MFG - Bleibt alles anders?
Bleibt alles anders?


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Bleibt alles anders?

Text Johannes Reichl
Ausgabe 09/2018

Es war eines der beherrschenden Themen der politischen Debatte der letzten Monate – die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes. Seit 1. September ist es in Kraft. Anbei noch einmal die Kernpunkte sowie ein kurzer Rundruf bei St. Pöltner Unternehmen.

Als „Normalarbeitszeit“ gilt wie bislang der 8-Stunden-Tag bzw. die 40-Stunden-Woche (bzw. bei manchen Branchen 38,5 Stunden). Wird darüber hinaus gearbeitet, fallen Überstunden an, die am Monatsende entweder ausgezahlt oder als Zeitausgleich gutgeschrieben werden. Neu ist, dass die Höchstgrenze der zulässigen Arbeitszeit nach oben geschraubt wurde. Galten bisher maximal zehn Stunden pro Tag und eine maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden, so sieht das neue Gesetz eine Maximalvariante von zwölf Stunden/Tag  bzw. eine 60-Stunden-Woche vor. Dies ist allerdings, wie bisher, an zwei EU-Vorgaben gekoppelt: Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Und in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten.
Nach Kritik festgeschrieben wurde im Gesetz ein Passus über die „Freiwilligkeit“. „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten.“
Ein Zwölf-Stunden-Tag war im Übrigen auch schon bisher möglich, wenn das zur Verhinderung eines „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils“ vorübergehend nötig war. Dazu bedurfte es allerdings der Zustimmung des Betriebsrats oder einer schriftlichen Vereinbarung sowie eines arbeitsmedizinischen Gutachtens. Im neuen Gesetz muss dieser drohende wirtschaftliche Nachteil nicht mehr nachgewiesen werden, sondern nur,  ein „erhöhter Arbeitsbedarf“, für den es aber keiner Betriebsvereinbarung mehr bedarf.
Bei „vorübergehend auftretendem besonderen Arbeitsbedarf“ sind zudem Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe an vier Tagen im Jahr möglich. Hierfür bleibt die Zustimmung des Betriebsrates bzw. eine Vereinbarung aufrecht. Ermöglicht wird auch die Arbeit an bis zu drei Sonntagen hintereinander.
Im Bereich der Gleitzeit können mit dem neuen Gesetz leichter Gutstunden aufgebaut werden, weil jetzt an fünf Tagen bis maximal zwölf Stunden gearbeitet werden darf, wobei der sechste Tag aber frei sein muss. Bei angeordneten Überstunden wird laut Gesetz auch bei Gleitzeit ein Zuschlag fällig, wobei die Praxis hier im Hinblick auf „Anordnung“ schon bislang sehr „frei“ interpretiert wurde.
Explizite Neuerungen gibt es für den Tourismusbereich, wo die tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer von elf auf acht Stunden verkürzt werden kann, wenn diese in „geteilten Diensten“ arbeiten.
Wie bisher sind Familienangehörige sowie leitende Angestellte von den Arbeitszeitbeschränkungen ausgenommen. Neu hinzu kommen Mitarbeiter, denen „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ übertragen werden.

How STP?
Dass das Thema ein hochgradig-emotional aufgeladenes ist und mit einer gewissen Verunsicherung auf allen Seiten einhergeht, zeigt sich auch am Beispiel eines MFG-Rundmails an die größten St. Pöltner Betriebe. So blieb fast die Hälfte der befragten Unternehmen auch nach Urgieren eine Antwort auf die einfachen Fragen: „Hat das neue Arbeitszeitgesetz Auswirkungen auf Ihren Betrieb? Wird sich für Ihre Arbeitnehmer damit etwas ändern?“ schuldig. Einige meldeten sich zwar – was zumindest von Professionalität zeugt – zurück, gaben aber zur Auskunft, dass sie zu dem Thema lieber keine Auskunft geben möchten. Der Rest stand Rede Antwort, wobei sich bei diesen Betrieben herauslesen lässt, dass es zumindest auf absehbare Zeit zu gar keinen oder zumindest keinen „umwälzenden“ Veränderungen kommen dürfte.
Gar keine Änderungen plant etwa die Stadt St. Pölten. Wie Rathaussprecher Martin Koutny ausführt „haben die neuen Arbeitszeitregelungen auf den Magistrat keine Auswirkungen.“ Auch für die Gebietskrankenkasse ändert sich laut Direktor Günther Steindl „durch das neue Arbeitszeitgesetz nichts, da wir ein gewerkschaftlich organisierter Betrieb sind und nicht vorhaben, unsere Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit zu ändern.“
In dieselbe Kerbe schlägt FH-Geschäftsführer Gernot Kohl, weil „die Fachhochschule St. Pölten bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits seit vielen Jahren ein sehr flexibles Gleitzeitmodell, das sowohl die Anforderungen der FH, als auch die teils sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Lehre, Forschung und der Verwaltung bestmöglich abdeckt. Derzeit sind keine Änderungen unseres Arbeitszeitmodells geplant.“
Ähnlich stellt sich die Lage bei SUNPOR dar. So meint Geschäftsführer  Roman Eberstaller: „Bei Sunpor wird es durch das neue Gesetz keine Veränderung der derzeitigen Arbeitszeiten geben. Die Notwendigkeit von etwaigen Überstunden wird, so wie auch bisher, immer gemeinsam mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeber abgestimmt.“
Auf den Aspekt der Gemeinsamkeit geht auch Thomas Salzer, Geschäftsführer der Salzer Papier GmbH ein und ortet defnitiv eine Erleichterung für die Industrie mit dem neuen Gesetz. „Im Bürobereich haben wir schon seit langem eine Gleitzeitvereinbarung, auch bisher konnten Mitarbeiter ganze Tage als Abbau der Gleitzeitstunden nehmen. In Zukunft können Mitarbeiter bei Bedarf oder nach ihrem Wunsch auch mehr als zehn Stunden pro Tag arbeiten, um etwas fertig zu bekommen, ohne gleich das Gesetz zu brechen. In der Produktion werde, ähnlich wie bei SUNPOR, viel weiterlaufen wie bisher. „In den Bereichen mit Schichtarbeit kommt es kaum zu Sonder-Überstunden, diese werden in Zukunft wie schon bisher nur in Sonderfällen und im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter durchgeführt.“
Eine Verbesserung für seinen Betrieb ortet Geschäftsführer Helmut Schwarzl von GEBERIT. „Die Lieferfähigkeit ist mittlerweile in der Baubranche ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Gleichzeitig hat sich die Volatilität der Auftragseingänge in den letzten Jahren massiv erhöht. Wir sehen uns immer wieder mit kurzfristigen Auftragsspitzen konfrontiert, auf die wir sehr flexibel reagieren müssen. Das neue Arbeitszeitgesetz bietet uns endlich den Rahmen, um mit dieser Entwicklung schrittzuhalten und die Kundenanforderungen bestmöglich zu erfüllen.“ Auch er betont, dass das Gesetz für die Arbeitnehmer keine Nachteile zum Status Quo bringen soll. „Für unsere Arbeitnehmer ändert sich de facto nichts, weil die Mehrarbeit auch in Zukunft, wie schon in der Vergangenheit, auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen oder auf freiwilliger Basis erfolgen wird.
Unsere Mitarbeiter sind in der Regel sehr flexibel und in Einzelfällen auch bereit zwölf Stunden zu arbeiten, selbstverständlich ausschließlich freiwillig. Für uns ist die gesetzliche Möglichkeit eines kurzfristigen zwölf-Stunden-Tages wichtig, bleibt aber sicherlich die Ausnahme.“
Bei Siemens Niederösterreich ergibt sich, wie Direktor Franz Proksch ausführt, „auch nach Durchsprache mit den Mitarbeitern keine Änderung in der Arbeitsabwicklung, auch die Mitarbeiter begrüßen den wegfallenden administrativen Aufwand.“ Flexibel seien die Mitarbeiter schon bisher gewesen. „Arbeiten, die auch bisher am gleichen Tag zu erledigen waren – typisch sind Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten – um Fertigungslinien unserer Kunden rasch wieder zum Laufen zu bringen, wurden auch bisher erledigt, auch wenn es die bisherige 10-Stunden-Regel überschritten hat. Diese Arbeitszeit-Überschreitungen wurden jeweils an das Arbeitsinspektorat gemeldet, was jetzt entfallen kann. Die Verhinderung der Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden innerhalb von 17 Wochen wird jetzt im internen Arbeitszeit-Meldesystem entsprechend hervorgehoben.“
Beibt also alles anders? Die Antwort auf die Auswirkungen des neuen Arbeitszeitgesetzes wird wohl erst die Zeit geben. Während die Standesvertretungen schwarz-weiß malen, darf man auf gut österreichisch mutmaßen, dass die „Realität“ irgendwo dazwischen liegen wird.

... analoge Beiträge:

Foto Vynhalek

AKNÖ-Präsident Markus Wieser

Vor 100 Jahren ist der Acht-Stunden-Tag in Österreich gesetzlich eingeführt worden. Es hat Jahrzehnte gebraucht, um diese Leistung für die arbeitenden Menschen zu erkämpfen. Dieser Achtstunden-Tag ist nämlich nicht von selbst gekommen, er ist gegen härteste Widerstände erzwungen worden. Weil die Mehrheit im Land, die arbeitenden Menschen nämlich diesen Achtstunden-Tag unbedingt wollten. Deshalb haben sie diese extrem wichtige  ...


Foto Josef Bollwein

Präsident der Industriellenvereinigung NÖ Thomas Salzer

Auf der ganzen Welt wird immer weniger auf Lager produziert, Aufträge werden kurzfristig storniert, erteilt und abgearbeitet, um den Wünschen der Konsumenten Rechnung zu tragen. Auch Österreich kann sich vor kürzeren Produktionszyklen, Just-in-time-Lieferungen, Konjunkturschwankungen sowie individuellen Kundenwünschen nicht abkoppeln.
Das neue Arbeitszeitgesetz, kurz AZG, das am 1. September in Kraft  ...