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Michael Müllner
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Die massiven Vorwürfe machten den Pflegeskandal in Kirchstetten österreichweit zum Thema. Neben Ursachenforschung und Reformplänen stand auch die Frage im Raum, ob die Beschuldigten weiterhin im Pflegeberuf arbeiten dürfen.
Als 2017 das Ermittlungsverfahren lief, ging es neben anderen Vorwürfen auch um schweren sexuellen Missbrauch an wehrlosen Heimbewohnern. Dennoch fanden zwei der vier Beschuldigten schon kurz nach ihrer fristlosen Entlassung aus dem Kirchstettner Pflegeheim einen neuen Job. Zuerst war es der heutige Angeklagte, der bei einem früheren Arbeitgeber in Wien neuerlich anheuerte. Da dort Personalmangel herrschte, holte er nach kurzem eine der drei Ex-Kolleginnen von St. Anna nach. Jeder habe gewusst, dass sie „die aus Kirchstetten“ waren. Das sei beim Bewerbungsgespräch ein Thema gewesen, aber auch bei einem Team-Meeting, in welchem er seinen neuen Kollegen Rede und Antwort gestanden habe. Er sei nur ein Opfer einer Intrige, habe er dort erklärt. Und er betont, trotz dieser Vorbelastung habe man nichts an seiner Arbeitsweise auszusetzen gehabt. Erst nach einem Bericht der Wiener Wochenzeitung „Falter“ habe sich die Heimleitung entschlossen die beiden freizustellen. Der Fonds Soziales Wien, ein wichtiger Fördergeber des Heimes, soll Druck gemacht haben. Gekündigt wurden sie erst wesentlich später, als neue Eigentümer des Heimes offenbar einen Schlussstrich zogen.
Als die Staatsanwaltschaft St. Pölten vom Wien-Kapitel erfuhr, ließ sie die beiden kurzerhand wegen Tatbegehungsgefahr festnehmen. Der Aufenthalt in der Justizanstalt St. Pölten war kurz, die Enthaftung erfolgte rasch. Jedoch nur unter der richterlichen Auflage, vorerst nicht im Pflegeberuf zu arbeiten. Um diese Frage entspann sich dann eine heftige Kontroverse. Hätte die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde nicht von Amts wegen die Berufsberechtigung wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit entziehen müssen? Zumindest vorübergehend, bis die Ermittlungen geklärt sind und man sicher ist, dass hier nicht abartige Sadisten weiterhin auf wehrlose Menschen losgelassen werden? Die zuständige Abteilungsleiterin im Amt der NÖ Landesregierung, Elisabeth Kapral, verteidigt das Vorgehen ihrer Behörde. Es seien nur „Aussagen“ vorgelegen, aber keine gerichtlichen Entscheidungen. Die Bestimmung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz hätte eine Berufsuntersagung nicht hergegeben. Tatsächlich hätte die Behörde entziehen müssen, wenn die Pflegeperson ihre „Vertrauenswürdigkeit“ verliert. Das ist laut Gesetz jedenfalls ab gewissen Verurteilungen in Verbindung mit einer negativen Zukunftsprognose der Fall. Ob schon ein Ermittlungsverfahren reicht, ist strittig. Das zuständige Gesundheitsministerium vertrat nach Bekanntwerden der Thematik die Meinung, man hätte im Anlassfall die Berufsberechtigung entziehen können. In Folge sprachen sich sowohl der NÖ Landtag als auch der Österreichische Nationalrat für eine Gesetzesreform aus, um Suspendierungen der Berufsberechtigung präziser zu regeln. Die umstrittene Bestimmung ist aber bis heute noch unverändert in Kraft. Und auch die beiden anderen Pflegehelferinnen wurden bis dato von der Behörde nicht mit einem Berufsverbot belegt.Obwohl die Coronavirus-Pandemie das Gesundheitsressort von Bundesminister Rudolf Anschober (Grüne) im Jahr 2020 fest im Griff hat, wird im Ministerium das Projekt der Pflegereform vorangetrieben. Für das Frühjahr 2021 hat der Minister die ersten Schritte der Umsetzung angekündigt, nachdem heuer bei einer großangelegten Fragebogenaktion die Vorstellung von über 3300 Organisationen und Einzelbetroffenen erhoben wurde. Dass der Staat künftig mehr Geld für den Pflegebereich in die Hand nehmen müsse, sei klar, wurde Anschober in diversen Medien zitiert, immerhin liege Österreich bei den Ausgaben in diesem Sektor im Europavergleich im unteren Drittel. Eine Neuordnung der Finanzflüsse sei nötig. Gemeinsam mit Gemeinden und Ländern will er auch einheitliche Standards definieren.
Das wesentliche Erfolgskriterium sei, dass in Österreich bis 2030 rund 100.000 zusätzliche Beschäftigte im Pflegebereich nötig sein werden – der heute schon eklatante Personalmangel wird sich in Zukunft verschärfen, wenn nicht entsprechend ausgebildeter Nachwuchs in den Arbeitsmarkt kommt. Vielleicht erweist sich dahingehend die Corona-Krise als Glück im Unglück, als eine Chance die Aufmerksamkeit und den Fokus auf eine Berufswelt zu lenken, die sonst oft zu wenig beachtet wird. Und das, obwohl es sogar recht wahrscheinlich ist, dass unser Lebensglück und unsere Würde eines Tages in den Händen von Menschen liegt, die hoffentlich glücklich in ihre Arbeit fahren.
HABEN WIR ÜBERHAUPT DIE RICHTIGEN LEUTE IN DER AUSBILDUNG SITZEN?
Regina Ertl ist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson, sie schreibt Fachbücher und arbeitete als Pflege- und Sozialmanagerin. Ihre Pflegepraxis ergänzte sie durch Lehre, Training und Beratung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie deren einschlägigen Bildungseinrichtungen. Durch ihre jahrelange Tätigkeit in leitenden Funktionen bei unterschiedlichen Organisationen (unter anderem Österreichisches Rotes Kreuz, Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen, Caritas Wien, Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs) gelang ihr ein besonderer Einblick in „die Welt von Macht und Ohnmacht“ dieses Berufsfeldes. Die Verhandlungstage des Strafprozesses, über den hier berichtet wird, hat sie aufmerksam verfolgt.
Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem bisherigen Prozessverlauf und wie verhindern wir generell Pflegemissstände in Zukunft?
Es fließt viel Geld in das System, aber mein Eindruck ist, dass man damit oft nur „Strukturqualität“ finanziert. Aufgeblasene Dokumentationen, schöne Dienstkleidungen und Zweibettzimmer sind nicht das Alleinrezept. Keine Frage, in den letzten zwanzig Jahren hat sich vieles zum Positiven entwickelt, aber das ist nur die eine Geschichte. Die andere ist, dass man auch die Ausbildungseinrichtungen in die Verantwortung ziehen muss, wenn man aus Vorfällen lernen will. Man muss sich die Dienstleistung des Pflegens an sich anschauen und die Frage stellen: ‚Haben wir überhaupt die richtigen Leute in der Ausbildung sitzen?‘ Egal, ob der Job dann Pflegeassistenz heißt, oder anders. Eine Ausbildung für so sensible Dienstleistungen an Menschen muss mit Ethik und Haltung, sowie der persönlichen Einstellung und Reflexionsfähigkeit beginnen. Aber nicht mit der Frage, wohin können wir Schüler als erstes ins Praktikum schicken, damit sie dort als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Ausbildung muss klären, ob die Personen wirklich die nötige Empathie und Reflexionsfähigkeit für diesen Job haben. Das ist genauso wichtig, wie die Frage, ob sie ein Leintuch spannen können oder wie es um ihre Anatomiekenntnisse bestellt ist. Bei der Ausbildung in Pflegeberufen kann man Handfertigkeiten und theoretisches Wissen mit der Zeit lernen. Aber der springende Punkt ist, wie bewegt sich der Mensch unter anderen Menschen, wie kommuniziert er, wie achtsam und senibel ist er mit anderen und hat er die nötige Reflexionsfähigkeit zu sagen, dass es nicht mehr geht.
Die Angeklagten schildern einen sehr belastenden, überfordernden Berufsalltag. Müsste da nicht der Dienstgeber schützend eingreifen?
Natürlich muss eine Organisation hinschauen, wenn ein Mitarbeiter überfordert ist. Aber das ist eine Hol- und Bringschuld. Auch Mitarbeitern muss man zutrauen können, dass sie sagen: ‚Ich schaffe es nicht, es ist mir zu viel.‘ In der Langzeitpflege, gerade mit schwierigen Demenzpatienten, ist es ganz normal, dass mal ein Mitarbeiter rechtzeitig sagt: „Zu diesem Bewohner kann ich nicht gehen.“ Das muss auch möglich sein, das darf man sagen. Das liegt in der Natur dieses Jobs. Es gibt auch seriöse Methoden, um mit belastenden Situationen umzugehen.
Blenden wir die strafrechtlichen Vorwürfe vorerst aus und bleiben wir bei den Inhalten dieses Chats, die ja unbestritten sind…
Wenn ich eine Whats-App-Gruppe brauche, um mich dort auf diese Art und Weise gegenseitig zu bestärken oder um mit dieser menschenverachtenden Wortwahl Dampf abzulassen, dann muss man sich bewusst sein, dass man versagt hat und seine Eignung für den Job hinterfragen. Aber auch den Führungskräften hätte ein derart rauer Ton auffallen müssen, an dem hätten sie arbeiten müssen. Wenn dieser Chat, wie von den Angeklagten behauptet, eine gruppendynamische Handlungsstrategie war, dann war zweifelsohne Gefahr im Verzug. Das bringt mich wieder zum Anfang, zu den Prioritäten, die in der Ausbildung gesetzt werden. Zugleich muss man aber auch sehen, dass viele Ausbildungseinrichtungen unter moralischem Druck stehen, möglichst viele Absolventen hervorzubringen, weil wir ja einen massiven Fachkräftemangel haben. Das birgt immer die Gefahr, dass man das Niveau nach unten nivelliert, dass man die Erwartungshaltungen beim Lernen, bei der Sprachkenntnis nach unten schraubt und sinngemäß sagt: ‚Egal, das lernst du dann später schon noch im Praktikum.‘ Ganz schwierig sind auch die Ausbildungen, die vom AMS gefördert werden. Da sitzen oft Leute in der Schule, die man praktisch gar nicht rausschmeißen kann, auch wenn sie noch so ungeeignet sind. Oder denken wir an etwas typisch Österreichisches, wenn etwa ein Gemeinderat anruft und diese Person dann ziemlich fix ihren Abschluss macht… Man kann nur an die Ausbildungseinrichtungen appellieren, dass sie allein es sind, die entscheiden, wer einen Abschluss bekommt und welche Inhalte Priorität haben.
Welchen Stellenwert hat die Praxis im Rahmen der Ausbildung?
Die duale Ausbildung beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Teile. Die Leute gehen also schon während ihrer Ausbildung im Rahmen von Praktika in verschiedene Einrichtungen. Dabei muss man sich diese hohe Bildungsverantwortung der Praktikumsstellen bewusst machen. Diplomierte Pflegekräfte wie der Angeklagte bilden dann die nächste Generation der Praktikanten aus. Jemand der in seinem Berufsalltag womöglich ohnehin schon überfordert ist, der soll dann Praktikanten beurteilen. Vor diesem Hintergrund zweifle ich auch an der Aussagekraft vieler Praktikumsbeurteilungen. Viele Mitarbeiter in den Einrichtungen sind nicht unbedingt state-of-the-art und haben wenig Zeit für Begleitung und Anleitung der Praktikanten. Für viele Einrichtungen sind diese einfach billige Arbeitskräfte. Als Praktikumsstelle laufe ich auch Gefahr von der Schule in Zukunft keine Praktikanten mehr zu bekommen, wenn ich zu kritisch bzw. schlecht beurteile. Ist die Zukunft der Pflegeberufe eine große Baustelle?
Würde man konsequenter an dieses Thema herangehen, würde sich auch Attraktivität und Image des Berufsfeldes verbessern. Aber wie soll das gelingen, wenn man aus dem letzten Loch pfeift, weil man so großen Personalbedarf hat? Es reicht jedenfalls nicht, dass man Prospekte auf den Markt schmeißt von wegen: „Den Mensch in den Mittelpunkt“ und die Würdefrage großschreiben, aber dann stimmt es so gar nicht mit der Realität zusammen. Ich kann mir bei den heute Angeklagten nicht vorstellen, dass diese im Rahmen ihrer Ausbildung nicht aufgefallen sind. Auch hier haben Ausbildungseinrichtungen eine große Verantwortung. Wenn man nicht gut begleitet wird, ist man als Pflegekraft schnell in der Position des Mächtigen. Da ist es wichtig genau hinzuschauen, wieso jemand in die Position will, einem anderen zu helfen. Denn das muss nicht immer bedeuten, dass der Pfleger seine Tätigkeit auf Augenhöhe machen will. Vergessen wir nicht: In der Pflege hat eine einzelne Person ein unfassbares Machtreservoir.
Ist es nicht so, dass viele Angst haben im Job Fehler zu machen und Probleme zu bekommen?
Wenn die Frisörin beim Haare färben den Ton nicht genau erwischt, ist der Fehler sofort offensichtlich und sie muss dafür einstehen. Der Pflegeberuf ist dahingegen meiner Meinung nach ein sehr geschützter Bereich. Man kommt kaum drauf, wenn Fehler passieren. Die meiste Zeit ist man mit den Bewohnern allein, ist unbeobachtet und kann ungestört arbeiten. Auch die Angehörigen sind oft machtlos und artikulieren ihren Unmut in der Sorge nicht, dadurch die Situation für den Bewohner weiter zu verschlechtern. Im Prozess war oft von Pflegedokumentation die Rede, vom Kontrollieren, ob jedes Kasterl abgehakt wurde. Aber wie wir auch gehört haben: Papier ist geduldig. Es gibt jedenfalls keine verlässliche Auskunft über die unmittelbare Leistungsqualität der Arbeit am Bewohner. Die Kontrolle war dann auch oft nur eine Analyse der Dokumentation, aber keine echte Pflegevisite im Sinne davon, dass ein Dritter die Bewohner pflegt und schaut, ob alles so ist, wie es sein soll. Eine wirkliche Verbesserung wäre duales Arbeiten, wenn man also die oft auch körperlich und psychisch schwierige Arbeit zu zweit meistert. Das schafft automatisch mehr Achtsamkeit für den Bewohner und stärkt die Mitarbeiter, ist aber natürlich teurer und in Anbetracht des Personalmangels oft nicht realistisch. Vielleicht könnte man so auch Praktikanten besser ausbilden. Zudem würde das Machtpotential des Einzelnen schrumpfen.
Könnte ein österreichweit verpflichtender Leitfaden für den Umgang mit Aggression und Gewalt derartige Vorfälle verhindern?
Ich glaube am effizientesten ist es, wenn man bei der Ausbildung beginnt. Die angesprochenen Richtlinien zum Umgang mit Gewalt sind ohnehin in allen Einrichtungen gelebte Praxis. Ich glaube es gibt Angebote ohne Ende für einschlägige Trainings und Weiterbildungen. Nur der Punkt ist, das passiert alles auf Papier. Entscheidend ist, was vor Ort gelebt wird. Ein Problem ist sicher, dass die Wohnbereichsleiter viele administrative Aufgaben haben und so keine Zeit bleibt, um ihr Personal und die Bewohner im Alltag zu begleiten. Bei Stress und Arbeitsüberlastung denkt man dann oft nur mehr in standardisierten Arbeitsabläufen wie Blutdruckmessen oder Medikamentenausgabe und verliert den Blick auf den Bewohner. Wird dann jemand beim Waschen aggressiv, wird diese Pflegesituation als normal hingenommen, man findet sich mit diesem erschwerenden Verhaltensmuster ab, anstatt die Ursache zu eruieren. Bei der Pflegekraft bleibt über: Damit musst du jetzt halt fertig werden. Anstatt dass man sich fragt, was man tun kann, um das Leben des Bewohners zu verbessern und seine Würde zu wahren.
Sind in Kirchstetten zu viele unglückliche Umstände zusammengekommen: individuelles Fehlverhalten und überforderte Führungskräfte?
Kirchstetten war kein Ausnahmesetting. Die im Prozess beschriebenen Strukturen sind vergleichbar mit vielen anderen Häusern. Was in Kirchstetten passiert ist, kann in jedem Haus passieren. Das ist das eigentlich Beunruhigende. Viele Häuser werden sagen: „Na Gott sei Dank ist das nicht bei uns passiert!“ Weil sie wissen, es kann auch bei ihnen passieren. Für mich ist an diesem Fall aber bemerkenswert, dass ihn eine „einfache“ Pflegehelferin ins Rollen gebracht hat. Weil sie aufgestanden ist, gegen einen Diplomierten und die übergeordneten Führungskräfte, die ja alle nichts mitbekommen haben wollen. Sie wusste auch nicht, wie der Dienstgeber reagieren würde. Das ist schon ein Wunder! Diesen Mut muss man mal haben, in einem Berufsumfeld, wo selbst zentrale Pflegedienstleitungen in großen Häusern sich nicht trauen öffentlich ihre Meinung zu sagen.
(Bitte beachten Sie auch den zugehörigen Artikel "Die kranke Gulli-Gulli-Pflege von St. Anna" mit einer Reportage über den Strafprozess sowie einem Interview von Pflegeanwältin Lisa Haderer zu ihren Wahrnehmungen in der Causa.)