MFG - St. Pölten: Stadt bekämpft Raiffeisen-Klage
St. Pölten: Stadt bekämpft Raiffeisen-Klage


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St. Pölten: Stadt bekämpft Raiffeisen-Klage

Text Magistrat St. Pölten
Ausgabe 12/2014

Gemeinderat beschließt Einstieg in das Verfahren. Bürgermeister Stadler: „Judikatur bestätigt Ungültigkeit der Swap-Geschäfte.“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat am 9. Dezember über die Prozessstandpunkte beraten und beschlossen die Klage der RLB NÖ Wien zu bekämpfen. Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner von der Wiener Anwaltskanzlei Kraft & Winternitz hat den Mitgliedern des Gemeinderates in nichtöffentlicher Sitzung eine klare Empfehlung für diesen Schritt gegeben. Die Klagsbeantwortung wird bis zum 17. Dezember 2014 eingebracht. Raiffeisen hat St. Pölten geklagtWie berichtet, wurde der Stadt St. Pölten eine Klage der RLB NÖ-Wien über 66,9 Millionen Euro zugestellt. Es handelt sich dabei um die erwartete Reaktion der Bank auf die Einstellung der Zahlungen durch St. Pölten aus dem gerichtsanhängigen Swap-Geschäft.St. Pölten hatte die Quartals-Zahlungen aus dem fraglichen Swap im März 2014 eingestellt, nachdem auch die Gemeindeaufsichtsbehörde in einem gleich gelagerten Fall die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes angezweifelt hatte und zwei Gutachten den Ausstieg auf Grund des steigenden Schweizer-Franken-Risikos empfohlen hatten.Erste Swap-Urteile in Österreich richtungsweisend für St. Pölten-ProzessDer St. Pöltner Bürgermeister Matthias Stadler ist sicher, dass die Stadt das Verfahren gewinnt: „Es gibt immer mehr Gerichtsentscheidungen in Österreich und international, die feststellen, dass die Banken beim Verkauf der Swaps an die Kommunen ihre Sorgfalts-und Informationspflichten grob missachtet haben und die Geschäfte daher ungültig sind.“Zuletzt erging gegen die RLB NÖ-Wien im Swap-Prozess der Stadt Bruck/Leitha ein erstinstanzliches Urteil. Das Handelsgericht Wien hatte das Geschäft für ungültig erklärt, weil die Bank schwere Beratungsfehler begangen, Interessenskollisionen nicht offengelegt und insbesondere die Stadt über den anfänglichen negativen Marktwert des Geschäfts nicht aufgeklärt habe.„Der Sachverhalt im Fall Bruck/Leitha ist mit jenem in St. Pölten praktisch ident“, so St.-Pölten-Anwalt Lukas Aigner von der Wiener Anwaltskanzlei Kraft & Winternitz, die zahlreiche Kommunen in Swap-Verfahren vertritt, „das Bruck-Urteil ist daher richtungsweisend auch für dieses Verfahren.“Auch in Deutschland, darunter eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wurden Swap-Verfahren in Grundsatzentscheidungen gegen die Banken entschieden.Die Stadt St. Pölten wird die Klage der RLB NÖ-Wien sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestreiten und die Abweisung beantragen.