MFG - WIE VERDÄCHTIG
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MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

WIE VERDÄCHTIG

Text Michael Müllner
Ausgabe 06/2017
Die St. Pöltner SWAP-Causa beschäftigte die „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (WKStA) seit mehr als einem Jahr. Als Reaktion auf den zwischen Stadt und Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien geschlossenen Vergleich im Vorjahr brachte die ÖVP eine Sachverhaltsdarstellung ein. In einer aufwändigen Vorprüfung unter Beiziehung eines Wirtschaftsexperten wurde der Akt des Zivilverfahrens am Handelsgericht durchgeackert.
Gerade im parteipolitischen Umfeld ist es nicht ungewöhnlich, dass man den Konkurrenten anschüttet. Von den meisten Anzeigen bleibt oft nicht viel übrig, es fehlt aus strafrechtlicher Sicht ein hinreichender Anfangsverdacht. Diese Hürde nahm die WKStA nun. Ein genauer Blick lohnt sich also. Doch dieser muss sachlich bleiben.
Was wissen wir? Nach einjähriger Vorprüfung beginnen die Ermittlungen nun formal. Ermittler beschlagnahmen Computer, nehmen Akteneinsicht. Sie beginnen bei Untreue unter Ausnutzung einer Amtsstellung, es gibt zwei Beschuldigte, bis zu 15 Jahre Haft gäbe das Gesetz theoretisch her. Aus dem Sachverhalt wird klar: Derzeit wird nicht gegen Vertreter der Bank ermittelt, es dürfte sich bei den zwei um Bürgermeister Stadler und den ehemaligen Finanzdirektor handeln. Im weiteren Verlauf kann noch viel ans Tageslicht der Ermittler kommen. Weitere Personen könnten das Interesse der Ermittler wecken, andere Delikte könnten greifbar werden. Aber es könnte sich auch alles in Luft auflösen.
Denn nur ein Viertel der staatsanwaltschaftlichen „Erledigungen“ münden auch tatsächlich in einer Anklage. Angeklagt wird übrigens nur, wenn sich der Staatsanwalt sicher ist, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch. Und wichtig ist: Mit gutem Recht gilt für alle Beteiligten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung, dass sie unschuldig sind.

... analoge Beiträge:

Foto Thodonal - Fotolia.com

Gut ein Jahr, nachdem die St. Pöltner ÖVP eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hatte, eröffnete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren in der SWAP-Causa um schiefgegangene Spekulationsgeschäfte. Konkret prüfen die Ermittler den Vorwurf, ob zwei Beschuldigte unter Ausnützung ihrer Amtsstellung Untreue im Zeitraum von 2005 bis Ende 2007 begangen haben. Dabei könnten Vorgaben umgangen und wesentliche Informationen dem Finanzausschuss vorenthalten  ...