BürgerInnefragestunde – Der Gemeinderat als Forum
Text
Magistrat St. Pölten
Ausgabe
In seiner Sitzung am 29. Februar 2016 wurde vom Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten eine von der SPÖ und den Grünen eingebrachte Resolution beschlossen, mit der die NÖ Landeregierung aufgefordert wird, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit künftig ein Tagesordnungspunkt in jeder Gemeinderatssitzung als BürgerInnenfragestunde aufgenommen werden kann.
Um die Nähe und Offenheit der Verwaltung und der Gemeinderatsmitglieder zu den BürgerInnen in den Städte zu stärken, soll künftig ein Tagesordnungspunkt in jeder Gemeinderatssitzung als BürgerInnenfragestunde geschaffen werden. Mit diesem Instrument der direkten Demokratie schaffen die Städte mehr Transparenz und Partizipation. Gleichzeitig bietet die BürgerInnenfragestunde die Möglichkeit der direkten Auseinandersetzung mit Anliegen der EinwohnerInnen im höchsten Vertretungsgremium. Die aktive Einbindung und Beteiligung der EinwohnerInnen in die Arbeit und Debattenkultur des Gemeinderates sind gute Verbindungen zwischen Gemeinderatsalltag und den jeweils aktuellen Fragestellungen der EinwohnerInnen. Der Zugang zur Kommunalpolitik soll so niederschwellig wie möglich gehalten werden. Die BürgerInnenfragestunde ist bereits in mehreren niederösterreichischen Gemeinden ohne bindende Rechtsgrundlage umgesetzt und in der oberösterreichischen Gemeindeordnung verankert.
Akkordierte Lösung der NÖ Städte
Um dieses Ziel zu erreichen und für alle BürgerInnen der NÖ Städte ein vergleichbares Instrument zu schaffen, ist ein breiter Diskussions- und Beschlussprozess notwendig. Als Gesetzgeber des NÖ STROG muss das Land NÖ unbedingt in diesen Prozess eingebunden werden. Darüber hinaus sind Städtebund und Gemeindevertreterverbände wichtige Partner bei der Etablierung von zukünftigen Instrumenten der direkten Demokratie in den Städten.
Rahmenbedingungen schaffen
Die konkrete Ausformung der Fragestunde und technische Fragen müssen auf dieser breiten Basis geklärt werden. Konsequenterweise müssen auch Sanktionen bei Missachtung der neu zu schaffenden Regelung festgesetzt werden, damit kein zahnloses Instrument geschaffen wird, welches unter Umständen das Gegenteil des intendierten Zweckes auslöst, nämlich Politikverdrossenheit.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten ersucht mit dieser Resolution die NÖ Landesregierung als zuständige gesetzgebende Körperschaft einen Diskussions- und Beschlussprozess einzuleiten, um eine Regelung des NÖ STROG gemäß den obigen Ausführungen zu schaffen.
Akkordierte Lösung der NÖ Städte
Um dieses Ziel zu erreichen und für alle BürgerInnen der NÖ Städte ein vergleichbares Instrument zu schaffen, ist ein breiter Diskussions- und Beschlussprozess notwendig. Als Gesetzgeber des NÖ STROG muss das Land NÖ unbedingt in diesen Prozess eingebunden werden. Darüber hinaus sind Städtebund und Gemeindevertreterverbände wichtige Partner bei der Etablierung von zukünftigen Instrumenten der direkten Demokratie in den Städten.
Rahmenbedingungen schaffen
Die konkrete Ausformung der Fragestunde und technische Fragen müssen auf dieser breiten Basis geklärt werden. Konsequenterweise müssen auch Sanktionen bei Missachtung der neu zu schaffenden Regelung festgesetzt werden, damit kein zahnloses Instrument geschaffen wird, welches unter Umständen das Gegenteil des intendierten Zweckes auslöst, nämlich Politikverdrossenheit.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten ersucht mit dieser Resolution die NÖ Landesregierung als zuständige gesetzgebende Körperschaft einen Diskussions- und Beschlussprozess einzuleiten, um eine Regelung des NÖ STROG gemäß den obigen Ausführungen zu schaffen.