Raiffeisen klagt die Landeshauptstadt
Text
Magistrat St. Pölten
Ausgabe
Die Bank fordert 67 Mio. Euro, weil die Stadt das gültige Zustandekommen des Swap-Geschäftes aus 2007beeinsprucht.
Der Stadt St. Pölten wurde eine Klage der RLB NÖ-Wien über 66,9 Millionen Euro zugestellt. Hintergrund ist die Einstellung der Quartalszahlungen aus dem gerichtsanhängigen Swap durch die Stadt, weil sie auf dem Standpunkt steht, dass das Geschäft schon 2007 nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Die Bank hätte diesen Umstand längst wissen und seriöserweise die Rückabwicklung anbieten müssen.
„Die Raiffeisen Landesbank NÖ Wien hat nun tatsächlich die Landeshauptstadt geklagt. Bei einer Bank, mit der wir seit vielen Jahren in einer ständigen Geschäftsbeziehung stehen und die in der Gemeindefinanzierung sehr stark vertreten ist, hätte ich mir eine andere Vorgehensweise in der Kommunikation erwartet. Ich bin menschlich sehr enttäuscht. Es bleibt uns daher nichts anderes übrig als einen Rechtsanwalt zu beauftragen und die Rechtslage prüfen zu lassen. Die Empfehlungen des Rechtsanwaltes werden in den zuständigen Gremien beraten und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Die internationale Judikatur in ähnlich gelagerten Fällen und das richtungsweisende Urteil des Handelsgerichtes Wien gegen die RLB NÖ-Wien im Fall Bruck an der Leitha stimmen mich zuversichtlich“, meint Bürgermeister Mag. Matthias Stadler in einer ersten Reaktion.
Rekurs gegen Abweisung der Richterablehnung
Der Ablehnungsantrag der Stadt St. Pölten gegen Richter Martin Ogris wurde in erster Instanz abgewiesen. Dagegen wird St. Pölten Rekurs erheben. Der Rechtsanwalt der Stadt sieht gute Chancen, dass dem Ablehnungsantrag in der zweiten Instanz stattgegeben wird. Er ist nach wie vor der Meinung, dass der Richter einseitig gegen die Stadt. Pölten agiert hat.
„Die Raiffeisen Landesbank NÖ Wien hat nun tatsächlich die Landeshauptstadt geklagt. Bei einer Bank, mit der wir seit vielen Jahren in einer ständigen Geschäftsbeziehung stehen und die in der Gemeindefinanzierung sehr stark vertreten ist, hätte ich mir eine andere Vorgehensweise in der Kommunikation erwartet. Ich bin menschlich sehr enttäuscht. Es bleibt uns daher nichts anderes übrig als einen Rechtsanwalt zu beauftragen und die Rechtslage prüfen zu lassen. Die Empfehlungen des Rechtsanwaltes werden in den zuständigen Gremien beraten und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Die internationale Judikatur in ähnlich gelagerten Fällen und das richtungsweisende Urteil des Handelsgerichtes Wien gegen die RLB NÖ-Wien im Fall Bruck an der Leitha stimmen mich zuversichtlich“, meint Bürgermeister Mag. Matthias Stadler in einer ersten Reaktion.
Rekurs gegen Abweisung der Richterablehnung
Der Ablehnungsantrag der Stadt St. Pölten gegen Richter Martin Ogris wurde in erster Instanz abgewiesen. Dagegen wird St. Pölten Rekurs erheben. Der Rechtsanwalt der Stadt sieht gute Chancen, dass dem Ablehnungsantrag in der zweiten Instanz stattgegeben wird. Er ist nach wie vor der Meinung, dass der Richter einseitig gegen die Stadt. Pölten agiert hat.