MFG - Alles auf Schwarz?
Alles auf Schwarz?


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Alles auf Schwarz?

Text Michael Müllner
Ausgabe 09/2019

Stellen Sie sich vor, es ist Wahl und am Stimmzettel steht nur eine Partei. Wieso gehen Sie dann überhaupt wählen? Und wie schwierig darf es sein, auf diesen Stimmzettel zu kommen? Eine demokratiepolitische Annäherung an die niederösterreichische Landespersonalvertretung.

Das Wesen einer Wahl ist eigentlich, dass man sich zwischen etwas entscheiden kann. Zwischen Pasta und Huhn im Flugzeug. Zwischen Schokolade und Vanille am Eisstand. Und zwischen verschiedenen Parteien am Stimmzettel. Doch es geht auch anders. Als letzten Oktober 15.369 Landesbedienstete ihre Landespersonalvertretung wählten, stand nur eine Fraktion am Stimmzettel. Mangels Konkurrenz sicherte sich in Folge die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) des ÖVP-Arbeitnehmerbundes (ÖAAB) alle 19 Mandate. Fraktionen anderer Parteien, insbesondere die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG), konnten nicht landesweit antreten. Und das kam so.
Alle Bediensteten sind Dienststellen zugeordnet. Die größte ist das St. Pöltner Landhaus mit rund 3.500 Mitarbeitern. Diese Dienststelle zählt gleich viel wie kleine Dienststellen am Land. Um bei der Wahl für die Landespersonalvertretung kandidieren zu können, hätten die roten Gewerkschafter in fünf Dienststellen ausreichend Unterstützungserklärungen sammeln müssen. Bei einer Dienststelle mit beispielsweise zwanzig Bediensteten sind drei Kandidaten aus diesem Team für die Dienststellenpersonalvertretung zu wählen. Laut Gesetz benötigt man im Vorfeld mindestens doppelt so viele Unterstützungserklärungen, um antreten zu können, also müssten sich im konkreten Beispiel sechs von den zwanzig Mitarbeitern dieser Dienststelle namentlich deklarieren. Das wären also 30 Prozent der potentiellen Wähler. Glaubt man Michael Fertl, langjähriger SPÖ-Personalvertreter im St. Pöltner Regierungsviertel, ist das fast ein Ding der Unmöglichkeit. Aus Angst vor Repressalien oder ungewollten Versetzungen würde sich niemand trauen, mit einer Unterstützungserklärung für die „falsche“ Gewerkschaftsfraktion auf sich aufmerksam zu machen. Einzige Ausnahme sei eben die Landhaus-Dienststelle, dort sind auch die Mitarbeiter der SPÖ-Regierungsmitglieder angesiedelt – und von denen wisse man ja sowieso, dass sie Rote sind. Also könnten diese mit der Unterstützungserklärung auch nichts verlieren.
Überraschung, kundgemacht
Fertl hatte dennoch den Plan, zum regulären Wahltermin im März 2019 bei der landesweiten Wahl anzutreten. Er hätte alle kleinen Dienststellen am Land abklappern wollen, um sich und sein Programm vorzustellen. In der Hoffnung, dass doch noch ein paar Unterschriften das scheinbar Unmögliche möglich machen würden, quasi. Zudem hatte er eine Änderung des betreffenden Landesgesetzes angeregt, damit andere Fraktionen leichter bundeslandweit kandidieren können. Vorhaben, die seiner Meinung nach der schwarzen Übermacht nicht geschmeckt haben, denn überraschend kam es im Sommer 2018 zu einer Vorverlegung der Personalvertreterwahl. Statt März 2019 wurde die Wahl für Oktober 2018 angesetzt. Die gesetzlich nötige Kundmachung wurde in einer Ausgabe der „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht, deren Erscheinungstermin sogar eigens vorverlegt wurde, damit ein möglichst kurzer Fristenlauf gewährleistet war. Schon Tage vor der offiziellen Sitzung wurde das Sitzungsergebnis der Redaktion des Amtsblattes mitgeteilt, damit dieses bereits in Druck gehen konnte. Im Rückblick eine nicht gerade besonders elegante Vorgehensweise, die den Verdacht der Überrumpelungsaktion nährt. Denn die roten Gewerkschafter hätten nun nur zwanzig Werktage Zeit gehabt, die nötigen Unterstützungserklärungen zu sammeln. Ein aussichtsloses Unterfangen, wie Fertl eingesteht: „Hätte ich täglich drei Dienststellen besuchen können, wären für alle 170 Dienststellen im ganzen Land 56 Tage nötig gewesen“, rechnet Fertl vor.  
Weißrussland grüßt DDR?
In einer Anfragebeantwortung des SPÖ-Landtagsklubs hielt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner fest, dass die vorgezogene Personalvertretungswahl gesetzmäßig ablief. Dennoch blieb die Opposition bei ihrer Kritik, dass es der ÖVP-Allmacht offenbar um eine Einzementierung der Macht ging. Seit November 2018 recherchiert MFG zu den Abläufen und Hintergründen dieser Wahl. Handelt es sich tatsächlich um einen „demokratiepolitischen Skandal“, wie die einen meinen, der an Zustände wie in Weißrussland oder der DDR erinnert? Oder kann man den schwarzen Personalvertretern nun wirklich nicht vorwerfen, dass die Roten nicht mal eine Handvoll Unterstützungserklärungen zusammenbringen, um antreten zu können? Der Obmann der Landespersonalvertretung, Johannes Zöhling, lehnte damals eine Interviewanfrage aus Termingründen ab. Trotz mehrfachen Nachfragen wollte er unsere Fragen bis dato nicht beantworten, sondern verwies lediglich auf die landesgesetzlichen Grundlagen. Im Vorjahr zeigte sich Zöhling dem ORF gegenüber empört über den Vergleich „mit menschenverachtenden, sozialistischen und kommunistischen Diktaturen“, zudem hätten alle Fraktionen und auch etwaige neue Wählergruppen 1.643 Tage Zeit gehabt, um eine ausreichende Zahl an Unterstützern zu suchen. Aus dem Personalvertreter-Team wurde die abgelehnte Interviewanfrage auch so begründet, dass man sich nicht vor den politischen Karren spannen lassen wolle. Außerdem sei die Personalvertretung ja völlig unpolitisch, wurde mit einem Lächeln auf den Lippen ergänzt.
Nordkoreanische Einheitslisten?
Der springende Punkt bei all dem Streit ist letztlich die Frage, wie hoch die Hürde für Bewerber sein soll, die sich an einer demokratischen Wahl beteiligen wollen. Wohlgemerkt geht es noch nicht um den Einzug in ein Gremium, lediglich um die Zulassung zur Wahl. Hier schütteln viele – auch bekennend ÖVP-nahe – Landesbedienstete die Köpfe und bringen den Spruch vom schönen „Niederkorea“. Allmächtiges Niederösterreich auf den Spuren nordkoreanischer Einheitslisten? Das sei doch kleinlich und wehleidig. Dabei sind sich manche Personalvertreter einig, dass eine „oppositionelle“ Kraft in derartigen Gremien gar kein Nachteil sein muss. „Wenn du zur gleichen Partei gehörst wie die Landeshauptfrau, dann kannst du schwer auf den Tisch hauen. Da wäre eine Art Außenfeind schon praktisch, wenn du sagen könntest: ‚Wenn wir das nicht durchbringen, dann rennen uns alle Bediensteten zu den Roten‘“, führt etwa ein schwarzer Funktionär aus.
Gesetzesänderungen?
Die Spielregeln des einschlägigen Landesgesetzes könnte der Landtag jedenfalls jederzeit abändern. So beantragte etwa der SPÖ-Klub, die Kandidatur auf Landesebene zu erleichtern, indem die Regelung gestrichen werden sollte, dass eine Fraktion an fünf verschiedenen Dienststellen ausreichend Unterstüztungserklärungen vorweisen muss, um überhaupt landesweit antreten zu können. Im zuständigen Rechts- und Verfassungsausschuss kam es jedoch zu keiner Einigung, die ÖVP hält im Ausschuss die Stimmenmehrheit. Im Fahrwasser der Personalvertreter-Diskussion wurde von der SPÖ auch ein Objektivierungsgesetz gefordert. Dabei soll das klassische Dienstrecht um gesetzliche Regelungen zum Bewerbungs- und Auswahlprozess ergänzt werden. Abgelehnte Bewerber hätten dann in Zukunft ein Recht darauf, die Ablehnungsgründe zu erfahren. Ziel sei es mit größtmöglicher Transparenz die vermeintliche „Freunderlwirtschaft“ hintanzuhalten. Ein Blick etwa ins ebenfalls schwarze Oberösterreich bestätigt, dass das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz seit 1994 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes sei die einheitliche und objektive Aufnahme in den Landesdienst sowie die Besetzung leitender Funktionen. Dem Vernehmen nach wurde dieser Vorschlag im zuständigen Ausschuss nicht mal ernsthaft diskutiert.
Wünschen darf man ja
Und weil letztlich eine Personalvertretungswahl auch nur eine Wahl mit politischem Einschlag ist, durften auch die Wünsche ans Christkind nicht zu kurz kommen. So forderten die roten Personalvertreter einen Mindestlohn von 1.700 Euro brutto für Vollzeitkräfte im Landesdienst. Auch dazu wurde im Oktober 2018 ein Antrag im Landtag eingebracht, im zuständigen Ausschuss wurde der Antrag jedoch abgelehnt.
Michael Fertl ist ein Jahr nach der überraschenden Wahlausschreibung dennoch zufrieden. Seine Fraktion konnte in der Dienststelle, wo sie antreten durfte, ihre Stimmen leicht ausbauen. Von den 3.748 Stimmberechtigten gingen im Landhaus immerhin 86 Prozent zur Wahl. Davon waren immerhin 223 oder knapp 7 Prozent so wenig angetan, dass sie ungültig wählten. Von den gültigen Stimmen entfielen knapp 15 Prozent auf die rote FSG, die schwarze FCG erhielt 85 Prozent. Bei der landesweiten Wahl, bei der es ja nur die FCG zum Ankreuzen gab, erhöhte sich der Anteil der ungültigen Stimmen auf gut 14 Prozent.
Klima sei Dank
Doch auch abseits der Zahlen wirkt der Wahlkampf noch auf inhaltlicher Ebene nach. Mindestlöhne sind weiterhin Thema, auch im aktuellen Nationalratswahlkampf. Und auch im Amt der NÖ Landesregierung, wird intensiver über Home-Office nachgedacht. Eine Wahlkampfforderung, für die Fertl auch kritisiert wurde, kratzten seine Wahlkampfplakate im Liegestuhl doch für manche hart am Klischee des faulen Beamten. Fertl: „Ich sage lediglich, dass die Vier-Tage-Woche auch im Landesdienst möglich sein muss. Warum soll jemand stundenlang im Wieselbus sitzen, wenn er die gleiche Arbeit auch an vier Tagen leisten kann? Warum muss man immer nach St. Pölten pilgern, wenn man auch an einem Tag von zu Hause aus die gleiche Leistung erbringen könnte?“ Auftrieb sieht er für diese Themen auch durch das zunehmende Bewusstsein im Hinblick auf Verkehrs- und Klimapolitik.  
Jedem Sheriff sein Deputy
Scharfe Kritik setzte es rund um das Thema Personalvertretung auch von den NEOS. Landtagsabgeordneter Helmut Hofer-Gruber hinterfragte bei Landeshauptfrau Mikl-Leitner im Frühjahr das System von „Vertrauenspersonen“, die quasi inoffiziell als „Hilfsorgane“ der offiziellen Personalvertreter seit jeher im Landesdienst auftreten. Hofer-Gruber bezog sich auf wiederholte Vorwürfe, dieses System stelle eine illegale Form der Parteienfinanzierung dar, da diese Vertrauensleute vom regulären Dienst de facto freigestellt seien und ihre Arbeitszeit vermeintlich für parteipolitische Agenden nutzen würden. Vergangene Anzeigen wurden von den Staatsanwaltschaften jedoch mangels Anfangsverdachts meist rasch eingestellt. In ihrer Anfragebeantwortung wies Landeshauptfrau Mikl-Leitner darauf hin, dass dieses System seit 1962 bestehe, jedoch (erst) 2017 im Zuge einer Gesetzesänderung eine rechtliche Klarstellung vorgenommen wurde. Die Vertrauenspersonen würden im Auftrag und unter Verantwortung des Obmanns der betroffenen Dienststellenvertretung tätig sein.
Für den NEOS-Mandatar eine der „dünnsten Anfragebeantwortungen, die es je gegeben hat. Die Landeshauptfrau dokumentiert leider wieder einmal ihre Geringschätzung dem Landtag gegenüber, hierzu kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Wenn der schwarze ÖAAB 100 Prozent der Personalvertretung stellt, wieso benötigt man dann noch zusätzliche Vertrauenspersonen, die völlig willkürlich, aber natürlich auf Kosten der Steuerzahler installiert werden?“
Über unser Interesse an ihrer Tätigkeit zeigte sich die Landespersonalvertretung ablehnend verwundert. Dabei handelt es sich bei der Landesverwaltung um einen großen und einflussreichen Dienstgeber, der nicht zuletzt durch die direkte Anbindung an die Landespolitik einen besonderen Stellenwert hat: Wer es demokratiepolitisch ernst meint, der beginnt damit doch sicher im eigenen Haus? Im besten Fall könnte „das Land“ mit hereinnehmender, partizipativer Personalvertretung, einem transparenten Objektivierungsgesetz und modernen Arbeitsbedingungen als gesellschaftliches und ökologisches Vorbild auch nach außen wirken, auf andere Gebietskörperschaften und auf private Unternehmen. Einheitslis­ten am Stimmzettel im zweifelhaften Charme der DDR-Nostalgie helfen dabei wohl nicht.
Alles auf Rot?
Nicht nur in der Landesverwaltung im Regierungsviertel gibt es gesetzlich geregelte Personalvertreter. Geht man ein paar hundert Meter ins Herz der Innenstadt weiter, so findet man im St. Pöltner Rathaus das Zentrum der städtischen Verwaltung. Rund 1.200 Gemeindebedienstete in Hoheitsverwaltung, Wirtschaftshof, Stadtgärtnerei und im Senioren- und Pflegeheim „Stadtwald“ wählen alle fünf Jahre ihre Personalvertreter. Geregelt ist auch dies in einem eigenen Landesgesetz. Überraschende Neuwahlen scheinen hier nicht möglich, der Wahltermin hat laut Gesetz höchstens drei Monate vor oder nach der letzten Wahl stattzufinden und wird von der Landesregierung für alle 570 Gemeinden Niederösterreichs gleichzeitig angesetzt.
Ein Prozent möcht ich haben
Möchte man nun als eigene Liste bei der Personalvertreterwahl der Gemeindebediensteten teilnehmen, so braucht man Unterstützungserklärungen von einem Prozent der Beschäftigten. In der Hoheitsverwaltung mit rund 750 Mitarbeitern wären also rund acht Unterschriften nötig. Dennoch gingen alle 25 Mandate bei der letzten Personalvertreterwahl im Juni 2019 an die rote FSG, eine andere Liste trat nicht an. FSG-Obmann Christian Pandion sieht darin kein demokratiepolitisches Defizit: „Die paar wenigen Unterschriften sind jetzt wirklich keine große Hürde. Schwieriger ist es eher, die Kollegen überhaupt zu motivieren, sich für die Personalvertretung aufzustellen. Dass wir bei der letzten Wahl 78 Prozent Wahlbeteiligung hatten, ist ein schönes Ergebnis, besonders hat mich gefreut, dass sehr viele junge Bedienstete zur Wahl gegangen sind und dass ihnen die Personalvertretung wichtig ist.“
You name it
Die parteipolitische Rolle sieht Pandion untergeordnet: „Die Personalvertretung hat keine besonders politische Rolle, es geht um die Vertretung der Kollegen. Anders ist das bei der Gewerkschaft, da sind politische Themen und Inhalte richtig aufgehoben.“ Viele Gewerkschaften, die ja private Vereine sind und dadurch unabhängig agieren können, halten Wahlgänge zu ihren Gremien aus praktischen Überlegungen zeitlich parallel zu den gesetzlich vorgegebenen Wahlterminen der Personalvertretung ab. Personalvertretung und Gewerkschaft verschwimmen deshalb auch oft in der Praxis.
Die Zeiten, als die FSG nicht allein den Ton angab, sind jedoch schon länger her. Als das heutige Universitätsklinikum St. Pölten im Jahr 2005 vom städtischen Spital zum Landesklinikum wurde, gingen viele Stimmberechtigte „verloren“. Die relativ kleine Fraktion der schwarzen FCG schaffte im Rathaus seither keine weitere Kandidatur, kamen doch ihre früheren Stimmen vorrangig vom Krankenhauspersonal, welches nun nicht mehr zur Gemeinde gehört. Auch eine unabhängige Liste des Pflegepersonals schaffte es vor Jahren einmal in die Personalvertretung. „Ich glaube, dass der Trend derzeit generell eher zu Namenslisten geht. Dabei kann man dann vielleicht einmal eher von einer rot-nahen, einmal eher von einer schwarz-nahen Liste sprechen. Damit haben wir grundsätzlich auch kein Problem, wenn sich jemand auf einer eigenen Liste für die Anliegen der Bediensteten einsetzen will. Aber ich bin überzeugt, leicht hat man es als kleines Team sicher nicht“, gibt Pandion zu bedenken.