MFG - Von Lustbarkeiten und anderen Spaßverderbern
Von Lustbarkeiten und anderen Spaßverderbern


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Von Lustbarkeiten und anderen Spaßverderbern

Text Beate Steiner
Ausgabe 11/2014

Warum veranstalten St. Pöltner Schulen ihre Maturabälle in Ober-Grafendorf? Mangelt es an leistbaren Locations? Sind die Steuern zu hoch? Und bringen die ständig steigenden Vereinsfeste wirklich die Wirten um?

Mit Beginn der Ballsaison feierte die jährliche Diskussion um Schülerball-Standorte ihr herbstliches Comeback – doch warum heuer so emotional? „Ich bin auf fast jedem Maturaball und immer erzählen mir die Schüler, wie gerne sie in St. Pölten ihre Bälle veranstalten würden. Es kann doch nicht sein, dass das in einer Landeshauptstadt nicht möglich ist“, ärgert sich der St. Pöltner ÖVP-Stadtrat Markus Krempl-Spörk, dessen Partei mit vielen Schülervertretern gut vernetzt ist. Was war passiert?
In der Ober-Grafendorfer Pielachtalhalle fanden heuer vier St. Pöltner Schulen die Location für ihre Schülerbälle: HAK, BORG, Gymnasium Josefstraße und das Mary-Ward-Privatgymnasium. Es mangle an geeigneten Locations in St. Pölten, so der Vorwurf an die Stadtverantwortlichen. Florian Krumböck von der St. Pöltner „Jungen Volkspartei“ kritisierte, dass Schulbälle in den Stadtsälen und der Fachhochschule wegen behördlichen Auflagen nicht möglich seien und sah den Ball beim Bürgermeister: „Stadler ist Behördenchef!“ Was in all der politischen Aufregung wohl unterging: individuelle Auflagen richten sich nach abstrakten, allgemeingültigen Gesetzen – hoffentlich. Es liegt also nicht im Ermessensspielraum des Bürgermeisters, ob eine Location balltauglich ist oder nicht. Zudem machen neben (bau-)behördlichen Auflagen auch ganz triviale Überlegungen das Leben des Schulballorganisators schwierig, wie sich am Standort der St. Pöltner Fachhochschule zeigen lässt: Wie schützt man die Anrainer vor lärmenden Ballgästen am Raucherbalkon? Wie organisiert man einen reibungslosen Ballbetrieb ohne den parallel stattfindenden Studienbetrieb in den Labors zu stören? Auch Hoteldirektor Walter Jahn wunderte sich, als das Cityhotel D&C mit den dort eingegliederten Stadtsälen als Ball-Location diskutiert wurde: „Unsere Gäste buchen eine Übernachtung in einem Vier-Sterne-Hotel. Das lässt sich einfach nicht mit einem Schulball- und Discobetrieb bis in die Morgenstunden vereinbaren – und war so auch nie gedacht.“
Zudem scheitern viele Schulen an den Besucherkapazitäten. Wenn man 1.200 Karten verkaufen kann, ist eine auf 600 Personen genehmigte Location schlicht zu klein. Im VAZ St. Pölten, das neben den Großbällen mit tausenden Besuchern, wie etwa dem Ball der Technik der St. Pöltner HTL, auch immer wieder kleinere Bälle beheimatet, könnte es aber termlich schon mal eng werden, wie VAZ-Manager René Voak betont.
Hoffen auf Jahnturnhalle
Eine vielversprechende Lösung könnte die eben fertig renovierte Jahnturnhalle sein. Obmann Thomas Dengler hofft, dass die Location für 1.400 Personen genehmigt wird: „Wir hatten früher diese Personenanzahl genehmigt, dann wurde sie vor einigen Jahren aus Sicherheitsbedenken reduziert. Nun haben wir umgebaut und denken, dass wir wieder auf die ursprüngliche Genehmigungszahl kommen.“ Für Schulbälle wäre die Jahn-Turnhalle eine echte Alternative – sehr zentrale Lage, preiswerte Mieten und die Möglichkeit, die Gastronomie großteils selber umzusetzen.
Denn Kalkulation und Organisation eines Balles ist keine Schuljause. Die Ziele sind meist klar definiert: Cash für Maturareise und praktische Projekterfahrung. Um die Kosten abzudecken sind die Schüler auf Einnahmen aus Ticketverkauf, Tombola und Gastronomie angewiesen. In der Praxis ergeben sich dabei zahlreiche Fragen. Wer veranstaltet eigentlich den Ball? Die Schule selbst? Ein Elternverein? Eine Gruppe von Schülern? Wer haftet wofür? Wen verklagt die betrunkene Ballbesucherin auf Schadenersatz, wenn sie sich den Knöchel bricht? Wer meldet das Personal an und überweist der Krankenkasse die Sozialversicherungsbeiträge? Kann man als Verein „Steuern sparen“? Und wann gilt man denn eigentlich als „gemeinnützig“?
Besucher erfreuen
Relativ einfach ist es bei der Lustbarkeitsabgabe. Diese hebt die Gemeinde auf Grundlage eines Landesgesetzes ein – 25 Prozent vom Eintrittspreis werden fällig. Immerhin handelt es sich bei Bällen um Tanzveranstaltungen, die sind Lustbarkeiten, also „Vergnügungen, die geeignet sind, die Besucher zu unterhalten und zu erfreuen“, wie St. Pöltens Finanzdirektor Thomas Wolfsberger erklärt. Es gibt Ermäßigungen für kulturell oder künstlerisch wertvolle Veranstaltungen. Ob Schülerbälle in Zukunft anders als „normale“ Bälle besteuert werden sollen, sei laut Wolfsberger „eine Frage an die Politik.“ Aber schon jetzt subventioniere die Stadt Schülerbälle mit 500 Euro.
Eine Befreiung der Lustbarkeitsabgabe gibt es beispielsweise für Veranstaltungen von Feuerwehren und Rettungsorganisationen, sofern diese einem gemeinnützigen Zweck dienen. Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner: „Wir verwenden die Erlöse für Gerätschaften und Einsätze, die allen zugute kommen.“ Auch Leo Graf, Obmann der St. Pöltner Vereinigung „Wirte 3100“, begrüßt diese Befreiung: „Mit Blaulichtorganisationen haben wir natürlich kein Problem – was sie veranstalten, kommt uns allen zugute. Aber andere Veranstalter, auch von Schülerbällen, haben sowieso viele Vorteile gegenüber gewerblichen Anbietern. Warum sollten die von der Lustbarkeitsabgabe befreit werden, wenn sie guten Umsatz machen?“ Ob Schülerbälle also in Zukunft weiterhin 25 Prozent des Ticketpreises an die Stadtkasse abführen müssen, wird eine politische Entscheidung bleiben. Gemeinden können mit der Abgabe jedenfalls einen Lenkungseffekt erzielen und im Kleinen Standortwettbewerbe schaffen. Und Schulball-Organisatoren betonen, dass die unterschiedliche Höhe der Abgabe die Standortwahl stark beeinflusse.
Fair Play gefordert
Doch mit der Lustbarkeitsabgabe ist es noch lange nicht getan. Neben etablierten und unumstrittenen Traditionsveranstaltungen wie Schülerbällen oder Kellergassenfesten, gibt es in den letzten Jahren einen Trend zur Para-Gastronomie, wie Mario Pulker, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer-NÖ, bestätigt: „Wir wollen die Festl-Kultur in diesem Land nicht umbringen. Aber der Boom an Festen macht uns Gastronomen das Leben nicht leichter. Deswegen fordern wir gleiches Recht für alle. Es kann nicht sein, dass nur Gewerbebetriebe die Auflagen erfüllen und Abgaben leisten – nicht aber Vereine und Privatpersonen“. Mit diesem Aufruf reagiert die Kammer auf zunehmende Unruhe in der Branche. Gastgewerbebetriebe stoßen sich an „Pseudo-Gemeinnützigkeit“ mancher Veranstalter.
Hintergrund ist, dass Vereine bis zu drei Tage im Jahr gastronomisch tätig werden dürfen, ohne gewerberechtliche Genehmigungen zu erfüllen. Das Fest – beispielsweise in einer Lagerhalle – wird nur nach dem Veranstaltungsgesetz beurteilt, die Location muss dem Gesetz nach nur „geeignet“ sein. Was das heißt, entscheidet in der Regel der Bürgermeister – der mit dem örtlichen Vereinsleben wohl nicht auf Kriegsfuß stehen will. Würde die Veranstaltung aber von der Bezirksverwaltungsbehörde, also der Bezirkshauptmannschaft (BH) oder dem Magistrat, nach dem Gewerberecht beurteilt, so wären höhere Auflagen bei Sicherheit, Lüftung, Anrainerschutz, Abfallentsorgung etc. zu erfüllen. Wird man als Verein also derart gemeinnützig tätig, wird keine Körperschaftssteuer auf den Gewinn aus der gastronomischen Tätigkeit fällig, zusätzlich kann man pauschalen Personalaufwand absetzen, den man aber (dank der unentgeltlichen Arbeit von Personen mit „Nahverhältnis“ zum Verein) sowieso gar nicht hatte.
Steuer-Verbrecherverein?
Zweifellos wertvolle Erleichterungen für tatsächlich gemeinnützige Zwecke, wie es das Gesetz vorsieht. Aber auch verlockend für schlaue „Partyfüchse“? Laut Gesetz kommt es nicht nur auf Vereinsstatuten an, sondern auf die „tatsächliche Geschäftsführung und ausschließliche und unmittelbare Förderung“ für den bestimmten Zweck. Nur: Wie soll die Behörde das in der Praxis prüfen?
Norbert Bauer ist seit vielen Jahren Veranstalter, mittlerweile hat auch er den „Kampf“ gegen die sogenannte Para-Gastronomie aufgenommen: „Jeder soll sich an die Regeln halten. Mit Gemeinnützigkeit hat niemand ein Problem, genau diese Zwecke wollen wir vor Missbrauch schützen. Die Gastronomie ist eine Branche wie jede andere. Was würde wohl der Chef einer Dachdeckerfirma machen, wenn seine Mitarbeiter einen Verein gründen würden, um in ihrer Freizeit zur Gaude und ‚quasi privat’ Dachdecken zu gehen. Seiner Firma wird das Geschäft von Leuten weggenommen, die weder Steuern zahlen noch gesetzliche Auflagen einhalten. Natürlich würde er sich wehren. Nichts anders machen wir!“
Bauer berichtet von Vereinen, die nur zu diesem Zweck gegründet werden: „Man mietet sich eine Lagerhalle, meldet ein Vereinsfest an und scheffelt bei einer Clubbing-Nacht einen Haufen Geld. Später posten die Veranstalter auf Facebook Fotos vom Party-Urlaub in Ibiza, den sie mit den Festln finanziert haben. Für viele Gastronomen ist dieser Wildwuchs ein echtes Existenzproblem.“ Besonders ärgern ihn Vereine, „die sich pseudo-gemeinnützige Clubbings zur Hauptaufgabe gemacht haben. Es kann nicht sein, dass etwa eine Landjugend zum größten Steuer-Verbrecherverein der Region wird und keinen regt’s auf?“ Die Wirtschaftskammer betont, dass es abhängig vom Bezirk unterschiedliche Erfahrungswerte gibt. In manchen Gebieten nehmen die Feste stark zu, manche BHs prüfen strenger als andere. Als gesetzliche Interessensvertretung führt die Kammer auch Gespräche mit Verbänden und Vereinen und bemüht sich um eine Sensibilisierung der Bezirkshauptmänner.
Sehr aktiv war in den letzten Monaten das „Bündnis der Gastronomie Österreichs“ (BDGA), eine österreichweite Vereinigung von Gastronomen. Deren Sprecher Manfred Mader betont, „dass wir den Wildwuchs illegaler Veranstaltungen in NÖ einschränken und Behörden in die Pflicht nehmen wollen – dabei geht es nicht um Gewinnsucht!“ So forderte der Verein die Volksanwaltschaft auf, das Verhalten der zuständigen Behörden zu prüfen. Auch im Bezirk St. Pölten seien jüngst Veranstaltungen angezeigt worden, meist Clubbings von Jugendvereinen beispielsweise in St. Georgen, Prinzersdorf oder Asperhofen. Mader: „Wir stützen uns auf ein Privatgutachten und sehen uns auch vom Wirtschaftsministerium bestätigt. Und: Wir wollen nur gleiches Recht für alle.“