkerung immens wichtig, dass Hinweisen auf „käufliche Entscheidungen“ nachgegangen wird, andererseits soll dem „Anpatzen“ von unliebsamen Entscheidungsträgern durch übermotivierte Korruptionsjäger oder Vernaderer nicht Tür und Tor geöffnet werden.
Während die Öffentlichkeit also täglich in einer Mischung aus Ekel und Faszination verfolgt, wie über Jahre hindurch in den „berühmten“ Causen – beispielsweise rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser – die Unschuldsvermutung zitiert wird und scheinbar nichts weitergeht, kann es beim kleinen Bürger (oder Beamten) schon mal Ratz-Fatz gehen. So wurde etwa ein Wiener Finanzbeamter im Mai 2011 des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt für schuldig erkannt, weil er im zentralen Melderegister nach Bekannten gesucht hat – aus rein privatem Interesse, weil er diese beispielsweise zu einer Hochzeit einladen wollte. Pikantes Juristendetail am Rande: Die Meldedaten hätte er ohnedies ganz legal abfragen können, somit war sein Verbrechen nur jenes, dass er den Staat um 24 Euro an Gebühren gebracht hatte, die er für eine korrekte Abfrage hätte zahlen müssen. Das nicht rechtskräftige Urteil: 18.000 Euro Geldstrafe. Zurück nach St. Pölten
Dort wird im Rathaus dieser Tage eine Software des Städtebunds installiert. Die Schulungssoftware ist für Gemeindemitarbeiter konzipiert und erläutert mit praktischen Fallbeispielen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags. Was darf ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Gerade im Einzelfall hilft es oft, wenn man nachfragen kann ohne „Rechenschaft ablegen zu müssen“. Magistratsdirektor Dewina verweist auch auf Publikationen des Kontrollamts oder auf interne Schulungen, die gelegentlich zum Themenbereich Korruption abgehalten werden. Dewina: „Auch die Abteilungsleiter sensibilisieren dahingehend ihre Mitarbeiter. Die Eigenverantwortung kann man aber dem Einzelnen nicht abnehmen. Das moralische Empfinden muss auch jeder selber mitbringen. Geschenkannahme, Amtsmissbrauch, so kompliziert ist das auch wieder nicht, da kann keiner sagen, er hätte nicht gewusst, dass er etwas Falsches tut.“
Eine eigene „Befähigungsprüfung“ gibt es nicht. Die klassische „Dienstprüfung“, früher für pragmatisierte Beamte vorgesehen, gibt es nicht mehr. Der Magistrat fördert aber die freiwillige Teilnahme an diesen Kursen als „wichtige Weiterbildung“, wie Dewina betont.
Auch im heutigen Landesklinikum St. Pölten scheinen sich die Rahmenbedingungen seit der Übernahme des Hauses durch das Land NÖ und die Eingliederung in die NÖ Landesklinikenholding geändert zu haben. „Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wurden Normerlässe und Richtlinien für die Mitarbeiter erarbeitet. In diesen sind Nebenbeschäftigungen, Geschenkannahme, etc. geregelt“, so eine Sprecherin. Alle seien entsprechend „informiert und sensibilisiert“.
Die nächsten Wochen werden wohl neue Verhaltenskodizes, Transparenz- und Anti-Korruptions-Richtlinien bringen. Für Diskussionsstoff bleibt zurecht gesorgt: durch Bestechung und Vorteilsannahme entstehen hierzulande laut einer Linzer Studie 27 Milliarden Euro Schaden - jährlich.
AUFGEKLOPFT
Korruption ist ein kriminologischer Begriff, quasi ein Sammelbecken für strafbare Handlungen, die beispielsweise im Strafgesetzbuch geregelt sind. Korruption ist ein internationales Phänomen und kann je nach Ausprägung zur Unregierbarkeit eines Staates („failed states“) führen. 2010 eröffnete im niederösterreichischen Laxenburg die „Internationale Anti-Korruptions-Akademie“, die für 60 Staaten bzw. internationale Organisationen an Korruptionsbekämpfung arbeitet. Im österreichischen Recht ist der Delikt des Amtsmissbrauchs relevant, bei dem Beamte vorgeblich unter Vollziehung der Gesetze mit Vorsatz andere in ihren Rechten schädigen. Auch bei der Untreue wird eine Befugnis (etwa über fremdes Vermögen zu verfügen) wissentlich falsch gebraucht. Dies kann nicht nur Beamte treffen sondern auch Organe eines privaten Unternehmens, die beispielsweise ihre Eigentümer schädigen. Verboten sind natürlich auch das Verletzen des Amtsgeheimnisses oder die falsche Beurkundung und Beglaubigung. Abgerundet wird das Korruptionsgemälde noch mit der Bestechlichkeit, Vorteilsnahme oder Geschenkannahme (durch einen Beamten) – oder „nur“ deren Vorbereitung. Gerade bei der Geschenkannahme herrscht derzeit große Verunsicherung. Es soll Behördenerlässe geben, die es beispielsweise Beamten verbieten bei Behördenverhandlungen kostenlos bereitgestelltes Mineralwasser anzunehmen. Leitungswasser sei okay. Heißes Teewasser jedoch nur in Maßen, den Teebeutel müsse man jedenfalls privat mitnehmen, auf den dürfe man sich nicht einladen lassen. Ein großes Fragezeichen in den aktuellen Diskussionen zur geplanten Gesetzesverschärfung ist die Frage, wann eine Geschenksannahme bzw. das Anfüttern oder „Anbahnen“ eines Geschäftes vom Gesetzgeber geahndet werden soll.