MFG - Die gewaltreiche Gesellschaft
Die gewaltreiche Gesellschaft


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St. Pöltens gute Seite

Die gewaltreiche Gesellschaft

Text Beate Steiner
Ausgabe 04/2016

Noch nie war eine Diskussion über das Thema „Sexuelle Gewalt gegen Frauen“ gesellschaftlich so akzeptiert wie im Jahr 2016 – das mit der „Silvesternacht in Köln“ und einem neuen Sexualstrafrecht in Österreich startete.

Ausgelassene Stimmung bei einer Veranstaltung in St. Pölten. Ein Mann umarmt eine ihm unbekannte Frau, sie wehrt sich, er bleibt zudringlich. Die Frau ist schockiert, bringt den Vorfall zur Anzeige, reagiert mediengeprägt: „St. Pölten ist Köln.“ Bandenmäßige Attacken wie zu Silvester in der deutschen Millionenstadt gibt es in der niederösterreichischen Landeshauptstadt glücklicherweise nicht, aber die massenhaften sexuellen Übergriffe auf Frauen in Köln haben das Thema auch in Österreich ins Zentrum der öffentlichen Debatte gerückt, sorgen für Verunsicherung. Sogar bei uns in der heimischen Kleinstadt. „Ich fürcht’ mich plötzlich, wenn ich im Dunkeln durch die Straßen geh und mir kommt eine Gruppe Männer entgegen“, gesteht eine gestandene St. Pöltnerin, „dann denk ich mir, wie blöd von mir, warum sollten die mir was tun?“ Und eine andere erzählt, wie sie sich über sich selbst geärgert hat, als sie sich vor einem kapuzentragenden jungen Mann in der Nacht erschreckt hat: „Natürlich hat mir der nichts getan – wahrscheinlich war ihm nur kalt.“
Die Berichterstattung in den Medien, auch in den lokalen, hat das ihre zur Beunruhigung beigetragen, hat das subjektive Sicherheitsempfinden gestört. Da machte zum Beispiel die versuchte Vergewaltigung einer Frau in Eichgraben die Runde durch die sozialen Netzwerke und die regionalen Zeitungen. In Wirklichkeit war dieser Vorfall nicht bei der Polizei angezeigt worden, die Frau dürfte sich beim Hundespaziergang vor zwei fremdländisch aussehenden Männern gefürchtet haben. Und dann waren da noch die medialen Hasstiraden gegen zwei angebliche Asylwerber, die sich in die Damensauna in Krems verirrt hatten. In Wirklichkeit hatten zwei junge Burschen mit Wurzeln in Ex-Jugoslawien bewusst oder unbewusst die Sauniererinnen erschreckt.
Die intensive Medienberichterstattung sorgte aber nicht nur für Irritation, sondern hat auch dazu geführt, dass das Tabuthema „sexuelle Belästigung“ bis hin zur sexuellen Gewalt an Frauen erstmals nicht nur von Frauenrechtlerinnen erörtert wird, sondern das gesamte Ideologie-Spektrum von links bis rechts darüber debattiert. „Die breite Diskussion dazu ist wichtig und notwendig, das schafft Aufmerksamkeit“, kommentiert St. Pöltens Frauenbeauftragte Martina Eigelsreiter: „Aber geht es darin eigentlich noch um die Frauen?“ Vielmehr werde wieder einmal eine Stellvertreterdebatte geführt, die sich nicht um die Wurzeln sexueller Gewalt dreht und nicht um die Opfer. Stattdessen werden einzelne Personengruppen angeprangert, aktuell Migranten oder Männer aus einem anderen Kulturkreis. Die Ausländer werden als homogene Masse identifiziert und zu Tätern stilisiert. „Klar müssen wir auch über importierten Sexismus sprechen“, ist die Leiterin des Büros für Diversität überzeugt, denn Frauenrechte seien eben in vielen Kulturen ein Fremdwort. Allerdings dürfe sexualisierte Gewalt nicht nur thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen“ sind: „Sexuelle Gewalt hat sehr viel mit Machtgefälle, gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen, Sexismus und dem Festhalten an Klischees von Männlichkeit und Stärke zu tun. Wer das auf die Ebene der Zuwanderung abschiebt, macht es sich zu einfach oder will das Thema für Rassismus instrumentalisieren“, so Eigelsreiter.

Drei Viertel aller sexuellen Übergriffe im privaten Umfeld

Der „andere kulturelle Kontext“ als Begründung für sexuelle Gewalt gegen Frauen speist einen Mythos, den die Statistiken seit Jahren widerlegen, betont Marlies Leitner vom St. Pöltner Gewaltschutzzentrum. Bei Sexualdelikten weist die Kriminalstatistik mehr als drei Viertel der Täter als österreichische Staatsbürger aus.  „Das ist eine langjährige Erfahrung, rein von den nackten Zahlen her“, bestätigt Polizeisprecher Markus Haindl. Und Maria Imlinger, die Leiterin des Frauenhauses, bringt das auf den Punkt: „Migranten werden benützt, um eigene patriarchale Vorstellungen durchzusetzen.“ Denn die Frauenrechte seien ja auch in unseren Breiten noch nicht so gefestigt, noch nicht so lange in der Gesellschaft verankert. Und eigentlich sind sexuelle Übergriffe auf Frauen in ihrer subtileren Form auch bei uns durchaus gesellschaftlich akzeptiert. Wie viele Männer und auch Frauen würden wohl zustimmen, dass eine miniberockte Frau selbst Schuld ist, wenn sie von einem Mann belästigt wird?
Aber: Seit Jänner 2016 sind in Österreich sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit strafbar. Zur Gesetzesänderung beigetragen hat die Kampagne des österreichischen Städtebundes „Ein Nein muss genügen“, an der auch Martina Eigelsreiter beteiligt war: „Die mediale Aufmerksamkeit war riesig, mit der geringen Qualität der Berichterstattung und Schlagzeilen wie „Strafe für hartes Grapschen“ wurde die Reform aber immer wieder ins Lächerliche gezogen.“ Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter befand ursprünglich, dass es „nicht möglich wäre zu unterscheiden zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen die es nicht mehr sind.“
Jetzt stellt das Gesetz klar, dass unerwünschte Berührungen, Umarmungen und Übergriffe als sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht sind. Jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Erstmals ist auch Vergewaltigung eindeutig strafbar – die Frau muss nicht beweisen, dass sie sich gewehrt hat, es reicht ein „Nein“ der Frau.
Psychische Gewalt korreliert oft mit physischer Gewalt
Den Vergewaltiger, der überraschend aus einer dunklen Nische springt, den gibt es also kaum. Die meisten Opfer kannten die Täter schon vorher. Auch waren wenige Frauen zur falschen Zeit am falschen Ort und wurden so von einer Kugel getroffen – 90 Prozent aller Gewalttaten finden in einer Beziehung oder nach Beendigung einer Beziehung statt.
Zum Beispiel Herr N.: Er wollte nicht akzeptieren, dass seine Noch-Ehefrau ein eigenes Leben führen wollte. N. hat sie gestalkt, sich bei ihrer Wohnung herumgetrieben, ist ganz knapp bei ihrem Auto aufgefahren, hat dieses vermutlich auch beschädigt. N. hat noch Familienmitglieder bedroht, ein Drahtseil gespannt, das den Sohn mit dem Rad zu Sturz brachte. Er wurde am Landesgericht zu einer unbedingten Strafe verurteilt. „Frauen sind in solch einer Situation darauf angewiesen, dass sie bei den Behörden auf Professionisten treffen“, erklärt Marlies Leitner, die Leiterin des Gewaltschutzzentrums, „denn Männer wie N. sind gewohnt, ihr Umfeld zu manipulieren. Das ist psychischer Terror, hat beim Opfer Auswirkungen auf das ganze Leben, bis hin zu Krankheiten.
Zwar wird nach dem neuen Gesetz auch „Gewalt in der Familie“ erschwerend gewertet: „Opfer erleben eine immense Erschütterung und den Verlust ihres Vertrauens, wenn Gewalt in besonderen Nahebeziehungen wie in der Familie passiert“, sagt Maria Imlinger. Sie hätte sich allerdings gewünscht, dass psychische Gewalt auch Eingang ins Strafgesetzbuch gefunden hätte, „das ist leider nicht durchgegangen.“ Denn die Leiterin des Frauenhauses weiß: Mehr als 70 Prozent der Frauen, die von körperlicher Gewalt betroffen sind, erfahren auch psychische Gewalt. Wie Frau Ludmilla, die mit ihrer dreijährigen Tochter ins Frauenhaus kam. Sie lebte nach der Geburt ihres Kindes in einem abgelegenen Haus, war dann nicht mehr berufstätig. Als kein Kinderbetreuungsgeld mehr auf ihrem Konto landete, musste sie ihren Mann um Geld anbetteln, er verhinderte Außenkontakte, erlaubte ihr nicht, mit dem Auto zu fahren oder zu telefonieren. Er terrorisierte sie wegen ihres Äußeren, empfahl ihr Schönheitsoperationen, verhinderte, dass sie einen Arzttermin wahrnehmen konnte. Ihre Mutter hat sie dann geholt und ins Frauenhaus gebracht. „Ganz typisch in dieser Beziehung ist die zunehmende Isolation und Verunsicherung der Frau“, erklärt Maria Imlinger. Ludmilla hat übrigens eine über die Matura hinausgehende Ausbildung, trotzdem war es ihr erst nach der Trennung und im Frauenhaus möglich zu sehen was in ihrer Beziehung alles passiert ist.
Für Frauen ist es oft schwierig, Gewalt zu erkennen. Maria Imlinger vermutet, dass dies für Frauen aus sehr patriarchalen Gesellschaften und verstärkt durch religiöse Vorstellungen noch problematischer ist: Männliche Kontrolle über Kontakte, Freizeit, Finanzen erscheinen nicht als Machtdemonstration, werden mit „verantwortlich sein fürs Wohlergehen“ kaschiert.
Von Gewalt kann übrigens jede Frau betroffen sein, es gibt keine typischen Opfer. Allerdings: Frauen, die ein eigenes Einkommen haben, die sich Perspektiven für ein eigenes Leben erarbeitet haben, schaffen es leichter, sich aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. Ein Paradoxon dabei ist, dass Gewalt verhindert, dass Frauen ihre gewalttätigen Männer verlassen, aus Angst davor, was passieren könnte, wenn sie weggehen. „Die Androhung von weiterer Gewalt macht Frauen gefügig“, weiß Maria Imlinger.
In der Hand das Handy statt des Pfeffersprays
2014 wurden in St. Pölten neun Vergewaltigungen angezeigt, 2015 waren es sechs, davon wurden fünf geklärt. Die Aufklärungsquote ist also sehr gut. „Was wir gemerkt haben, ist eine Sensibilisierung der Bevölkerung für derartige Fälle“, erklärt Polizeisprecher Haindl: „Vermutlich wird dadurch auch das Dunkelfeld geringer.“
Was allerdings zugenommen hat, ist die Verunsicherung. Das subjektive Sicherheitsempfinden ist bei vielen Frauen gestört. Gestärkt werden soll es durch Vernetzung mit kommunalen Verantwortungsträgern: „Wir wollen diese Kanäle nutzen, um sachliche Informationen an die Menschen zu bringen“, betont Markus Haindl.
Wie aber soll Frau reagieren, wenn sie sich unsicher fühlt? Pfeffersprays stecken schon in vielen Handtaschen, Selbstverteidigungskurse boomen. „Das ist ein zweischneidiges Schwert“, warnt Marlies Leitner. Denn Bewaffnung schürt Aggression. „Ich bin für ein Waffenverbot“, sagt Maria Imlinger klar und deutlich: „Bewaffnung zu fordern, das ist die größte Gefahr für Frauen. Das wirkt lebensverkürzend, wie man in Amerika sieht, weil Waffen gegen Frauen eingesetzt werden.“ Das ist auch die Ansicht von Franz Bäuchler, dem Stadtpolizeikommandanten von St. Pölten: „Besser ein Handy in der Hand halten und die Polizei rufen, als einen Pfefferspray, wenn man sich bedroht fühlt.“
Dass es immer weniger oft so weit kommt, wünscht sich Martina Eigelsreiter: „Wir brauchen mehr Ressourcen für Präventions- und Täterarbeit, mehr Mittel für Ausbildung von interkultureller Kompetenz in der Beratungsarbeit.“

INFOBOX
Der gesamte zehnte Abschnitt des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) beschäftigt sich mit „Strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“. So findet man darin u.a. die vorgesehenen Strafen bei Vergewaltigung (§ 201, zwischen einem und 10 Jahren), geschlechtlicher Nötigung (§ 202, zwischen sechs Monaten und fünf Jahren), der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a, bis zu zwei Jahre) oder sexueller Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen (§ 218, bis zu sechs Monate). Endet eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung mit dem Tod des Opfers, so erhöht sich die mögliche Strafe auf zehn bis zwanzig Jahre bzw. lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zusätzlich dazu findet man in § 6 des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) einen eigenen Paragraphen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz.

DATEN
• Im Haus der Frau wurden 2015 74 Frauen mit 69 Kindern betreut
• In NÖ wurden 2015 1.348 Betretungsverbote ausgesprochen, österreichweit waren es 23 pro Tag
Haus der Frau
www.frauenhaus-stpoelten.at
02742 36 65 14
Gewaltschutzzentrum St. Pölten
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