Wohin mit dem Hass?
Text
Dominik Leitner
Ausgabe
Das World Wide Web macht den Hass sichtbarer. Immer öfter beschäftigen Hasspostings die Staatsanwaltschaft. Wie geht es St. Pöltner Politikern damit? Und: Gibt es einen Weg aus dieser Spirale des Hasses?
Am 15. Oktober 2016 wird ein psychisch kranker Asylwerber aus Syrien gefilmt, als er sich auf die Straßenbahnschienen legt, gegen die Bim tritt, auf ein Auto und schließlich später auf das Dach der Straßenbahn klettert. Eine Passantin filmt diesen Vorfall und stellt das verstörende Video des Suizidversuchs auf Facebook. Nachdem es vielfach geteilt wurde, berichten auch die Medien darüber und Heinz-Christian Strache postet schließlich den Krone-Artikel, einzig mit dem Wort „Fassungslos“.
Hass, der fassungslos macht
Strache hat fast 450.000 Fans auf seiner Facebook-Seite. Kein anderer österreichischer Politiker erreicht mit seinen Beiträgen auch nur annähernd so viele Menschen. Sebastian Kurz kommt auf rund 350.000 Fans, der amtierende Bundeskanzler Christian Kern hat von 100.000 Menschen ein „Gefällt mir“ erhalten. Doch nur Strache und seine Fans schaffen es regelmäßig in die Medien: „Schade das er nicht gegrillt wurde durch den Stromschlag“ schreibt der eine, „Drüberfahren und ab zum Sondermüll“ ein anderer. Liest man regelmäßig durch die Kommentare auf seiner Seite ist man erschüttert über den Hass, der einem entgegenschlägt.
Es ist nicht der Suizidversuch des Syrers, der fassungslos macht, sondern die Reaktion von Menschen, die oftmals mit Klarnamen ihren abscheulichen Gedanken Ausdruck verleihen. Doch welche Verantwortung trifft dabei Strache und sein Social-Media-Team? Laut FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl werden bis zu 10.000 Kommentare täglich auf der Seite veröffentlicht, da könne es zu einem „gewissen Rückstau“ kommen. Dass man in diesem Fall aber die Zeit fand, keine Hasspostings, sondern die Kommentare von Kritikern zu löschen, widerlegt Kickls Aussage.
Erfahrungen aus St. Pölten
Wie geht es den Stadtpolitikern mit Hasspostings? Natürlich hat keiner von ihnen auch nur annähernd eine derartige Reichweite wie Strache - Bürgermeister Stadler liegt mit 6.500 Fans auf dem ersten Platz, gefolgt von FP-Obmann Otzelberger mit fast 4.000 Fans und Matthias Adl mit bald 1.000 „Gefällt mir“.
Erfahrungen mit Hasspostings hat Klaus Otzelberger (FPÖ): „Es gibt immer wieder Hasspostings gegen meine Person, einmal gab es sogar eine Morddrohung. Ich lösche diese Postings sobald ich sie bemerke“. Während er „sehr oft“ mit solchen Postings zu tun hat, musste Stadler bislang nur wenige Beiträge löschen. Für die ÖVP ist klar, dass es v. a. im politischen Bereich immer harte Diskussionen geben wird, doch „sobald Kommentare persönlich beleidigend werden, müssen Administratoren eingreifen. Solcher Hass hat im Netz nichts zu suchen.“
Strafbare Inhalte
Peter Borbas, Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte, erklärt welche Verantwortung die einzelnen Instanzen hinsichtlich Hasspostings haben: „Wurde der Betreiber einer Facebook-Seite oder der Betreiber eines Blogs über eine strafrechtlich relevante Aussage informiert, ist er verpflichtet, diese umgehend zu löschen.“ Mehrere Strafbestände können auf Hasspostings zutreffen: Cybermobbing, Üble Nachrede, Beleidigung, Kreditschädigung, Verhetzung oder Verleumdung – mit Strafdrohungen von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bei einer Beleidigung oder bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe im Falle eines Verhetzungspostings.
Während Üble Nachrede, Beleidigung und Kreditschädigung Privatanklagedelikte sind, sind die anderen Straftatbestände sogenannte „Offizialdelikte“. Hier wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft selbst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens tätig. Aber wann ist ein Hassposting ein Hassposting? „Ob ein Posting strafbar ist, ist immer im Einzelfall zu prüfen, da es auf viele Faktoren ankommt, insbesondere auf die subjektive Tatseite. Viele Postings sind nicht ausreichend konkret, um einen Straftatbestand zu erfüllen“, erklärt Borbas.
Wie geht es den Stadtpolitikern mit Hasspostings? Natürlich hat keiner von ihnen auch nur annähernd eine derartige Reichweite wie Strache - Bürgermeister Stadler liegt mit 6.500 Fans auf dem ersten Platz, gefolgt von FP-Obmann Otzelberger mit fast 4.000 Fans und Matthias Adl mit bald 1.000 „Gefällt mir“.
Erfahrungen mit Hasspostings hat Klaus Otzelberger (FPÖ): „Es gibt immer wieder Hasspostings gegen meine Person, einmal gab es sogar eine Morddrohung. Ich lösche diese Postings sobald ich sie bemerke“. Während er „sehr oft“ mit solchen Postings zu tun hat, musste Stadler bislang nur wenige Beiträge löschen. Für die ÖVP ist klar, dass es v. a. im politischen Bereich immer harte Diskussionen geben wird, doch „sobald Kommentare persönlich beleidigend werden, müssen Administratoren eingreifen. Solcher Hass hat im Netz nichts zu suchen.“
Strafbare Inhalte
Peter Borbas, Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte, erklärt welche Verantwortung die einzelnen Instanzen hinsichtlich Hasspostings haben: „Wurde der Betreiber einer Facebook-Seite oder der Betreiber eines Blogs über eine strafrechtlich relevante Aussage informiert, ist er verpflichtet, diese umgehend zu löschen.“ Mehrere Strafbestände können auf Hasspostings zutreffen: Cybermobbing, Üble Nachrede, Beleidigung, Kreditschädigung, Verhetzung oder Verleumdung – mit Strafdrohungen von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bei einer Beleidigung oder bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe im Falle eines Verhetzungspostings.
Während Üble Nachrede, Beleidigung und Kreditschädigung Privatanklagedelikte sind, sind die anderen Straftatbestände sogenannte „Offizialdelikte“. Hier wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft selbst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens tätig. Aber wann ist ein Hassposting ein Hassposting? „Ob ein Posting strafbar ist, ist immer im Einzelfall zu prüfen, da es auf viele Faktoren ankommt, insbesondere auf die subjektive Tatseite. Viele Postings sind nicht ausreichend konkret, um einen Straftatbestand zu erfüllen“, erklärt Borbas.
Wege weg vom Hass
Ist man selbst von Hasspostings betroffen, empfiehlt der Anwalt: „Zunächst sollten Screenshots oder Fotos angefertigt werden und der Betreiber der Seite zum umgehenden Löschen des Postings aufgefordert werden. Erfolgen die Hasspostings auf der eigenen Seite, so sollte der entsprechende User gesperrt oder blockiert werden. Wenn man ein Posting zur Anzeige bringt, sollten die Screenshots als Beweismittel beigefügt werden. In vielen Fällen kann ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Website-Betreiber und den Täter bestehen, das Hassposting zu löschen. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche können häufig geltend gemacht werden.“
Ingrid Brodnig, Profil-Journalistin und Autorin des Buches „Hass im Netz“ hat in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org einen Lösungsvorschlag parat: „Das bedeutet, dass Webseitenbetreiber und Onlinemedien mehr Verantwortung für die Tonalität übernehmen müssen – und möglichst schimpfwortfreie Räume schaffen.“ Das klingt erstmal recht simpel, ist aber wissenschaftlich fundiert. Forscher der Universität Wisconsin ließen zwei Gruppen Diskussionen zu Nanotechnologie lesen – einmal mit und einmal ohne Schimpfworte. Das Ergebnis ist interessant: Die Leser der Schimpfwort-Diskussion „waren dem deutlich negativer gegenüber eingestellt als die Gruppe, die keine Schimpfworte gelesen hatte.“
Ist man selbst von Hasspostings betroffen, empfiehlt der Anwalt: „Zunächst sollten Screenshots oder Fotos angefertigt werden und der Betreiber der Seite zum umgehenden Löschen des Postings aufgefordert werden. Erfolgen die Hasspostings auf der eigenen Seite, so sollte der entsprechende User gesperrt oder blockiert werden. Wenn man ein Posting zur Anzeige bringt, sollten die Screenshots als Beweismittel beigefügt werden. In vielen Fällen kann ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Website-Betreiber und den Täter bestehen, das Hassposting zu löschen. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche können häufig geltend gemacht werden.“
Ingrid Brodnig, Profil-Journalistin und Autorin des Buches „Hass im Netz“ hat in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org einen Lösungsvorschlag parat: „Das bedeutet, dass Webseitenbetreiber und Onlinemedien mehr Verantwortung für die Tonalität übernehmen müssen – und möglichst schimpfwortfreie Räume schaffen.“ Das klingt erstmal recht simpel, ist aber wissenschaftlich fundiert. Forscher der Universität Wisconsin ließen zwei Gruppen Diskussionen zu Nanotechnologie lesen – einmal mit und einmal ohne Schimpfworte. Das Ergebnis ist interessant: Die Leser der Schimpfwort-Diskussion „waren dem deutlich negativer gegenüber eingestellt als die Gruppe, die keine Schimpfworte gelesen hatte.“
Fakten statt Emotionen
So ist es wohl empfehlenswert, sich dem Hass in den sozialen Medien zu stellen. Seitenbetreiber auf Facebook könnten ihre sogenannten Netiquetten deutlich strenger gestalten. Üblen Witzen, die an der Definition von Hasspostings kratzen, kann man mit Humor begegnen, falschen Unterstellungen mit Fakten in sachlicher Form kontern.
So ist es wohl empfehlenswert, sich dem Hass in den sozialen Medien zu stellen. Seitenbetreiber auf Facebook könnten ihre sogenannten Netiquetten deutlich strenger gestalten. Üblen Witzen, die an der Definition von Hasspostings kratzen, kann man mit Humor begegnen, falschen Unterstellungen mit Fakten in sachlicher Form kontern.