Wer will mich?
Text
Sascha Harold
Ausgabe
In einer globalisierten Welt und speziell in einem enger zusammenrückenden Europa hat sie vermeintlich an Bedeutung verloren. Dass ihr Fehlen zum Problem werden kann, spüren vor allem jene 1,3 Millionen Menschen, die ohne sie auskommen. Die Rede ist von der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Dass der Weg zur Staatsbürgerschaft sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, ist ein zutiefst österreichisches Phänomen. Neben einem Wertetest werden bei der Einbürgerung auch Fragen zum jeweiligen Bundesland gestellt, in dem der künftige Staatsbürger seinen Antrag stellt. Abgesehen davon variieren auch die Kosten für die Erlangung des dauerhaften Aufenthaltstitels teilweise stark. Während man in Wien mit einer Landesabgabe von 76 Euro vergleichsweise günstig davonkommt, muss ein alleinstehender Staatsbürger-anwärter in Niederösterreich bis zu 1.056 Euro bezahlen. Dazu kommen noch Verwaltungsgebühren und eine Bundesabgabe, die bis zu 759 Euro betragen kann. Um die 2.000 Euro und mehr kann das Verfahren für eine Person kosten. Wer auf dem Papier Österreicher werden will, muss also nicht nur gut Deutsch sprechen und über das Heimat(bundes)land Bescheid wissen, er muss auch tief in die Tasche greifen. Zwar sind die Abgaben teilweise nach Einkommen gestaffelt und es gibt vergünstigte Tarife für Ehepartner, ein billiges Unterfangen ist der Erwerb des österreichischen Passes aber nicht. Zudem gibt es in Österreich keine Automatismen – wie etwa ein Geburtsrecht auf die Staatsbürgerschaft.
Stumm aufgewachsen
Diese Umstände führen dazu, dass derzeit mehr als eine Million Menschen in Österreich mit einer anderen Staatsbürgerschaft leben. Viele von ihnen hätten grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen, entscheiden sich aber gegen den Erwerb der österreichischen. Sie sind damit unter anderem vom Wahlrecht ausgeschlossen. So auch die 26-jährige Sandra. Sie lebt seit etwa fünf Jahren in St. Pölten und ist rumänische Staatsbürgerin. Mehr als ein Urlaubsland ist Rumänien für sie aber nicht. Sandra wurde in einem Flüchtlingslager in Bruck an der Mur geboren, nachdem ihre Eltern vor der rumänischen Diktatur Ceaușescus geflohen waren. Ursprünglich wollten sie weiter in die USA, wo bereits eine Tante lebte, wegen der Geburt ihrer Tochter blieben sie aber in Österreich. Ein österreichischer Pass würde vor allem Mitspracherecht bringen: „Ich überlege schon sie zu beantragen, weil ich gern das Wahlrecht hätte. Ich bin hier aufgewachsen und ich fände es wichtig mitzubestimmen.“ Für die Eltern sprachen die damals hohen Kosten gegen den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, die damals vor dem EU-Beitritt Rumäniens vieles erleichtert hätte. Als das Land dann Teil der EU wurde, fiel durch die weitgehende rechtliche Gleichstellung der Anreiz großteils weg. „Ab 2007 war die Staatsbürgerschaft für meine Familie egal, weil sie sich jetzt als EU-Bürger gesehen haben.“
Sollte sich Sandra zur Beantragung der Staatsbürgerschaft entschließen, müsste sie, wie alle anderen auch, einen Antrag beim Land Niederösterreich stellen. Deutschprüfung und Wertekurs müsste sie bei einer Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht machen, weil sie hier bereits zur Schule gegangen ist – die finanziellen Hürden bleiben jedoch bestehen. Ein weiterer Grund, um neben dem Wahlrecht über einen österreichischen Pass nachzudenken ist die rechtliche Absicherung: „Mein ganzes Leben hat hier stattgefunden und ich habe vor auch in Österreich zu bleiben. Mit der Staatsbürgerschaft hätte ich mehr Sicherheit – man weiß nie, wie sich die Situation in Europa entwickelt“, so die junge St. Pöltnerin.
Diese Umstände führen dazu, dass derzeit mehr als eine Million Menschen in Österreich mit einer anderen Staatsbürgerschaft leben. Viele von ihnen hätten grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen, entscheiden sich aber gegen den Erwerb der österreichischen. Sie sind damit unter anderem vom Wahlrecht ausgeschlossen. So auch die 26-jährige Sandra. Sie lebt seit etwa fünf Jahren in St. Pölten und ist rumänische Staatsbürgerin. Mehr als ein Urlaubsland ist Rumänien für sie aber nicht. Sandra wurde in einem Flüchtlingslager in Bruck an der Mur geboren, nachdem ihre Eltern vor der rumänischen Diktatur Ceaușescus geflohen waren. Ursprünglich wollten sie weiter in die USA, wo bereits eine Tante lebte, wegen der Geburt ihrer Tochter blieben sie aber in Österreich. Ein österreichischer Pass würde vor allem Mitspracherecht bringen: „Ich überlege schon sie zu beantragen, weil ich gern das Wahlrecht hätte. Ich bin hier aufgewachsen und ich fände es wichtig mitzubestimmen.“ Für die Eltern sprachen die damals hohen Kosten gegen den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, die damals vor dem EU-Beitritt Rumäniens vieles erleichtert hätte. Als das Land dann Teil der EU wurde, fiel durch die weitgehende rechtliche Gleichstellung der Anreiz großteils weg. „Ab 2007 war die Staatsbürgerschaft für meine Familie egal, weil sie sich jetzt als EU-Bürger gesehen haben.“
Sollte sich Sandra zur Beantragung der Staatsbürgerschaft entschließen, müsste sie, wie alle anderen auch, einen Antrag beim Land Niederösterreich stellen. Deutschprüfung und Wertekurs müsste sie bei einer Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht machen, weil sie hier bereits zur Schule gegangen ist – die finanziellen Hürden bleiben jedoch bestehen. Ein weiterer Grund, um neben dem Wahlrecht über einen österreichischen Pass nachzudenken ist die rechtliche Absicherung: „Mein ganzes Leben hat hier stattgefunden und ich habe vor auch in Österreich zu bleiben. Mit der Staatsbürgerschaft hätte ich mehr Sicherheit – man weiß nie, wie sich die Situation in Europa entwickelt“, so die junge St. Pöltnerin.
Die Vergessenen
Anders gelagert ist der Fall bei Selahattin Aslan, der 1953 in der Türkei geboren wurde und den es in den 80ern wegen besserer Arbeitschancen nach Herzogenburg verschlug. Aslan stammt aus einem alevitischen Dorf in der Osttürkei, in dem er auch Bürgermeister war. Nach Österreich war zehn Jahre vor ihm bereits sein Vater gekommen, der bei Georg Fischer als Hausmeister arbeitete. Auch Aslan junior kam in dem Unternehmen unter und arbeitete dort bis zu seiner Pensionierung. Seine Kinder leben inzwischen ebenfalls in Österreich, haben derzeit allerdings noch den türkischen Pass. Für Aslan selbst wird sich das auch künftig nicht ändern: „Es war damals nicht einfach die Staatsbürgerschaft zu bekommen, die passende Zeit hat sich nicht ergeben.“ Auch seine Deutschkenntnisse würden im Moment nicht für eine Verleihung der Staatsbürgerschaft reichen. Kurs möchte er heute keinen mehr besuchen, als er angekommen ist, hätte er sich aber mehr Angebot gewünscht. Seinen Kindern hat er private Deutschkurse bezahlt, weil er ihnen gute Chancen im Land ermöglichen wollte. Da die Türkei nicht Teil der EU ist, gelten für türkische Staatsbürger andere Einschränkungen als beispielsweise für Deutsche oder Rumänen. Am eigenen Leib erfahren hat Aslan das, als sein Wohnhaus saniert wurde. Die angestiegenen Mieten wurden vom Land Niederösterreich teilweise durch Subventionen kompensiert, die aber auf Österreicher beschränkt waren. Auch von vielen andere Förderungen und Unterstützungen sind ausländische Staatsbürger ausgenommen. Erschwert wird die Situation bei Drittstaatsangehörigen, Menschen also, die nicht aus EU-Staaten stammen. Seine Kinder überlegen nicht zuletzt auch deshalb, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Anders gelagert ist der Fall bei Selahattin Aslan, der 1953 in der Türkei geboren wurde und den es in den 80ern wegen besserer Arbeitschancen nach Herzogenburg verschlug. Aslan stammt aus einem alevitischen Dorf in der Osttürkei, in dem er auch Bürgermeister war. Nach Österreich war zehn Jahre vor ihm bereits sein Vater gekommen, der bei Georg Fischer als Hausmeister arbeitete. Auch Aslan junior kam in dem Unternehmen unter und arbeitete dort bis zu seiner Pensionierung. Seine Kinder leben inzwischen ebenfalls in Österreich, haben derzeit allerdings noch den türkischen Pass. Für Aslan selbst wird sich das auch künftig nicht ändern: „Es war damals nicht einfach die Staatsbürgerschaft zu bekommen, die passende Zeit hat sich nicht ergeben.“ Auch seine Deutschkenntnisse würden im Moment nicht für eine Verleihung der Staatsbürgerschaft reichen. Kurs möchte er heute keinen mehr besuchen, als er angekommen ist, hätte er sich aber mehr Angebot gewünscht. Seinen Kindern hat er private Deutschkurse bezahlt, weil er ihnen gute Chancen im Land ermöglichen wollte. Da die Türkei nicht Teil der EU ist, gelten für türkische Staatsbürger andere Einschränkungen als beispielsweise für Deutsche oder Rumänen. Am eigenen Leib erfahren hat Aslan das, als sein Wohnhaus saniert wurde. Die angestiegenen Mieten wurden vom Land Niederösterreich teilweise durch Subventionen kompensiert, die aber auf Österreicher beschränkt waren. Auch von vielen andere Förderungen und Unterstützungen sind ausländische Staatsbürger ausgenommen. Erschwert wird die Situation bei Drittstaatsangehörigen, Menschen also, die nicht aus EU-Staaten stammen. Seine Kinder überlegen nicht zuletzt auch deshalb, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Alles bleibt, wie es ist
Sentimentalität und Zugehörigkeitsgefühl spielen zwar eine Rolle, sind allerdings, so scheint es, nicht so wichtig wie die rechtliche Gleichstellung und das Wahlrecht. Generell stellt sich angesichts stärkerer europäischer Vernetzung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer europäischen Staatsbürgerschaft. Ob diese Überlegungen jedoch je konkrete Gestalt annehmen wird, darf angesichts nationaler Gegenbewegungen stark bezweifelt werden. Auch für die Politik ist die nationale Staatsbürgerschaft nach wie vor ein Ankerpunkt – was angesichts des (fast) fehlenden Wahlrechts für Ausländer verständlich scheint. Der Landesparteichef der SPÖ, Franz Schnabl, sieht in der Staatsbürgerschaft „ein unschätzbar großes Privileg.“ Auch die FPÖ Niederösterreich sieht in ihr „das höchste Gut“, weshalb auch mit ihrer Verleihung sorgfältig umgegangen werden müsse. Anreize gäbe es für die Freiheitlichen seitens des Landes jedenfalls genug. Änderungsbedarf sehen die beiden Parteien keinen. Ins selbe Horn stößt die Volkspartei, für die vor allem „ein hohes Maß an Eigeninitiative und Lernbereitschaft“ einzufordern ist. Für Schnabl ist die derzeitige Praxis klar geregelt und bewährt. Teilweise anders sieht das Helga Krismer, Klubobfrau der niederösterreichischen Grünen: „Menschen, die hier geboren sind und deren Eltern rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind, sollen nach dem Bodenprinzip automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten.“ Sie warnt zudem vor möglichem Missbrauch bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften wegen besonderer Verdienste um die Republik. Hier brauche es klare Regeln und keinen Ermessensspielraum. Auch Indra Collini, Landesparteichefin der NEOS, tritt für Änderungen und eine schrittweise Liberalisierung ein. „Es gibt Änderungen, die das Leben der Menschen vereinfachen würden. Wir wünschen uns die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Auch eine einheitliche europäische Staatsbürgerschaft wäre eine Erleichterung.“
Unterschiede in den Ländern
Verantwortlich für die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft sind die Bundesländer. Doris Schulz, Leiterin des Fachbereichs Staatsbürgerschaft der NÖ Landesregierung, erklärt den Ablauf: „Das Verleihungsverfahren wird in Niederösterreich dezentralisiert abgewickelt. Die Parteien können nämlich ihre Anträge auf der Bezirksverwaltungsbehörde einbringen, in deren Sprengel ihr Hauptwohnsitz gelegen ist.“ Auch ein ausführliches Beratungsgespräch werde vonseiten des Landes angeboten. Auf Bundesebene ist vor allem der Integrationsfonds für die Beratung und Durchführung von Kursen zuständig. Klickt man sich durch die Homepage, nimmt das Thema Staatsbürgerschaft aber nur einen sehr untergeordneten Platz ein. Man liest zwar von Werte- und Deutschkursen, Integrationsvereinbarungen und Weiterbildungen, ob die Integrationswilligen aber letztlich auch österreichische Staatsbürger werden, scheint nebensächlich. Auch eine offizielle Seite des Innenministeriums zur Staatsbürgerschaft, die Informationen über den Ablauf des Verfahrens und die Prüfungen liefert, wird augenscheinlich nicht mehr gewartet – Wolfgang Sobotka und Sebastian Kurz scheinen dort noch als Innen- bzw. Außenminister auf.
Blickt man auf die Statistik, dann ist Handlungsbedarf durchaus gegeben. Die Zahl der Einbürgerungen ist in den letzten Jahren bei weiterhin starkem Zuzug merklich zurückgegangen. Nachdem in den Jahren 2003-2005 im Schnitt etwa 5.000 Niederösterreicher eingebürgert wurden, waren es in den letzten Jahren nur noch knapp über 1.000 Personen. Das entspricht einer Einbürgerungsquote von etwa 0,7 Prozent, was auch im europäischen Vergleich niedrig ist. Politisch ist der Wille nach einer Erhöhung dieser Zahlen bzw. nach dem Setzen von Anreizen nicht wahrnehmbar. Für Erleichterungen treten von den im Landtag vertretenen Parteien nur die NEOS und die Grünen ein. Die Staatsbürgerschaft wird vorwiegend als Privileg gesehen, weniger als notwendige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem für Bürger aus anderen EU-Staaten gibt es außer dem Wahlrecht wenige Gründe, sich um den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Demokratiepolitisch bleibt zu fragen, ob es auf Dauer sinnvoll ist, einen signifikanten Teil der Bevölkerung auf diesem Weg von der demokratischen Mitbestimmung auszuschließen.
Sentimentalität und Zugehörigkeitsgefühl spielen zwar eine Rolle, sind allerdings, so scheint es, nicht so wichtig wie die rechtliche Gleichstellung und das Wahlrecht. Generell stellt sich angesichts stärkerer europäischer Vernetzung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer europäischen Staatsbürgerschaft. Ob diese Überlegungen jedoch je konkrete Gestalt annehmen wird, darf angesichts nationaler Gegenbewegungen stark bezweifelt werden. Auch für die Politik ist die nationale Staatsbürgerschaft nach wie vor ein Ankerpunkt – was angesichts des (fast) fehlenden Wahlrechts für Ausländer verständlich scheint. Der Landesparteichef der SPÖ, Franz Schnabl, sieht in der Staatsbürgerschaft „ein unschätzbar großes Privileg.“ Auch die FPÖ Niederösterreich sieht in ihr „das höchste Gut“, weshalb auch mit ihrer Verleihung sorgfältig umgegangen werden müsse. Anreize gäbe es für die Freiheitlichen seitens des Landes jedenfalls genug. Änderungsbedarf sehen die beiden Parteien keinen. Ins selbe Horn stößt die Volkspartei, für die vor allem „ein hohes Maß an Eigeninitiative und Lernbereitschaft“ einzufordern ist. Für Schnabl ist die derzeitige Praxis klar geregelt und bewährt. Teilweise anders sieht das Helga Krismer, Klubobfrau der niederösterreichischen Grünen: „Menschen, die hier geboren sind und deren Eltern rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind, sollen nach dem Bodenprinzip automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten.“ Sie warnt zudem vor möglichem Missbrauch bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften wegen besonderer Verdienste um die Republik. Hier brauche es klare Regeln und keinen Ermessensspielraum. Auch Indra Collini, Landesparteichefin der NEOS, tritt für Änderungen und eine schrittweise Liberalisierung ein. „Es gibt Änderungen, die das Leben der Menschen vereinfachen würden. Wir wünschen uns die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Auch eine einheitliche europäische Staatsbürgerschaft wäre eine Erleichterung.“
Unterschiede in den Ländern
Verantwortlich für die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft sind die Bundesländer. Doris Schulz, Leiterin des Fachbereichs Staatsbürgerschaft der NÖ Landesregierung, erklärt den Ablauf: „Das Verleihungsverfahren wird in Niederösterreich dezentralisiert abgewickelt. Die Parteien können nämlich ihre Anträge auf der Bezirksverwaltungsbehörde einbringen, in deren Sprengel ihr Hauptwohnsitz gelegen ist.“ Auch ein ausführliches Beratungsgespräch werde vonseiten des Landes angeboten. Auf Bundesebene ist vor allem der Integrationsfonds für die Beratung und Durchführung von Kursen zuständig. Klickt man sich durch die Homepage, nimmt das Thema Staatsbürgerschaft aber nur einen sehr untergeordneten Platz ein. Man liest zwar von Werte- und Deutschkursen, Integrationsvereinbarungen und Weiterbildungen, ob die Integrationswilligen aber letztlich auch österreichische Staatsbürger werden, scheint nebensächlich. Auch eine offizielle Seite des Innenministeriums zur Staatsbürgerschaft, die Informationen über den Ablauf des Verfahrens und die Prüfungen liefert, wird augenscheinlich nicht mehr gewartet – Wolfgang Sobotka und Sebastian Kurz scheinen dort noch als Innen- bzw. Außenminister auf.
Blickt man auf die Statistik, dann ist Handlungsbedarf durchaus gegeben. Die Zahl der Einbürgerungen ist in den letzten Jahren bei weiterhin starkem Zuzug merklich zurückgegangen. Nachdem in den Jahren 2003-2005 im Schnitt etwa 5.000 Niederösterreicher eingebürgert wurden, waren es in den letzten Jahren nur noch knapp über 1.000 Personen. Das entspricht einer Einbürgerungsquote von etwa 0,7 Prozent, was auch im europäischen Vergleich niedrig ist. Politisch ist der Wille nach einer Erhöhung dieser Zahlen bzw. nach dem Setzen von Anreizen nicht wahrnehmbar. Für Erleichterungen treten von den im Landtag vertretenen Parteien nur die NEOS und die Grünen ein. Die Staatsbürgerschaft wird vorwiegend als Privileg gesehen, weniger als notwendige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem für Bürger aus anderen EU-Staaten gibt es außer dem Wahlrecht wenige Gründe, sich um den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Demokratiepolitisch bleibt zu fragen, ob es auf Dauer sinnvoll ist, einen signifikanten Teil der Bevölkerung auf diesem Weg von der demokratischen Mitbestimmung auszuschließen.
Ausgewählte Wege zur Staatsbürgerschaft
Niederösterreich-Fragen für den Einbürgerungstest
(jeweils eine richtige Antwort ankreuzen)
Welche Armee befreite Niederösterreich 1945 vom Nationalsozialismus?
Wie hieß Niederösterreich von 1938 bis 1945?
Wieviele Bezirkshauptmannschaften hat Niederösterreich?
- Dreißigjähriger durchgehender Aufenthalt in Österreich
- Fünfzehnjähriger Aufenthalt bei Nachweis nachhaltiger Integration
- Sechsjähriger Aufenthalt und mindestens fünfjährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger in gemeinsamem Haushalt
- Sechsjähriger Aufenthalt in Österreich und Status als Asylberechtigter
- Sechsjähriger Aufenthalt bei Geburt in Österreich
- Besondere Verdienste um die Republik Österreich
Niederösterreich-Fragen für den Einbürgerungstest
(jeweils eine richtige Antwort ankreuzen)
Welche Armee befreite Niederösterreich 1945 vom Nationalsozialismus?
- Sowjets
- Franzosen
- Briten
Wie hieß Niederösterreich von 1938 bis 1945?
- Reichsgau Wien
- Reichsgau Niederösterreich
- Reichsgau Niederdonau
Wieviele Bezirkshauptmannschaften hat Niederösterreich?
- 20
- 21
- 22