Gar nicht lustig
Text
Michael Müllner
Ausgabe
Im Zuge der Diskussion um die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Tickets & Co. ist auch die Auseinandersetzung um die Lustbarkeitsabgabe bzw. die Forderung nach deren Fall in Nieder-österreich wieder hochgekocht.
Ein Grunddilemma derselben aus Sicht der niederösterreichischen Veranstalter skizziert VAZ-Manager René Voak so: „Die Lustbarkeitsabgabe gibt es nicht in allen Bundesländern, und in Niederösterreich heben sie wiederum nicht alle Gemeinden ein. Für uns heißt dies, dass wir gegenüber anderen Häusern benachteiligt sind.“ Um es an einem Beispiel festzumachen: Wenn ein Konzert im VAZ durchgeführt wird, muss dafür Lustbarkeitsabgabe bezahlt werden, während diese in Städten wie z.B. Wien, Graz oder Salzburg nicht anfällt. „Das verzerrt den Markt! Die Kluft muss ich als Anbieter kompensieren.“
Dabei muss man gar nicht erst über die Stadtgrenzen hinausblicken – auch in St. Pölten selbst gilt das Motto „Alle sind gleich, besonders die, die gleicher sind“. So sind die öffentlichen Kulturbetriebe wie Festspielhaus, Bühne im Hof, Landestheater oder auch das Cinema Paradiso von der Lustbarkeitsabgabe befreit. D.h. die ohnehin bereits von der öffentlichen Hand subventionierten Betriebe werden zusätzlich auch bei der Lustbarkeitsabgabe bevorzugt und erhalten im Falle desselben Angebots einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Betreibern, was diesen bitter aufstößt. „Es wäre höchst an der Zeit, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen und die Lustbarkeitsabgabe – auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Städten – abzustellen“, so Voak, „denn Faktum ist, dass wir uns manchen Act aus diesem Blickwinkel schlicht nicht leisten können bzw. manche Veranstalter aus diesem Grund einen Bogen um St. Pölten machen.“
Dabei muss man gar nicht erst über die Stadtgrenzen hinausblicken – auch in St. Pölten selbst gilt das Motto „Alle sind gleich, besonders die, die gleicher sind“. So sind die öffentlichen Kulturbetriebe wie Festspielhaus, Bühne im Hof, Landestheater oder auch das Cinema Paradiso von der Lustbarkeitsabgabe befreit. D.h. die ohnehin bereits von der öffentlichen Hand subventionierten Betriebe werden zusätzlich auch bei der Lustbarkeitsabgabe bevorzugt und erhalten im Falle desselben Angebots einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Betreibern, was diesen bitter aufstößt. „Es wäre höchst an der Zeit, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen und die Lustbarkeitsabgabe – auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Städten – abzustellen“, so Voak, „denn Faktum ist, dass wir uns manchen Act aus diesem Blickwinkel schlicht nicht leisten können bzw. manche Veranstalter aus diesem Grund einen Bogen um St. Pölten machen.“
A little bit of history
Umstritten ist die Lustbarkeitsabgabe schon lange. Noch vor fünf Jahren – pikanterweise nur drei Tage vor den Wirtschaftskammerwahlen –
verkündete die Wirtschafskammer per Aussendung geradezu euphorisch, „dass es Frau Präsidentin BR KommR Sonja Zwazl nach Verhandlungen mit Vertretern des Landes gelungen ist, dass das niederösterreichische Lustbarkeitsgesetz-Vergnügungssteuer abgeschafft wird. Obmann Lorenz Böhm sieht durch die Abschaffung der NÖ Vergnügungssteuer eine wesentliche, wirtschaftliche Entlastung für unsere Mitgliedsbetriebe.“ Dass manch animierter Unternehmer ob dieser Schalmeientöne sein Kreuzerl dann bei den „Wohltätern“ setzte, mag er mittlerweile bereut haben. Denn das Landesgesetz wurde zwar aufgehoben, das suggerierte Ende der Lustbarkeitsabgabe an sich fand aber nicht statt, wie auch die Wirtschaftskammerpräsidentin einräumen muss. „Faktum ist, dass das NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz vom NÖ Landtag – wie seitens der WKNÖ angekündigt – aufgehoben wurde. Leider eröffnet allerdings auch das Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden die Möglichkeit, für Veranstaltungen, bei denen für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu zahlen ist, eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben – was bedauerlicherweise von vielen Gemeinden genutzt wird.“
Was de facto aber wenig wundert und absolut vorhersehbar war: Die ohnedies schon finanziell angeschlagenen Gemeinden werden nur ungern auf die Einnahmen verzichten, wie auch Vizebürgermeister Franz Gunacker (SPÖ) erklärt: „Die Gemeinden und Städte haben nur sehr wenige Möglichkeiten ihre Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Wünsche aus der Bevölkerung zu beeinflussen. Sollten die Gemeinden ihre übertragenen Einnahmemöglichkeiten nicht nutzen, so brauchen sie auch über die finanziellen Situationen nicht jammern und um Unterstützung bei außerordentlichen Maßnahmen aus dem Steuertopf bitten.“ Übertragen ist dabei freilich relativ, denn es ist den Kommunen freigestellt, ob sie die Abgabe einheben oder nicht. Dass sie, wie in St. Pölten, bei einem Einnahmenposten von 450.000 Euro jährlich davon Gebrauch machen, ist nachvollziehbar. „Die Lustbarkeitsabgabe ist eine Gebühr, die als standortpolitische Maßnahme gesehen werden kann“, meint hierzu etwa der Finanzsprecher der ÖVP Stadtrat Peter Krammer, und Nicole Buschenreiter von den Grünen glaubt, „dass einheitlicher Verzicht bedeuten würde, dass Einnahmen aus Abgaben wegfallen – was sich die Stadt nur schwer leisten kann.“
Dass deshalb die von der Wirtschafskammer 2010 großartig versprochene „wesentliche Entlastung“ für die Betriebe ausgeblieben ist, liegt auf der Hand, wenngleich Präsidentin Zwazl einräumt: „In Summe hat sich die Situation für viele Betriebe trotzdem gebessert. Inflationsbereinigt konnte eine Entlastung um rund ein Drittel, konkret um etwa 1,1 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro erreicht werden. Für einzelne Branchen ist die Lustbarkeitsabgabe komplett entfallen. Zudem können die Gemeinden im Gegensatz zur alten Rechtslage nun individuell auf die Anforderungen der vor Ort befindlichen Betriebe eingehen.“
Das machen sie auch, wobei sich St. Pölten grundsätzlich am Finanzausgleichsgesetz orientiert, das u.a. Ausnahmen bei „Lustbarkeitsabgaben für Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten“ vorsieht. „Das heißt, sobald ein Theater regelmäßig Zuschüsse bekommt, ist es per Gesetz befreit. Weiters wurden in der Verordnung der Stadt gemeinnützige Betriebe ausgenommen“, erläutert Finanzchef Thomas Wolfsberger. Dass die privaten Betreiber diese Ausnahmen, zumal bei gleichem Angebot, als Ungerechtigkeit und klare Benachteiligung empfinden, ist nachvollziehbar – wobei es weniger um einen Neidreflex geht, als viel mehr die Forderung, ebenfalls befreit zu werden.
Problembewusstsein
Auch die Mandatare räumen diesbezüglich Handlungsbedarf ein: Klaus Otzelberger (FPÖ) etwa plädiert „Wettbewerbsverzerrung sollte man auf jeden Fall beseitigen, ich habe etwa nie verstanden, warum das Cinema Paradiso so hoch subventioniert wird und keine Lustbarkeitsabgabe bezahlt. Es müssen die gleichen Regeln für alle gelten!“ Und auch die ÖVP versteht, dass „das eine Ungleichheit ist, die man sich anschauen sollte. Wir sind hier gesprächsbereit!“, wie man zudem den Kreis der Befreiten auch um Schülerbälle erweitern möchte. Auch die Grünen können sich eine Änderung vorstellen: „Dass St. Pölten die Lustbarkeitsabgabe so unterschiedlich handhabt, ist ein Problem“, wobei man die ganze Causa in einen übergeordneten Förder-Kontext stellen möchte. „Für uns Grüne gilt: vollkommen abschaffen nein – klare Spielregeln ja. Wenn es politische Gründe gibt, Veranstaltungen zu fördern, dann über Subventionierung – ebenfalls mit klaren Richtlinien, und was ebenfalls sein muss: Eine transparente Auflistung, wer in welcher Kategorie wie viel an Lustbarkeitsabgaben zahlt und wer wofür in welcher Höhe mit öffentlichen Geldern und/oder Sachleistungen unterstützt wird.“
Damit könnte man wohl auch eine von der SPÖ befürchtete Schieflage zulasten der Kommune ausräumen, die Vizebürgermeister Gunacker so umschreibt: „Wie soll es gehen, wenn bei Vergabe von Förderungen immer mehr und bei Einhebung der notwendigen Steuern und Abgaben weniger verlangt wird?“
Finanzchef Thomas Wolfsberger denkt ebenfalls in Richtung konkreter Förderung anstelle von Aufhebung. „Ich denke, es wäre sinnvoll, im Einzelfall eine Veranstaltung zu subventionieren, wenn diese als besonders förderwürdig erachtet wird. Die Lustbarkeitsabgabe würde ich aber grundsätzlich einheben. Ob, und inwieweit man generell die Sätze bei Konzerten und Bällen senkt ist eine politische Entscheidung.“
Wolfsberger verweist auch auf (Förder-)Modelle wie man sie etwa bereits beim Frequency Festival praktiziert. „Die Lustbarkeitsabgabe wird zwar eingehoben, aber in Form einer Förderung wieder rückerstattet.“ Sozusagen ein Nullsummenspiel, das aber wirkt, denn man darf getrost davon ausgehen, dass das Frequency ohne dieser Form von Entgegenkommen anderswo stattfinden würde. Damit aber auch die Impulse für die gesamte regionale Wirtschaft – und die bewegen sich in Millionenhöhe!
Orientieren könnte man sich auch an anderen Städten. In Wien zum Beispiel wird in bestimmten Segmenten die Lustbarkeitsabgabe eingehoben, in anderen wiederum – im Sinne der Förderung des Standortes – darauf verzichtet. Wobei die Wirtschaftskammer nach wie vor für eine generelle Beseitigung eintritt. „Unser Ziel ist natürlich weiterhin, dass keine Lustbarkeitsabgabe – auf welcher Rechtsbasis auch immer – für unsere Betriebe zum Tragen kommt.“ Die Unternehmer hoffen auf nachhaltigeren Erfolg dieser Ansage als beim ersten Anlauf 2010.
Die Kommunen hingegen werden sich, ebenfalls nachvollziehbar, dieses Instrumentarium nur ungern aus der Hand nehmen lassen. Vielleicht kann aber in St. Pölten ein für alle gangbarer Kompromiss gefunden werden, der v.a. im Falle selben Angebots aus diesem Posten gleiche Marktbedingungen für alle schafft.
LUSTBARKEITSABGABE SÄTZE IN ST. PÖLTEN
Für Bälle,Tanzveranstaltungen 20%
Shows, bunte Abende, Varietés, Kabaretts 18%
Aufführungen von Sprech-, Musik- und Tanztheaterstücken sowie
Veranstaltungen von Tanzschulen, Museen und Ausstellungen 12%
Filmvorführungen 8 %
Konzerte, Vorträge, Lesungen, Rezitationen und kulturell oder künstlerisch wertvolle Veranstaltungen 5 %
Umstritten ist die Lustbarkeitsabgabe schon lange. Noch vor fünf Jahren – pikanterweise nur drei Tage vor den Wirtschaftskammerwahlen –
verkündete die Wirtschafskammer per Aussendung geradezu euphorisch, „dass es Frau Präsidentin BR KommR Sonja Zwazl nach Verhandlungen mit Vertretern des Landes gelungen ist, dass das niederösterreichische Lustbarkeitsgesetz-Vergnügungssteuer abgeschafft wird. Obmann Lorenz Böhm sieht durch die Abschaffung der NÖ Vergnügungssteuer eine wesentliche, wirtschaftliche Entlastung für unsere Mitgliedsbetriebe.“ Dass manch animierter Unternehmer ob dieser Schalmeientöne sein Kreuzerl dann bei den „Wohltätern“ setzte, mag er mittlerweile bereut haben. Denn das Landesgesetz wurde zwar aufgehoben, das suggerierte Ende der Lustbarkeitsabgabe an sich fand aber nicht statt, wie auch die Wirtschaftskammerpräsidentin einräumen muss. „Faktum ist, dass das NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz vom NÖ Landtag – wie seitens der WKNÖ angekündigt – aufgehoben wurde. Leider eröffnet allerdings auch das Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden die Möglichkeit, für Veranstaltungen, bei denen für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu zahlen ist, eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben – was bedauerlicherweise von vielen Gemeinden genutzt wird.“
Was de facto aber wenig wundert und absolut vorhersehbar war: Die ohnedies schon finanziell angeschlagenen Gemeinden werden nur ungern auf die Einnahmen verzichten, wie auch Vizebürgermeister Franz Gunacker (SPÖ) erklärt: „Die Gemeinden und Städte haben nur sehr wenige Möglichkeiten ihre Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Wünsche aus der Bevölkerung zu beeinflussen. Sollten die Gemeinden ihre übertragenen Einnahmemöglichkeiten nicht nutzen, so brauchen sie auch über die finanziellen Situationen nicht jammern und um Unterstützung bei außerordentlichen Maßnahmen aus dem Steuertopf bitten.“ Übertragen ist dabei freilich relativ, denn es ist den Kommunen freigestellt, ob sie die Abgabe einheben oder nicht. Dass sie, wie in St. Pölten, bei einem Einnahmenposten von 450.000 Euro jährlich davon Gebrauch machen, ist nachvollziehbar. „Die Lustbarkeitsabgabe ist eine Gebühr, die als standortpolitische Maßnahme gesehen werden kann“, meint hierzu etwa der Finanzsprecher der ÖVP Stadtrat Peter Krammer, und Nicole Buschenreiter von den Grünen glaubt, „dass einheitlicher Verzicht bedeuten würde, dass Einnahmen aus Abgaben wegfallen – was sich die Stadt nur schwer leisten kann.“
Dass deshalb die von der Wirtschafskammer 2010 großartig versprochene „wesentliche Entlastung“ für die Betriebe ausgeblieben ist, liegt auf der Hand, wenngleich Präsidentin Zwazl einräumt: „In Summe hat sich die Situation für viele Betriebe trotzdem gebessert. Inflationsbereinigt konnte eine Entlastung um rund ein Drittel, konkret um etwa 1,1 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro erreicht werden. Für einzelne Branchen ist die Lustbarkeitsabgabe komplett entfallen. Zudem können die Gemeinden im Gegensatz zur alten Rechtslage nun individuell auf die Anforderungen der vor Ort befindlichen Betriebe eingehen.“
Das machen sie auch, wobei sich St. Pölten grundsätzlich am Finanzausgleichsgesetz orientiert, das u.a. Ausnahmen bei „Lustbarkeitsabgaben für Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten“ vorsieht. „Das heißt, sobald ein Theater regelmäßig Zuschüsse bekommt, ist es per Gesetz befreit. Weiters wurden in der Verordnung der Stadt gemeinnützige Betriebe ausgenommen“, erläutert Finanzchef Thomas Wolfsberger. Dass die privaten Betreiber diese Ausnahmen, zumal bei gleichem Angebot, als Ungerechtigkeit und klare Benachteiligung empfinden, ist nachvollziehbar – wobei es weniger um einen Neidreflex geht, als viel mehr die Forderung, ebenfalls befreit zu werden.
Problembewusstsein
Auch die Mandatare räumen diesbezüglich Handlungsbedarf ein: Klaus Otzelberger (FPÖ) etwa plädiert „Wettbewerbsverzerrung sollte man auf jeden Fall beseitigen, ich habe etwa nie verstanden, warum das Cinema Paradiso so hoch subventioniert wird und keine Lustbarkeitsabgabe bezahlt. Es müssen die gleichen Regeln für alle gelten!“ Und auch die ÖVP versteht, dass „das eine Ungleichheit ist, die man sich anschauen sollte. Wir sind hier gesprächsbereit!“, wie man zudem den Kreis der Befreiten auch um Schülerbälle erweitern möchte. Auch die Grünen können sich eine Änderung vorstellen: „Dass St. Pölten die Lustbarkeitsabgabe so unterschiedlich handhabt, ist ein Problem“, wobei man die ganze Causa in einen übergeordneten Förder-Kontext stellen möchte. „Für uns Grüne gilt: vollkommen abschaffen nein – klare Spielregeln ja. Wenn es politische Gründe gibt, Veranstaltungen zu fördern, dann über Subventionierung – ebenfalls mit klaren Richtlinien, und was ebenfalls sein muss: Eine transparente Auflistung, wer in welcher Kategorie wie viel an Lustbarkeitsabgaben zahlt und wer wofür in welcher Höhe mit öffentlichen Geldern und/oder Sachleistungen unterstützt wird.“
Damit könnte man wohl auch eine von der SPÖ befürchtete Schieflage zulasten der Kommune ausräumen, die Vizebürgermeister Gunacker so umschreibt: „Wie soll es gehen, wenn bei Vergabe von Förderungen immer mehr und bei Einhebung der notwendigen Steuern und Abgaben weniger verlangt wird?“
Finanzchef Thomas Wolfsberger denkt ebenfalls in Richtung konkreter Förderung anstelle von Aufhebung. „Ich denke, es wäre sinnvoll, im Einzelfall eine Veranstaltung zu subventionieren, wenn diese als besonders förderwürdig erachtet wird. Die Lustbarkeitsabgabe würde ich aber grundsätzlich einheben. Ob, und inwieweit man generell die Sätze bei Konzerten und Bällen senkt ist eine politische Entscheidung.“
Wolfsberger verweist auch auf (Förder-)Modelle wie man sie etwa bereits beim Frequency Festival praktiziert. „Die Lustbarkeitsabgabe wird zwar eingehoben, aber in Form einer Förderung wieder rückerstattet.“ Sozusagen ein Nullsummenspiel, das aber wirkt, denn man darf getrost davon ausgehen, dass das Frequency ohne dieser Form von Entgegenkommen anderswo stattfinden würde. Damit aber auch die Impulse für die gesamte regionale Wirtschaft – und die bewegen sich in Millionenhöhe!
Orientieren könnte man sich auch an anderen Städten. In Wien zum Beispiel wird in bestimmten Segmenten die Lustbarkeitsabgabe eingehoben, in anderen wiederum – im Sinne der Förderung des Standortes – darauf verzichtet. Wobei die Wirtschaftskammer nach wie vor für eine generelle Beseitigung eintritt. „Unser Ziel ist natürlich weiterhin, dass keine Lustbarkeitsabgabe – auf welcher Rechtsbasis auch immer – für unsere Betriebe zum Tragen kommt.“ Die Unternehmer hoffen auf nachhaltigeren Erfolg dieser Ansage als beim ersten Anlauf 2010.
Die Kommunen hingegen werden sich, ebenfalls nachvollziehbar, dieses Instrumentarium nur ungern aus der Hand nehmen lassen. Vielleicht kann aber in St. Pölten ein für alle gangbarer Kompromiss gefunden werden, der v.a. im Falle selben Angebots aus diesem Posten gleiche Marktbedingungen für alle schafft.
LUSTBARKEITSABGABE SÄTZE IN ST. PÖLTEN
Für Bälle,Tanzveranstaltungen 20%
Shows, bunte Abende, Varietés, Kabaretts 18%
Aufführungen von Sprech-, Musik- und Tanztheaterstücken sowie
Veranstaltungen von Tanzschulen, Museen und Ausstellungen 12%
Filmvorführungen 8 %
Konzerte, Vorträge, Lesungen, Rezitationen und kulturell oder künstlerisch wertvolle Veranstaltungen 5 %
DIE GESETZESLAGE
St. Pölten orientiert sich im Hinblick auf die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe am Finanzausgleichsgesetz, das folgende Ausnahmen vorsieht: „Ausgenommen sind Lustbarkeitsabgaben für Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten, sowie für Ausspielungen gemäß § 2 GSpG durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 GSpG.“ Zudem sind in der St. Pöltner Verordnung explizit auch „gemeinnützige Gesellschaften“ ausgenommen, wodurch etwa das Cinema Paradiso prinzipiell von der Lustbarkeitsabgabe befreit ist.
St. Pölten orientiert sich im Hinblick auf die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe am Finanzausgleichsgesetz, das folgende Ausnahmen vorsieht: „Ausgenommen sind Lustbarkeitsabgaben für Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten, sowie für Ausspielungen gemäß § 2 GSpG durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 GSpG.“ Zudem sind in der St. Pöltner Verordnung explizit auch „gemeinnützige Gesellschaften“ ausgenommen, wodurch etwa das Cinema Paradiso prinzipiell von der Lustbarkeitsabgabe befreit ist.
Von der Lustbarkeitsabgabe in St. Pölten prinzipiell befreit sind
Bühne im Hof
Cinema Paradiso
Festspielhaus St. Pölten
Landesmuseum St. Pölten
Landestheater Niederösterreich
Bühne im Hof
Cinema Paradiso
Festspielhaus St. Pölten
Landesmuseum St. Pölten
Landestheater Niederösterreich