Licht und Abwägung
Ausgabe 05/2025
Wer in St. Pöltens Innenstadt eine sichtbare Photovoltaik-Anlage montieren möchte, hört vom Rathaus grundsätzlich: Njet. Eine Bürgerin wollte dies nicht akzeptieren und ging zum Landesverwaltungsgericht. Und dieses hat nun bedenken, ob die zugrundeliegende Stadtverordnung überhaupt gesetzeskonform ist. Somit prüft nun der Verfassungsgerichtshof, was die Stadt denn da so alles verboten hat. Schon bisher kritisierten die Oppositionsparteien den Bebauungsplan, insbesondere weil der mitredende „Gestaltungsbeirat“ gar keine legitime, zuständige Behörde sei. Der VfGH muss feststellen, ob die Verordnung unterschiedliche Interessen ausreichend gegeneinander abwiegt: Ortsbildschutz versus Eigentumsfreiheit bzw. das Staatsziel nach ökologischer Stromerzeugung.