MFG - Wer schuldhaft handelt
Wer schuldhaft handelt


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Wer schuldhaft handelt

Text Michael Müllner
Ausgabe 09/2017

Mit 21 Jahren sitzt Florian M. auf der Anklagebank. Die acht Geschworenen zu seiner Linken werden später entscheiden. Sie stellen die Weiche, wie es in seinem Leben weitergeht. 156 Tage ist es her, da erschlug Florian seinen Vater mit 30 Axthieben. Und dennoch ist er unschuldig. Eine Reportage über Mord, Schuld und weiße Engel.

Der große Schwurgerichtssaal ist sowas wie der historische Prunksaal am Landesgericht St. Pölten. Hier werden die schweren Fälle verhandelt. An diesem Freitagmorgen in der vorletzten Schulwoche sind die Zuhörerreihen bis auf den letzten Platz gefüllt. Zwei Schulklassen sind gekommen, vom „Poly Kirchberg“ und der „HLW St. Pölten“, wie die Lehrkräfte dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger verraten. Sonst besteht die bunte Schar der „Zuhörer“ aus den üblichen Verdächtigen: Medienvertreter, angehende Juristen, Angehörige – aber auch Bewohner des Ortes Oberwölbling im Bezirk St. Pölten, an dem sich alles zugetragen hat. Als letzter betritt der Angeklagte den Saal. Begleitet von Justizwachebeamten wird der junge Mann in Handschellen vorgeführt, umringt von Fotografen und Kameraleuten.
Am langen Gang, hin zum Gerichtssaal, gelingen jene Aufnahmen, die wir morgens in der Zeitung erwarten. Fotos und Videoaufnahmen von Gerichtsverhandlungen sind verboten, umso intensiver ist bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren daher das Gedränge kurz vor dem offiziellen „Aufruf der Sache“, mit dem die Verhandlung beginnt und die Kameraleute den Saal verlassen.
Vor Gott und ihrem Gewissen
Man spürt: Nun hält die normale Welt inne, nun beginnt die streng geregelte „Hauptverhandlung“. Richter Grünberger befragt den Angeklagten zu seinen Personalien und ermöglicht damit Zuhörern und Geschworenen einen ersten Einblick in die Welt jenes Menschen, über den sie nun urteilen werden. Wir erfahren Alter, Bildung, Beruf, Familienstand. Hat er Vermögen oder Schulden? Sorgepflichten? Es ist das erste Abtasten. Antwortet der Angeklagte laut und deutlich? Wie ist die Akustik im Saal? Danach erheben sich alle zur Vereidigung der zufällig aus der Masse des Volkes ausgewählten Geschworenen. Sie schwören und geloben vor Gott sich mit Unparteilichkeit und Festigkeit nur nach den für und wider dem Angeklagten vorgeführten Beweismitteln und ihrer darauf gegründeten Überzeugung so zu entscheiden, wie sie es „vor Gott und Ihrem Gewissen verantworten.“
Im Anklagevortrag fasst der Staatsanwalt zusammen. Der Angeklagte habe am 18. Jänner 2017 unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung seinen Vater mit einer Axt getötet. Ein psychiatrisches Gutachten bestätige die Zerstörung des Persönlichkeitsbildes, zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte nicht zurechnungsfähig und handelte daher nicht schuldhaft. Aufgrund der Gefährlichkeit sei eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nötig. Meistens widersprechen Angeklagter und Verteidiger derartigen Anträgen auf „Maßnahmenvollzug“. Dieser Fall ist dahingehend besonders. Alle, die mit dem Täter zu tun hatten, scheinen sich einig zu sein, dass er krank ist und Hilfe in Form einer Therapie braucht. Doch wie kam es soweit?
Loch in der Seele
Florians Eltern ließen sich scheiden, da war er ein oder zwei Jahre alt, berichtet er dem Richter. Aufgewachsen ist er bei der Mutter. Bis zum Alter von sechs Jahren hatte er auch regelmäßig Kontakt zu seinem Vater, dann sei dieser abgerissen, weil sich der Vater „schlecht benommen und getrunken hat.“ Viele Jahre hatten beide keinen Kontakt, erst vor Kurzem ergab sich wieder eine lose Beziehung. Florian wohnte „eigentlich immer“ bei seiner Mutter. Rund einen Monat vor der Tat beschloss er auf eigenen Beinen zu stehen und zog aus. Drei Tage verbrachte er beim Vater, bis dieser ihn rauswarf, „weil ich nicht mit ihm essen gehen wollte.“ Florian übernachtete daraufhin in einem Hotel in Herzogenburg, zog aber schon rasch danach in eine Wohnung in Wien. Dort plagten ihn bald paranoide Gedanken. Er meinte Voodoo praktizieren zu können und druckte Fotos von den Präsidenten der USA und Österreich aus, da deren Geheimdienste ihn verfolgen würden. „Ich wollte Ruhe finden, habe aber keine gefunden“, sagt er.
Nach seiner Elektrikerlehre und dem Präsenzdienst begann er mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber, fand jedoch nur Gelegenheitsjobs bei Cateringfirmen und bezog Arbeitslosengeld. Wieso er nicht wieder in seinem erlernten Beruf als Elektriker gearbeitet habe, will der Richter wissen. „Weil der Teufel im Strom sitzt.“ Der Teufel also. Sein Vater habe in seiner Kindheit Teufelseintreibungen mit ihm gemacht. Später habe er ihm befohlen ein Nazi zu sein und habe dazu versucht seine Gedanken auf den Sohn zu übertragen. Er könne sich an all dies zwar nicht erinnern, aber der weiße Engel habe es ihm gesagt. Ein weißer Engel, der ihm eines Tages in der Wiener Wohnung erschienen ist.
Der Engel habe mit Florian gesprochen, habe ihm Gebote auferlegt. Er dürfe nicht rauchen. Er solle beim Duschen nicht so viel Wasser verschwenden. Er solle „dem Herrgott ein Darlehen geben.“ Obwohl Alkohol und Drogen für ihn bisher kein Thema waren, verbot ihm der Engel deren Konsum. Er verbot ihm auch, anderen Leuten zur Last zu fallen. In Florians Welt hieß das, dass er niemandem erzählen durfte, wie es in ihm aussah – sonst wäre er ihnen ja zur Last gefallen! Der Engel bot Florian eine Erklärung, brachte wieder Ordnung in sein inneres Chaos, das vermeintlich vom Teufel verursacht war. Schließlich hatte der weiße Engel die Lösung: „Er sagte, dass mein Vater durch seinen Exorzismus ein Loch in meine Seele gerissen hat. Er hat mir aufgetragen meinen Vater zu töten, um meine Seele zu retten. An einem bestimmten Tag.“ Dieser Tag war der 18. Jänner 2017. Um 15:00 Uhr traf er mit dem Zug aus Wien in Herzogenburg ein. Der damals 20-Jährige hatte einen Plan gefasst, der Engel war stets bei ihm.

Ein weißer Engel hat mir aufgetragen meinen Vater zu töten, um meine Seele zu retten. Angeklagter Florian M.


Befehl des weißen Engels
Er kaufte beim Nadlinger-Baumarkt eine Spaltaxt – die Klinge hatte rund 40 Zentimeter – verstaute sie in der rechten Jackentasche und fuhr zur Wohnung der Mutter. Sie tranken Kaffee und unterhielten sich, von seinem Plan erzählte er ihr nicht. Als die Mutter weg musste, ging Florian zur OMV-Tankstelle, aß und trank etwas und rief sich danach ein Taxi. In Oberwölbling stieg er bei der Raiffeisenbank aus. Es war circa 21:00 Uhr, eine leichte Schneedecke lag über dem Weinbauort am Rande des Dunkelsteinerwaldes. „Hätte ich es nicht getan, wäre das Loch in meiner Seele größer geworden und man hätte noch mehr Menschen gebraucht, um es zu stopfen“, erklärt er dem Gericht.
In Gedanken habe er den Vater informiert, dass er komme. Um circa 21:30 Uhr war er über den Zaun zum Grundstück seines Vaters gesprungen, habe ans Fenster geklopft, der Vater kam in den Hof. Florian habe ihm die Axt gezeigt. In Gedanken habe der Vater ihm gesagt, er wolle im Heizraum noch eine letzte Zigarette rauchen. Der Sohn war entschlossen, den „Befehl des Engels“ zu vollziehen. Als der Vater danach aus dem Heizraum rauskam und einen Schritt ins Freie des Hofes setzte, schlug der Sohn mit der Axt gegen den Kopf seines Vaters. Der 53-jährige Vater geht sofort zu Boden, weitere 30 Hiebe versetzte der Sohn in den Kopf- und Schulterbereich des Opfers. Gutachter Wolfgang Denk schildert detailliert die Verletzungen. Abwehrverletzungen an Händen und Armen legen nahe, dass er zumindest einige Hiebe lang versuchte, dem Angriff zu entkommen. Jedoch hatte er keine Chance und starb an Ort und Stelle. „Sein Geist ist dann aufgestiegen und ich habe mit ihm gesprochen. Er hat gefragt wieso und ich habe ihm gesagt, dass ich es machen musste,“ schildert Florian. Ein durch Hilferufe alarmierter Nachbar wurde zum Augenzeugen der Tat. Als Florian ihn bemerkte, rief er dem Nachbarn zu, er solle die Polizei rufen. Noch ehe der Nachbar wieder daheim war, um diese zu verständigen, rief auch Florian selbst den Notruf und meldete, er habe seinen Vater getötet. Bis der Streifenwagen eintraf, ging er vorm Haus des Vaters ruhig auf und ab: „Eine Flucht wäre sinnlos gewesen.“
Unsicher, was stimmt
Die Polizei nahm ihn fest und ermittelte, dass die Tat weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss geschah. In den Tagen nach der Tat spekulierten Medien dennoch von einer Tat im Drogenrausch, konstruierten gar einen Bezug zum radikalen Islam, weil der junge Mann einen Koran besessen hätte. Wer nach der Tat mit ihm zu tun hatte, erkannte sofort, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Schon bald kommt er in eine psychiatrische Abteilung im Landesklinikum Mauer. Vor Gericht berichtet er über die Therapie: „Ich nehme täglich zehn Tabletten. Heute habe ich begriffen, was mit mir los ist. Vorher nicht. Ich weiß, es waren Halluzinationen. Die Liste des Engels habe ich gebrochen. Die beantragte Einweisung befürworte ich.“
Maßgeblich dafür ist ein Gutachten des Psychiaters Werner Brosch. Dieser fragt während der Verhandlung den Angeklagten, wie es ihm geht. „Es geht mir nicht gut. Wenn ich daran denke, was ich gemacht habe... Es wird mir langsam klar.“ Die Behandlung dauert schon einige Monate. Der Gutachter wird später ausführen, dass Florian durch die Einnahme der Medikamente das Gebot des Engels, keine Drogen zu nehmen, gebrochen hat. Das sei ein wichtiger Schritt. Aber: „Sind Sie manchmal noch unsicher, was stimmt? Das mit dem Teufel und dem Engel? Oder das, was Ihnen die Ärzte sagen?“ Der junge Mann antwortet: „Manchmal habe ich noch Halluzinationen, dann sehe ich Schattenwesen. Aber der Engel kommt schon länger nicht mehr. Ich glaube schon, dass das eine Krankheit ist.“
Ordnung ins innere Chaos
Eine Krankheit, zu der Brosch erläutert: Das wahnhafte Krankheitsbild sei einfach zu diagnostizieren gewesen. Es handle sich um eine seltene, überraschend lehrbuchhafte Ausprägung in besonders starker Form. Schizophrenie bricht bei jungen Männern typischerweise zwischen 18 und 25 Jahren aus, erste Symptome lassen sich rund eineinhalb Jahre vor der Tat festmachen, der Angeklagte habe diese als „Gedankenkreisen“ beschrieben, was wohl Vorboten der späteren, schweren psychischen Erkrankung waren. Er hatte das Gefühl darüber nicht mit anderen sprechen zu können. Was ihn belastete, war für ihn sozusagen vorher nicht „besprechbar“. Es handle sich nicht nur um eine Denkstörung, sondern auch um eine Gefühlsstörung, seine „emotionale Schwingungsfähigkeit“ sei nahe null. Diese krankhafte Unfähigkeit Gefühle zu haben, wirkt oft fälschlicherweise als „cool“ oder teilnahmslos – die Geschworenen sollen dies nicht missverstehen, es ist eben vielmehr schlicht Ausdruck der Krankheit. Florian hatte das Gefühl, dass er sich innerlich auflöst. Als er dies als „Teufelserlebnis“ interpretierte, hatte er erstmals eine Chance dem Grauen einen Namen zu geben, so Brosch.
Der Wahn habe sich zunehmend ausgebreitet, bezog sich letztlich sogar auf seine frühe Kindheit. Das „Engelserlebnis“ sei für ihn sowohl belastend als auch befreiend gewesen, da die zwanghafte Befolgung der abstrusen Gebote des Engels sein inneres Chaos etwas in Ordnung brachte. „Er dachte, Erlösung für sich und die Welt könne es nur geben, wenn er den Vater tötet. Er konnte nicht erkennen, dass er irdische Gesetze bricht, weil alles vom Engel und seinem pathologischen Auftrag überlagert war. Es hätte übrigens jeden anderen auch treffen können, nicht nur den Vater.“
Die Unzurechnungsfähigkeit liege auf der Hand: Selbst Wochen nach der Tat sei bei den Untersuchungen für Florian der weiße Engel völlig real im Raum anwesend gewesen. Anfangs stand das Gebot des Engels, keine Drogen und Medikamente zu nehmen, einer Behandlung entgegen. Dieser Widerstand sei nun gebrochen. Dass der Angeklagte aber berichtet, er würde gelegentlich noch Schattenwesen sehen, zeige, dass er sich noch in einem psychopathologischen Zustand befinde und eine weitere Behandlung nötig sei, um Gefährlichkeit zu verhindern. Eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf sei nicht möglich, die Einweisung zweifellos nötig.
Kann man nicht spielen
Der vorsitzende Richter erläutert noch Berichte und Urkunden des Akts. Die Beweise sind allesamt schlüssig, die Sachlage klar. Am Rande wird erwähnt, dass Florian einige Monate vor der Tat bei einem praktischen Arzt war und sich über psychische Krankheiten erkundigt habe und wissen wollte, was man tun müsse um jemanden in eine Anstalt einzuweisen. Die Ermittlungsergebnisse belegen, dass niemand um den Gesundheitszustand des jungen Mannes wusste und dass daher keine Hilfe möglich war. Im Schlussplädoyer geht Verteidiger Franz Lima auf die Notwendigkeit ein, dass seinem Mandanten geholfen werden muss. Er sei ein netter, ruhiger Mann, eher zurückgezogen, jedem Konflikt aus dem Weg gehend. Er sei glücklich gewesen, nach kontaktlosen Jahren nun wieder eine Beziehung mit dem Vater aufgebaut zu haben. Die Krankheit habe jedoch alles zerstört. „Und glauben Sie mir, so eine Krankheit können Sie nicht spielen. Das würde einem Sachverständigen nach Minuten auffallen, wenn das nicht echt wäre“, spielt Lima auf mögliche Zweifel an, ob denn die Krankheit womöglich nur vorgeschoben sei.
Nach kurzer Beratung beantworten die Geschworenen die Fragen des Richtersenats einstimmig. Florian hat seinen Vater unter Einfluss einer paranoiden Schizophrenie ermordet, wobei er dabei nicht zurechnungsfähig war. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der österreichische „Maßnahmenvollzug“ ist seit längerem umstritten, im Justizministerium wird derzeit an einer großen Reform gearbeitet. Für Florian stehen nun Behandlungen am Programm, jährlich prüft ein Richter, ob die zwangsweise Einweisung weiterhin nötig ist. Wenn aus medizinischer Sicht anhand eines Gutachtens klar wird, dass die Gefährlichkeit nicht mehr gegeben ist, so wird eine Entlassung wahrscheinlich. Eine Strafe im eigentlichen Sinn für den Mord an seinem Vater erhält er nicht – wer im Zustand der „Unzurechnungsfähigkeit“ eine Tat begeht, der handelt nicht schuldhaft. Und strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt. So weit, so klar – zumindest für das Strafgesetzbuch. Unvorstellbar bleibt hingegen wohl das Schuldgefühl, wenn man erkennen muss, was man getan hat – ferngesteuert durch eine Krankheit, über die viele Menschen noch immer lieber möglichst wenig wissen wollen.
Hintennach ist man immer klüger
Werner Brosch ist Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, gerichtlicher Sachverständiger und ärztlicher Leiter der Privatklinik Hollenburg. Er begutachtete den Betroffenen Florian M.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Florian gemacht?
Florian habe ich nicht behandelt, sondern im Hinblick auf seine Zurechnungsfähigkeit und störungsbedingte Gefährlichkeit begutachtet. Ein Psychiater ist nicht der liebe Gott, wir können nicht die Zukunft voraussagen. Aber wir versuchen herauszudestillieren, wie groß das Risiko wegen einer konkreten Störung ist. Allgemein könnte man ja aus der Statistik ablesen, dass Männer bis etwa 35 wahnsinnig gefährlich sind. Unter Alkoholeinfluss potenziert sich diese Gefährlichkeit. Für die Prognose ist aber entscheidend, wie gefährlich eine Person aufgrund eines konkreten Krankheitsbildes ist. Bei Florian liegt eine geradezu lehrbuchhafte Wahnstörung vor. Für ihn war der weiße Engel so real, wie für uns beide das Gespräch hier und jetzt. Er hat auch sehr freimütig über alles geredet.
Wie entsteht ein Wahn und ab wann kann man helfen?

Im konkreten Fall gab es eine Entstehungsphase von rund eineinhalb Jahren, diese äußerte sich mit seltsamen Gefühlen. Er ist offenbar auch zu einem Arzt gegangen, jedoch wurde diese beginnende schizophrene Erkrankung nicht erkannt. Das ist keine Kritik am mir unbekannten Kollegen, aus unspezifischen Symptomen kann man eine Schizophrenie nicht erkennen. Man weiß, dass die Krankheit bei Männern meistens zwischen 18 und 25 Jahren ausbricht, bei Frauen etwas später. Das Zeitalter der sogenannten Adoleszenz ist ja eine sehr verletzliche Zeit, ähnlich wie in der Pubertät. Da fühlt man sich komisch, verhält sich seltsam, probiert verschiedene Lebensweisen aus. Wenn sich nun eine Krankheit im Alter von 20 manifestiert, dann fragen alle: Hätte man das nicht schon im Alter von 17 erkennen und behandeln können? Die Wahrheit ist, man weiß es nicht. Banal gesprochen: Hintennach ist man immer klüger. Manchmal sagen Angehörige, wenn eine Krankheit ausbricht, sie hätten es eh schon früher kommen gesehen. Aber ob das stimmt? Und vor allem: Wie hilft man einem Menschen, der behauptet, dass bei ihm alles in Ordnung ist? Das ist eine sehr schwierige Frage. Geben Sie einem jungen Menschen Medikamente? Würden sie ihm helfen? Was würden die Medikamente anrichten? Was hätte eine falsche Diagnose angerichtet, wenn man die Behandlung gar nicht gebraucht hätte? Manche Menschen neigen dazu, dass sie erst zum Arzt gehen, wenn es nicht mehr anders geht.
Wieso spielen sich bei derartigen Erkrankungen viele Tötungsdelikte oft im innersten Familienkreis ab?
Statistisch gesehen ist das so. Wahrscheinlich liegt es daran, dass diese Leute sozial zurückgezogen leben. Wer komisch ist, hat weniger Freunde, weniger Umgang mit Menschen. Wer bleibt über? Die engste Familie, eben Väter und Mütter, die auch bei schwierigen Kindern oft als letzte Bezugspersonen fungieren, mit der ganzen problematischen Beziehungsdynamik, die da dann mit reinspielt. Aber nicht alle psychisch Kranken sind gefährlich – und wenn, dann meist weit gefährlicher für sich selbst, als für andere.
Wie erkennt man, dass jemand an einer wahnhaften Krankheit leidet?
Diagnosen sind schwierig, man muss eine Grenze ziehen zwischen gesunder Willensstärke, Sturheit und wahnhafter Störung. Es kommt auf den Wahninhalt an. Ist er absurd und bizarr, so spricht dies für eine schizophrene Störung und ist auch leichter zu erkennen. Passt die krankhafte Überzeugung einigermaßen in unser Weltbild, ist die Unterscheidung schwieriger – denken wir nur an Verschwörungstheorien! Seelische Desintegration hat jedenfalls viele verschiedene Gesichter. Wenn wir an den Fall von Florian denken, so hat er durchgehend seine phantastischen Gedanken auf sehr geordnete Weise geäußert. Wenn er nicht von den Engelserscheinungen berichtet, war daher nicht zu erkennen, was in seinem Kopf vorgeht, auch nicht für seine Mutter. Und wenn sich jemand, mit dem man zusammenlebt, langsam verändert, so gewöhnen sich die anderen ja auch an seine Eigenheiten.
Für viele Menschen scheint es schwer vorstellbar, dass jemand wie Florian wieder entlassen wird. Wie trifft man so eine Entscheidung?
Die Entscheidung trifft ein Gericht. Dabei wird man sich wohl auf ein Gutachten stützen, bei dem untersucht wird, ob noch eine spezifische Gefährlichkeit gegeben ist. Wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefährlichkeit in den Griff zu bekommen, so ist eine Anhaltung in einer Anstalt nicht nötig. Das muss man eben nüchtern sehen. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund seiner Erkrankung noch eine Gefahr ausgeht? Wir sollten als Gesellschaft da auch unsere Risikokultur überdenken. Fehler müssen denkbar sein. Es ist unmöglich zu garantieren, dass nichts mehr passiert. Aber wiederum hilft uns die Statistik. Die Rückfallquote bei Mord und Totschlag ist generell bei null bis drei Prozent. Relevant ist natürlich die individuelle Prognose anhand konkreter Eigenschaften und Umstände, nach denen abgewogen wird, ob von einer Person voraussichtlich noch eine Gefahr ausgeht.

Erlösung für sich und die Welt könne es nur geben, wenn er den Vater tötet. Gutachter Werner Brosch