Sind Sie verdächtig?
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Zur „sicherheitsbehördlichen Schutzzone“ wurde am 23. Mai der Bahnhof St. Pölten erklärt. „Nachdem es vor den Schulen keine ‚besondere Szene’ gibt, haben wir den Bahnhof für eine Schutzzone vorgeschlagen. Hier ist am ehesten was los, und er wird vor allem von Minderjährigen frequentiert“, betont der stellvertretende Polizeidirektor Dr. Perchthaler auf die Frage nach verhandelten Auswahlkriterien. Nach Angaben von Perchthaler wurden am Bahnhofsgelände mit Mai 35 strafbare Handlungen wie Vandalismus und Körperverletzung der Polizei bekannt. In der Zeit von 6-22 Uhr werden daher sporadische Kontrollen durch die Exekutive durchgeführt. Verdächtige Personen können von Beamten weggewiesen und im Falle einer Wiederholung abgestraft werden. Maximale Strafhöhe: 360 Euro. Ab 22 Uhr, so mit dem Bahnhofsvorstand abgesprochen, wird der Bahnhof von eigens engagiertem Security-Personal unter Beschau genommen. Als der Exekutive gegenüber verdächtig gelten übrigens Personen, die z.B. am Bahnhofsgelände herumlungern und „im Zuge der Kontrolle keine Fahrkarte vorweisen oder den Grund ihres Aufenthaltes nicht nennen können“, so Perchthaler. „Nachdem von den Beamten eine Gefährdungsprognose festgestellt wurde, wird der Verdächtige weggewiesen“.
Für Dr. Perchthaler ist es „durchaus denkbar, andere sensible Zonen wie den Sparkassenpark oder das Areal vor dem Megaplex für weitere Schutzzonen in Betracht zu ziehen“.