Der Irrsinn mit der Urne
Text
Dominik Leitner
Ausgabe
Als gebürtiger Oberösterreicher bin ich es gewohnt, alle sechs (!) Jahre an einem Sonntag meine Stimme sowohl für die Gemeinderats-, die Bürgermeisterdirekt- und die Landtagswahl abzugeben. Vielleicht irritiert es mich deshalb so, dass es in Niederösterreich drei eigene Urnengänge braucht, bis der Landtag sowie alle niederösterreichischen Gemeinden frisch bestückt sind.
Vor der diesjährigen niederösterreichischen Gemeinderatswahl wurde oftmals über das fragwürdige Wahlgesetz dieses Bundeslandes diskutiert. Warum ist es hierzulande erlaubt, explizit nicht den amtlichen Stimmzettel auszufüllen? Warum ist es möglich, in mehreren Gemeinden aufgrund obskurer Nebenwohnsitze mehrmals eine Stimme abzugeben? Warum sind zu Gemeinderatswahlen 300.000 Personen mehr wahlberechtigt als bei der letzten Nationalratswahl – und das ohne merkbaren Bevölkerungszuwachs?
Niederösterreich ist neben dem Burgenland das einzige Bundesland, in welchem dieses Zweitwohnsitzwahlrecht existiert. So passiert es, dass man in eigentlich schrumpfenden Gemeinden einen Anstieg bei der Wählerevidenz bemerken kann. Und auch die Sache mit den selbst gedruckten Stimmzetteln der einzelnen Parteien, die vor der Wahl in jeden Haushalt flattern, ist man außerhalb des Bundeslandes nicht gewohnt. Dafür verantwortlich waren ÖVP und SPÖ, welche 1994 bei der Wahlrechtsreform gemeinsam für diese fragwürdigen Änderungen stimmten.
Nachdem sich ganz Österreich über die wahlpolitischen Zustände belustigt hat, sollte sich die niederösterreichische Politik überlegen, wie tragbar all das noch ist. Landeshauptmann Pröll sagte zumindest in der Presse, dass eine Novellierung des Wahlrechts ganz oben auf seiner Agenda stehe. Mal sehen, ob sich bis 2020 etwas ändern wird.
Vor der diesjährigen niederösterreichischen Gemeinderatswahl wurde oftmals über das fragwürdige Wahlgesetz dieses Bundeslandes diskutiert. Warum ist es hierzulande erlaubt, explizit nicht den amtlichen Stimmzettel auszufüllen? Warum ist es möglich, in mehreren Gemeinden aufgrund obskurer Nebenwohnsitze mehrmals eine Stimme abzugeben? Warum sind zu Gemeinderatswahlen 300.000 Personen mehr wahlberechtigt als bei der letzten Nationalratswahl – und das ohne merkbaren Bevölkerungszuwachs?
Niederösterreich ist neben dem Burgenland das einzige Bundesland, in welchem dieses Zweitwohnsitzwahlrecht existiert. So passiert es, dass man in eigentlich schrumpfenden Gemeinden einen Anstieg bei der Wählerevidenz bemerken kann. Und auch die Sache mit den selbst gedruckten Stimmzetteln der einzelnen Parteien, die vor der Wahl in jeden Haushalt flattern, ist man außerhalb des Bundeslandes nicht gewohnt. Dafür verantwortlich waren ÖVP und SPÖ, welche 1994 bei der Wahlrechtsreform gemeinsam für diese fragwürdigen Änderungen stimmten.
Nachdem sich ganz Österreich über die wahlpolitischen Zustände belustigt hat, sollte sich die niederösterreichische Politik überlegen, wie tragbar all das noch ist. Landeshauptmann Pröll sagte zumindest in der Presse, dass eine Novellierung des Wahlrechts ganz oben auf seiner Agenda stehe. Mal sehen, ob sich bis 2020 etwas ändern wird.