MFG - Stiftung Bürgerspitalfonds: Gemeinderat beschließt Umschichtung der Wertpapiere
Stiftung Bürgerspitalfonds: Gemeinderat beschließt Umschichtung der Wertpapiere


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Stiftung Bürgerspitalfonds: Gemeinderat beschließt Umschichtung der Wertpapiere

Text Magistrat St. Pölten
Ausgabe 11/2014

Der Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht vom November 2014 über die Stiftung Bürgerspitalfonds St. Pölten das Wertpapier-Portefeuilles zu ändern. Mit dem heute gefassten Beschluss im Gemeinderat setzt die Stadt diese Empfehlung um.

Aus der Stiftung Bürgerspitalfonds St. Pölten erhalten unverschuldet in Not geratene hilfsbedürftige Personen finanzielle Leistungen, wie etwa einen Heizkostenzuschuss oder einen Zuschuss für die Aktion „Essen auf Rädern“. Hilfsbedürftig im Sinne der Stiftung sind Kranke, Betagte, Behinderte, Pflegebedürftige und von außergewöhnlichen Unglücksfällen betroffene Personen. Aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofes wurden im Bürgerspitalfonds nun die Anteile an einem offenen, konservativen Immobilienfonds in mündelsichere Wertpapiere gewechselt und die geringen Ausschüttungen aufgrund der Niedrigzinslage durch den Tausch von thesaurierenden Papieren in ausschüttende verbessert. Insgesamt wurden vier Geschäfte neu strukturiert. Die vom Rechnungshof im November getroffenen Feststellungen betreffend die Finanzgeschäfte im Bürgerspitalfonds sind Empfehlungen. Nach Ansicht des Rechnungshofes war ein Wertpapier in der Stiftung Bürgerspitalfonds St. Pölten angeblich nicht mündelsicher, obwohl es im Datenblatt der Bank so bezeichnet ist. Dem Rechnungshof erscheinen auch ausschüttende Wertpapiere zielführender als thesaurierende. Es ist auch eine Tatsache, dass derzeit so gut wie keine Zinsen für Kapital gezahlt werden und daher keine Erträge erwirtschaftet werden können. Im Bürgerspitalfonds liegen derzeit aber trotzdem noch genug Rücklagen. Alle Berichte zum Bürgerspitalfonds wurden auch in der Vergangenheit im Gemeinderat vom Bürgermeister vorgetragen, die Unterlagen waren zu jeder Zeit für alle Mitglieder einsehbar und dem Protokoll beigefügt. Dies wurde mit der Unterschrift aller Fraktionsführer bestätigt.Die Wertpapiertransaktionen im Bürgerspitalfonds werden zukünftig wie entsprechende Geschäfte der Stadt behandelt und zur Beschlussfassung den zuständigen Gremien zugewiesen. Neues Kontrollsystem eingeführt
Bereits im August wurde im Magistrat mit dem Aufbau eines internen Kontrollsystems für den Bürgerspitalsfond begonnen, um mögliche Risiken zu bewerten und je nach Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit geeignete, aber trotzdem finanziell und zeitlich verträgliche Maßnahmen zur Reduktion oder Beseitigung ergreifen zu können. Detaillierte Aufzeichnungen
Die Einkommensunterlagen der Hilfeempfänger aus dem Bürgerspitalfonds wurden grundsätzlich immer abverlangt und bei den Antragsunterlagen abgelegt. Die Ablage bei den Zuschüssen zur Aktion Essen auf Rädern als auch bei der Brennstoffaktion wurde nach den Vorgaben des Rechnungshofes geändert.Bei den Einmalzahlungen vertritt die Stadt eine grundsätzlich andere Meinung als der Rechnungshof: Bei Familien, die vom Einkommen her zwar grundsätzliche nicht bedürftig sind, können Ereignisse eintreten, die zu einer echten Notlage führen. Sie sollten daher auch weiterhin von der Unterstützung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die Empfehlungen des Rechnungshofes sind damit umgesetzt. Verwertung des Stiftungsgebäudes schwierig
Zur Stiftung Bürgerspitalfonds St. Pölten gehört das Gebäude Linzer Straße10-12. Miteigentümer ist die Diözese St. Pölten. Stiftungszweck ist die Verwendung des Gebäudes für soziale Wohnungen. Die Stadt ist mit der Diözese immer wieder in Gesprächen hinsichtlich der Verwendung des Gebäudes aber auch hinsichtlich einer eventuellen Veräußerung. Bisher konnte keine Einigung erzielt werden.In die notwendige Generalsanierung müssten hohe Beträge fließen, wobei danach ein wirtschaftlicher Betrieb und eine Rückführung des Kapitals durch die soziale Auflage nicht möglich sind.
Im Falle einer Veräußerung gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Eigentümer den Stiftungszweck einhalten können bzw. müssen. Vorgehensweise mit Aufsichtsbehörde abgestimmt
Festzuhalten ist, dass die bisherige Vorgehensweise mit der Stiftung Bürgerspitalfonds St. Pölten mit der zuständigen Aufsichtsbehörde beim Amt der NÖ Landesregierung abgestimmt war. Es wurden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Die Prüfungstätigkeit durch den Rechnungshof erfolgte in Form einer überaus korrekten, objektiven und kompetenten Zusammenarbeit.