Vorteil Stadler
Text
Michael Müllner
Ausgabe
Nach jahrelangem Streit mit dem Land NÖ zeichnet sich nun für die Stadt St. Pölten eine Reduktion des Standortbeitrages zur Finanzierung des Landesklinikums ab. Kann sich Bürgermeister Matthias Stadler schon bald über 60 Millionen Euro freuen?
Es ist ein langes Match, das Stadt und Land austragen. Doch nun hat Matthias Stadler wohl den Matchball in der Hand. Der Verfassungsgerichtshof hob jenen Paragraphen des Landesgesetzes auf, der den Standortvorteil für St. Pölten definiert. Kurz erklärt: Das Land NÖ betreibt die Landeskliniken und erhält von den Gemeinden dafür Beiträge. Diese sind einerseits von der Einwohnerzahl abhängig, andererseits werden eben auch sogenannte Standortbeiträge eingehoben. Diese sollen jene Vorteile abbilden, die Gemeinden dadurch entstehen, dass das Land in ihrem Gemeindegebiet ein Krankenhaus betreibt. Im Fall St. Pöltens war dieser Beitrag aber sieben Mal so hoch wie für andere Städte. Die St. Pöltner Gemeindebürger kamen Jahr für Jahr für mehr als die Hälfte der gesamten Mittel auf, die das Land als Standortvorteil von allen NÖ-Gemeinden einhob.
„Eine himmelschreiende Ungleichbehandlung durch den Landesgesetzgeber“, beklagte Matthias Stadler schon vor Jahren. Nun kann er sich mit dieser Argumentation auch auf die Sichtweise der Verfassungshüter stützen. Der neu festzusetzende Standortbeitrag dürfe nicht neuerlich St. Pölten gröblich benachteiligen, die seit Jänner 2006 zu viel bezahlten Beiträge belaufen sich auf über 60 Millionen Euro – auch davon will man nun natürlich einen großen Teil zurück.
Doch noch ist vieles unklar. Seit der Spruch des Gerichtshofs Anfang April bekannt wurde, gibt es wenig konkrete Ansagen. Im St. Pöltner Rathaus bestätigt man nur, dass die Gespräche zwischen Stadt und Land noch nicht abgeschlossen sind, weshalb Detailauskünfte nicht möglich wären. Jedoch gibt das Rathaus immerhin eine klare Zielsetzung vor: „Wir wollen zukünftig einen fairen Beitrag zur Krankenhausfinanzierung leisten und unser Geld zurück.“ Man sei zuversichtlich eine Einigung erzielen zu können. Andernfalls steht der Rechtsweg nach wie vor offen.
Und auch bei einer anderen Partie gibt es zumindest theoretisch noch einen prallgefüllten Topf an Gold für das Stadtbudget zu holen: Nach der Auflösung des sogenannten „Krankenanstalten-Zusammenarbeits-Fonds“ (kurz: KRAZAF) tat sich 1997 eine „Lücke“ auf – mehrere Gemeinden pochen seither auf ihr Recht und wollen geleistete Beiträge zurück. Mehr als 50 Millionen Euro sollen der Stadt aus ihrer Sicht zustehen. Die Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium gestalten sich aber zäh, eine rasche Einigung scheint nicht in Sicht.
„Eine himmelschreiende Ungleichbehandlung durch den Landesgesetzgeber“, beklagte Matthias Stadler schon vor Jahren. Nun kann er sich mit dieser Argumentation auch auf die Sichtweise der Verfassungshüter stützen. Der neu festzusetzende Standortbeitrag dürfe nicht neuerlich St. Pölten gröblich benachteiligen, die seit Jänner 2006 zu viel bezahlten Beiträge belaufen sich auf über 60 Millionen Euro – auch davon will man nun natürlich einen großen Teil zurück.
Doch noch ist vieles unklar. Seit der Spruch des Gerichtshofs Anfang April bekannt wurde, gibt es wenig konkrete Ansagen. Im St. Pöltner Rathaus bestätigt man nur, dass die Gespräche zwischen Stadt und Land noch nicht abgeschlossen sind, weshalb Detailauskünfte nicht möglich wären. Jedoch gibt das Rathaus immerhin eine klare Zielsetzung vor: „Wir wollen zukünftig einen fairen Beitrag zur Krankenhausfinanzierung leisten und unser Geld zurück.“ Man sei zuversichtlich eine Einigung erzielen zu können. Andernfalls steht der Rechtsweg nach wie vor offen.
Und auch bei einer anderen Partie gibt es zumindest theoretisch noch einen prallgefüllten Topf an Gold für das Stadtbudget zu holen: Nach der Auflösung des sogenannten „Krankenanstalten-Zusammenarbeits-Fonds“ (kurz: KRAZAF) tat sich 1997 eine „Lücke“ auf – mehrere Gemeinden pochen seither auf ihr Recht und wollen geleistete Beiträge zurück. Mehr als 50 Millionen Euro sollen der Stadt aus ihrer Sicht zustehen. Die Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium gestalten sich aber zäh, eine rasche Einigung scheint nicht in Sicht.