Mit viel Vergnügen von Stift zu Stift
Text
Michael Müllner
Ausgabe
Schuldet das Stift Melk der Stadtgemeinde Steuern? Oder versucht sich die Gemeinde auf Kosten des Weltkulturerbes zu sanieren? Das weltliche Ärgernis Lustbarkeitsabgabe macht auch vor überirdischen Mauern nicht halt.
Wer seine Steuern nicht zahlt, der bekommt wohl über kurz oder lang ein Problem. Im Fall des Stifts Melk hat es zwar etwas länger gedauert, dafür war das Problem dann umso größer. Im November 2017 wurde nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins profil bekannt, dass das Stift der Stadt Melk aus den Jahren 2014 bis 2016 Lustbarkeitsabgabe in der Höhe von 1,7 Millionen Euro schuldet. Aufgeregt wird seither diskutiert: Weigern sich die mächtigen Padres einfach ihrer Steuerpflicht nachzukommen? Oder wurde ihnen zugesagt, die Abgabe nicht zahlen zu müssen?
Mit 500.000 Besuchern jährlich zählt das Benediktinerstift Melk zu Österreichs bedeutendsten Touristen-attraktionen. Wer das barocke Stift besuchen möchte, der zahlt rund zehn Euro Eintritt. Um diese Erlöse geht es, davon hätte die Stadtgemeinde gerne einen nicht unbeträchtlichen Anteil. Doch das war nicht immer so. Als sich Niederösterreichs Landespolitiker 2010 für die Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe feiern ließen, entstand für die Gemeinden ein Problem. Sie waren nun ermächtigt im Rahmen einer Verordnung des Gemeinderates Steuern auf Vergnügungen einzuheben. Vordergründig liegt es seither im Ermessen der Gemeinde, was sie besteuert und wie hoch. Die Verordnungen stützen sich auf das Finanzausgleichsgesetz des Bundes, welches lediglich einen Rahmen vorsieht, in dem sich die Gemeinden bewegen müssen. So darf die Abgabe etwa maximal 25 Prozent des Eintrittspreises betragen.
Mit 500.000 Besuchern jährlich zählt das Benediktinerstift Melk zu Österreichs bedeutendsten Touristen-attraktionen. Wer das barocke Stift besuchen möchte, der zahlt rund zehn Euro Eintritt. Um diese Erlöse geht es, davon hätte die Stadtgemeinde gerne einen nicht unbeträchtlichen Anteil. Doch das war nicht immer so. Als sich Niederösterreichs Landespolitiker 2010 für die Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe feiern ließen, entstand für die Gemeinden ein Problem. Sie waren nun ermächtigt im Rahmen einer Verordnung des Gemeinderates Steuern auf Vergnügungen einzuheben. Vordergründig liegt es seither im Ermessen der Gemeinde, was sie besteuert und wie hoch. Die Verordnungen stützen sich auf das Finanzausgleichsgesetz des Bundes, welches lediglich einen Rahmen vorsieht, in dem sich die Gemeinden bewegen müssen. So darf die Abgabe etwa maximal 25 Prozent des Eintrittspreises betragen.
Zwei Millionen strittig
Melk hob von 2011 bis 2013 keine Lustbarkeitsabgabe ein. Erst mit einer Novelle der Verordnung wurde festgelegt, dass ab 2014 stolze 17,5 Prozent der Eintrittserlöse fällig werden. Zwischen 500.000 und 600.000 Euro sollten so jährlich in die klamme Stadtkasse gespült werden. Einzig, die Rechnung wurde offenbar ohne den Wirt gemacht, die Padres wehrten sich. Was für den normalsterblichen Gemeindebürger schwer nachvollziehbar scheint, gelang über mehrere Jahre: Die Gemeinde stimmt „Gesprächen“ zu und erließ einen Stundungsbescheid. Die Zahlung der Abgabenlast wurde vorerst aufgeschoben, die anfallenden Stundungszinsen wurden als „Förderung“ dem Stift erlassen. Doch bekanntlich: Aufgeschoben, ist nicht aufgehoben. Nach drei Jahren soll das entstandene Loch in der Stadtkasse bedrohliche Ausmaße angenommen haben. Gerüchten zufolge stand Melk um den Jahreswechsel 2017/18 sogar vor der Zahlungsunfähigkeit.
War es nun ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk christlicher Nächstenliebe oder doch eher die nüchterne Einschätzung der Rechtslage, die Abt Georg Wilfinger im Dezember 2017 veranlasst hatte, die geforderten 1,7 Millionen „binnen 14 Tagen“ zu überweisen? In einem Schreiben an den Melker Gemeinderat legte er seine Sicht auf die Causa offen. Gezahlt wird – aber nur, um die für ihn „nicht nachvollziehbaren Aussagen und Pressemeldungen“ zu beenden. Obwohl ihm immer wieder, auch schriftlich, bestätigt worden sei, dass die Abgaben der Jahre 2014 bis 2016 nicht zu zahlen wären bzw. dass die Belastung aus der Abgabe durch „die öffentliche Hand“ ersetzt werden würde. Doch wer sollte denn dieser edle Spender sein? Immerhin waren Ende 2017 bereits über zwei Millionen Euro strittig.
Gerüchten zufolge sollte die Lücke im Melker Budget durch Bedarfszuweisungen des Landes NÖ geschlossen werden. Die Stadt hat in den letzten Jahren zahlreiche kostspielige Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekte umgesetzt, etwa beim Hochwasserschutz, dem Bau des Sportstadions oder der Hauptplatzsanierung. Das Budget war immer ein Problem.
Melk hob von 2011 bis 2013 keine Lustbarkeitsabgabe ein. Erst mit einer Novelle der Verordnung wurde festgelegt, dass ab 2014 stolze 17,5 Prozent der Eintrittserlöse fällig werden. Zwischen 500.000 und 600.000 Euro sollten so jährlich in die klamme Stadtkasse gespült werden. Einzig, die Rechnung wurde offenbar ohne den Wirt gemacht, die Padres wehrten sich. Was für den normalsterblichen Gemeindebürger schwer nachvollziehbar scheint, gelang über mehrere Jahre: Die Gemeinde stimmt „Gesprächen“ zu und erließ einen Stundungsbescheid. Die Zahlung der Abgabenlast wurde vorerst aufgeschoben, die anfallenden Stundungszinsen wurden als „Förderung“ dem Stift erlassen. Doch bekanntlich: Aufgeschoben, ist nicht aufgehoben. Nach drei Jahren soll das entstandene Loch in der Stadtkasse bedrohliche Ausmaße angenommen haben. Gerüchten zufolge stand Melk um den Jahreswechsel 2017/18 sogar vor der Zahlungsunfähigkeit.
War es nun ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk christlicher Nächstenliebe oder doch eher die nüchterne Einschätzung der Rechtslage, die Abt Georg Wilfinger im Dezember 2017 veranlasst hatte, die geforderten 1,7 Millionen „binnen 14 Tagen“ zu überweisen? In einem Schreiben an den Melker Gemeinderat legte er seine Sicht auf die Causa offen. Gezahlt wird – aber nur, um die für ihn „nicht nachvollziehbaren Aussagen und Pressemeldungen“ zu beenden. Obwohl ihm immer wieder, auch schriftlich, bestätigt worden sei, dass die Abgaben der Jahre 2014 bis 2016 nicht zu zahlen wären bzw. dass die Belastung aus der Abgabe durch „die öffentliche Hand“ ersetzt werden würde. Doch wer sollte denn dieser edle Spender sein? Immerhin waren Ende 2017 bereits über zwei Millionen Euro strittig.
Gerüchten zufolge sollte die Lücke im Melker Budget durch Bedarfszuweisungen des Landes NÖ geschlossen werden. Die Stadt hat in den letzten Jahren zahlreiche kostspielige Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekte umgesetzt, etwa beim Hochwasserschutz, dem Bau des Sportstadions oder der Hauptplatzsanierung. Das Budget war immer ein Problem.
Der Dritte als Zukunftshoffnung
Wenn eine Kommune mehr ausgibt, als sie einnimmt, kann sie Bedarfszuweisungen vom Land beantragen – auf den Abgang, also um das Minus am Ende des Jahres auszugleichen. Geprüft wird dabei, ob die Gemeinde auch alle eigenen Möglichkeiten nutzt, um ausgeglichen zu bilanzieren. Zum Höhepunkt des niederösterreichischen Landtagswahlkampfes wurde der „Steuerskandal in Melk“ auch zum parteipolitischen Spielball. Hat ein VP-Bürgermeister die vom Gemeinderat beschlossenen Abgaben einfach nicht eingetrieben und sich das fehlende Geld vom Land versprechen lassen?
Laut einer Anfragebeantwortung von VP-Landesrat Ludwig Schleritzko war dies nicht der Fall. Die Bedarfszuweisungen seien widmungsgemäß verwendet worden. Zudem hakt dieser Gedanke ohnehin. Denn die Stadt hatte die 600.000 Euro vom Stift ja im Budget vorgesehen – nur die zugehörige Zahlung ging nicht ein. Die Einnahme aus der Stiftsabgabe war also fix geplant, dennoch gab es den Abgang im Budget, der mit Bedarfszuweisungen widmungskonform abgedeckt wurde. Für die Liquidität der Stadt wurde das Finanzloch immer dramatischer.
Bürgermeister Widrich und Landesrat Schleritzko versichern beide, dass das Land NÖ in keine Überlegungen involviert war, die Stift oder Stadt den Ersatz des strittigen Betrages in Aussicht gestellt hätten. Dennoch tauchte ein schriftlicher „Zukunftsplan“ auf, den Abt und Bürgermeister im Juni 2017 unterschrieben hatten: Ab 2017 solle die Stadt vom Land derart unterstützt werden, dass die Stadt die Lustbarkeitsabgabe nicht mehr oder nur stark ermäßigt einheben müsse. Ein Vertrag zu Lasten Dritter, also der Landesbürger? Oder haben die heutigen Protagonisten auf Landesebene schlicht den Vorteil, sich nicht an die (inoffiziellen) Gespräche ihrer Vorgänger erinnern zu müssen? Die Lustbarkeitsabgabe ist jedenfalls ein großes Ärgernis für den Abt. Man habe im Glauben daran, diese nicht zahlen zu müssen, alle verfügbaren Mittel in die Erhaltung des Stiftes investiert. So ein Weltkulturerbe erhält sich eben nicht von selbst. Die 1,7 Millionen mussten mittels Kredit finanziert werden, geplante Renovierungsarbeiten für 2018 wurden als Konsequenz nun gestoppt.
Wenn eine Kommune mehr ausgibt, als sie einnimmt, kann sie Bedarfszuweisungen vom Land beantragen – auf den Abgang, also um das Minus am Ende des Jahres auszugleichen. Geprüft wird dabei, ob die Gemeinde auch alle eigenen Möglichkeiten nutzt, um ausgeglichen zu bilanzieren. Zum Höhepunkt des niederösterreichischen Landtagswahlkampfes wurde der „Steuerskandal in Melk“ auch zum parteipolitischen Spielball. Hat ein VP-Bürgermeister die vom Gemeinderat beschlossenen Abgaben einfach nicht eingetrieben und sich das fehlende Geld vom Land versprechen lassen?
Laut einer Anfragebeantwortung von VP-Landesrat Ludwig Schleritzko war dies nicht der Fall. Die Bedarfszuweisungen seien widmungsgemäß verwendet worden. Zudem hakt dieser Gedanke ohnehin. Denn die Stadt hatte die 600.000 Euro vom Stift ja im Budget vorgesehen – nur die zugehörige Zahlung ging nicht ein. Die Einnahme aus der Stiftsabgabe war also fix geplant, dennoch gab es den Abgang im Budget, der mit Bedarfszuweisungen widmungskonform abgedeckt wurde. Für die Liquidität der Stadt wurde das Finanzloch immer dramatischer.
Bürgermeister Widrich und Landesrat Schleritzko versichern beide, dass das Land NÖ in keine Überlegungen involviert war, die Stift oder Stadt den Ersatz des strittigen Betrages in Aussicht gestellt hätten. Dennoch tauchte ein schriftlicher „Zukunftsplan“ auf, den Abt und Bürgermeister im Juni 2017 unterschrieben hatten: Ab 2017 solle die Stadt vom Land derart unterstützt werden, dass die Stadt die Lustbarkeitsabgabe nicht mehr oder nur stark ermäßigt einheben müsse. Ein Vertrag zu Lasten Dritter, also der Landesbürger? Oder haben die heutigen Protagonisten auf Landesebene schlicht den Vorteil, sich nicht an die (inoffiziellen) Gespräche ihrer Vorgänger erinnern zu müssen? Die Lustbarkeitsabgabe ist jedenfalls ein großes Ärgernis für den Abt. Man habe im Glauben daran, diese nicht zahlen zu müssen, alle verfügbaren Mittel in die Erhaltung des Stiftes investiert. So ein Weltkulturerbe erhält sich eben nicht von selbst. Die 1,7 Millionen mussten mittels Kredit finanziert werden, geplante Renovierungsarbeiten für 2018 wurden als Konsequenz nun gestoppt.
„Wir müssen leider die Abgabe einheben, sonst schimpft das Land!“ Jeder x-beliebige Bürgermeister, der Lustbarkeitsabgaben einhebt
Barocker Reichtum?
Hier wird es spannend, man hört höchst unterschiedliche Sichtweisen. Für die einen ist es ein Skandal, dass sich das Stift so ziert. Vermeintliche Steuerprivilegien „der Kirche“ rufen schnell Kritiker auf den Plan. Man brauche sich um das Stift schon keine Sorgen machen, heißt es immer wieder, die werden sich die Abgabe schon noch leisten können. Zudem ist der Machtfaktor des Stiftes offensichtlich. Grund und Boden sind das Kapital, das über Jahrhunderte vom Stift angesammelt wurde. In Melk geht nichts ohne deren Sanktus, heißt es. Das liegt einerseits am Grundbesitz, andererseits ist das Stift eben auch der wesentliche Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber der Gemeinde. Keiner kann sich vorstellen, wie sich Melk weiterentwickeln soll, wenn Stadt und Stift nicht wieder zu einem Miteinander finden.
Schon sind wir in den weltlichen Niederungen des Wirtschaftens. „500.000 Besucher pro Jahr, rund zehn Euro Eintritt. Das sind fünf Millionen Euro. Da haben die Touristen aber noch nichts gegessen und nichts gekauft“, geht eine schnelle Rechnung. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich ein differenzierteres Bild. Der durchschnittliche Eintrittserlös je Besucher sei deutlich niedriger. Machen wir es uns einfach und rechnen dennoch mit zehn Euro. Davon gehen 13 Prozent als Umsatzsteuer ans Finanzamt. Erst mit 1. Jänner 2016 wurde im Rahmen der letzten Steuerreform dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz übrigens um 30 Prozent erhöht. Zieht man von diesem Nettobetrag die 17,5 Prozent Lustbarkeitsabgabe ab, so landen wir bei rund 7,50 Euro. Aus dem Stift hört man, der Schlüssel zum touristischen Erfolg sei die hohe Qualität der Besucherbetreuung – man sei sehr personalintensiv unterwegs. Rund 60 Prozent der Netto-Ticketerlöse gehen für den Personalaufwand drauf, für Löhne, Gehälter, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Somit bleiben nur mehr drei Euro pro Ticket für die Erhaltung des Stiftes.
In dieselbe Richtung stößt auch Abt Wilfinger in seinem Schreiben an den Gemeinderat: „Wir ersuchen alle, die nur Einnahmen, nicht aber die enormen Kosten sehen, welche für die Erhaltung eines derartigen Bauwerkes aufgewendet werden müssen, dies zu bedenken.“ Die Erhaltung des Stiftes sei kein Selbstzweck oder diene bloß dem Eigennutz, sondern in sichtbarer Weise „auch der Stadt und dem Land“. Und er merkt an: „Der durch die eigene Anstrengung des Stiftes aufgebaute Kulturtourismus in Melk hat bis jetzt die Sanierung und Instandhaltung unseres Weltkulturerbes über Jahrzehnte finanziert und soll nun zum Ausgleich des negativen Gemeindehaushaltes dienen.“ Der Abt wird auch bei den Konsequenzen konkret: Die Renovierung der Stiftsbibliothek wird zehn Millionen Euro kosten, zwei Millionen sind nötig um weitere dringend notwendige Sanierungen an der Bausubstanz vorzunehmen, etwa an der Altane, die jährlich von 500.000 Menschen passiert wird. All diese Vorhaben sind nun auf Jahre zurückgestellt. Dem Stift fehle Geld.
Hier wird es spannend, man hört höchst unterschiedliche Sichtweisen. Für die einen ist es ein Skandal, dass sich das Stift so ziert. Vermeintliche Steuerprivilegien „der Kirche“ rufen schnell Kritiker auf den Plan. Man brauche sich um das Stift schon keine Sorgen machen, heißt es immer wieder, die werden sich die Abgabe schon noch leisten können. Zudem ist der Machtfaktor des Stiftes offensichtlich. Grund und Boden sind das Kapital, das über Jahrhunderte vom Stift angesammelt wurde. In Melk geht nichts ohne deren Sanktus, heißt es. Das liegt einerseits am Grundbesitz, andererseits ist das Stift eben auch der wesentliche Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber der Gemeinde. Keiner kann sich vorstellen, wie sich Melk weiterentwickeln soll, wenn Stadt und Stift nicht wieder zu einem Miteinander finden.
Schon sind wir in den weltlichen Niederungen des Wirtschaftens. „500.000 Besucher pro Jahr, rund zehn Euro Eintritt. Das sind fünf Millionen Euro. Da haben die Touristen aber noch nichts gegessen und nichts gekauft“, geht eine schnelle Rechnung. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich ein differenzierteres Bild. Der durchschnittliche Eintrittserlös je Besucher sei deutlich niedriger. Machen wir es uns einfach und rechnen dennoch mit zehn Euro. Davon gehen 13 Prozent als Umsatzsteuer ans Finanzamt. Erst mit 1. Jänner 2016 wurde im Rahmen der letzten Steuerreform dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz übrigens um 30 Prozent erhöht. Zieht man von diesem Nettobetrag die 17,5 Prozent Lustbarkeitsabgabe ab, so landen wir bei rund 7,50 Euro. Aus dem Stift hört man, der Schlüssel zum touristischen Erfolg sei die hohe Qualität der Besucherbetreuung – man sei sehr personalintensiv unterwegs. Rund 60 Prozent der Netto-Ticketerlöse gehen für den Personalaufwand drauf, für Löhne, Gehälter, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Somit bleiben nur mehr drei Euro pro Ticket für die Erhaltung des Stiftes.
In dieselbe Richtung stößt auch Abt Wilfinger in seinem Schreiben an den Gemeinderat: „Wir ersuchen alle, die nur Einnahmen, nicht aber die enormen Kosten sehen, welche für die Erhaltung eines derartigen Bauwerkes aufgewendet werden müssen, dies zu bedenken.“ Die Erhaltung des Stiftes sei kein Selbstzweck oder diene bloß dem Eigennutz, sondern in sichtbarer Weise „auch der Stadt und dem Land“. Und er merkt an: „Der durch die eigene Anstrengung des Stiftes aufgebaute Kulturtourismus in Melk hat bis jetzt die Sanierung und Instandhaltung unseres Weltkulturerbes über Jahrzehnte finanziert und soll nun zum Ausgleich des negativen Gemeindehaushaltes dienen.“ Der Abt wird auch bei den Konsequenzen konkret: Die Renovierung der Stiftsbibliothek wird zehn Millionen Euro kosten, zwei Millionen sind nötig um weitere dringend notwendige Sanierungen an der Bausubstanz vorzunehmen, etwa an der Altane, die jährlich von 500.000 Menschen passiert wird. All diese Vorhaben sind nun auf Jahre zurückgestellt. Dem Stift fehle Geld.
Das Geld fehlt
Fest steht: Das barocke Schmuckstück ist der Grund, warum die Gemeinde am Anfang der Wachau touristische Bedeutung hat. Hunderttausende Touristen bedeuten Wertschöpfung und sichern hunderte Arbeitsplätze. Das Stiftsgymnasium besuchen zudem rund tausend Schüler, die öffentliche Hand erspart sich eine beträchtliche Anzahl an öffentlich finanzierten Schulplätzen. Desto mehr Argumente man hört, desto differenzierter wird das Bild des vermeintlich reichen Stifts. Es soll sogar Padres geben, die im Scherz schon mal meinten: „Warum bauen wir uns nicht was Neues und schenken das Stift der Republik?“ Die Gemeinschaft zählt rund 30 Padres, die eine Hälfte ist im Stift tätig, die andere in den zugehörigen Pfarren. „Wir haben kein Headquarter in Übersee, das sich um die steuerschonende Gewinnausschüttungen kümmert“, schmunzelt ein Gesprächspartner und merkt an, dass von unseren Erlösen auch nichts „an den Vatikan“ gehe. Alles werde verwendet, um das Kulturgut selbst zu erhalten, nichts liege auf der hohen Kante.
Womit sich die Katze in den Schwanz beißt. Denn viele Kultur-Einrichtungen tragen sich eben nicht von selbst, sondern brauchen Zuschüsse der öffentlichen Hand für ihren Betrieb oder die Erhaltung. Soll die eine Hand nehmen, was die andere gerade gegeben hat? Im Fall von Melk hatten die Gemeindevertreter im Jahr 2013 offenbar die Idee ihren Stadthaushalt mit Mitteln der Lustbarkeitsabgabe zu sanieren. Warum auch nicht, sie sind ja schließlich dem Wohl ihrer Gemeinde verpflichtet? Und dass das Stift letztlich widerwillig gezahlt hat, liegt wohl daran, dass die Vorgehensweise rechtens ist. Berufungen gegen die Abgabenbescheide wurden nicht eingebracht, der Rechtsweg somit nicht beschritten. Auch wenn das Stift ankündigte „grundsätzliche Fragen zur Lustbarkeitsabgabe einer rechtlichen Klärung zuführen“ zu wollen, bräuchte es für eine Lösung letztlich keinen Richter, sondern politischen Willen.
Das Gesetz überlässt es nun mal dem Gemeinderat zu entscheiden, was besteuert wird. Auch die Höhe der Abgabe ist sehr flexibel, zwischen null und 25 Prozent darf vorgeschrieben werden. Ausnahmen sind zulässig und gelebte Praxis, die Handhabung der Lustbarkeitsabgabe somit von Ort zu Ort sehr verschieden. Oft richtet sich die Abgabenlast de facto nach dem Verhandlungsgeschick des potentiellen Abgabenschuldners. Seit Jahren klagen Betreiber und Veranstalter über die Willkür, die damit verbunden ist. Und Gemeindevertreter sind unglücklich, weil sie es mit der Lustbarkeitsabgabe niemanden recht machen können. Um den Fall Melk besser verstehen zu können, hilft ein Rundblick bei Niederösterreichs Stiften.
Fest steht: Das barocke Schmuckstück ist der Grund, warum die Gemeinde am Anfang der Wachau touristische Bedeutung hat. Hunderttausende Touristen bedeuten Wertschöpfung und sichern hunderte Arbeitsplätze. Das Stiftsgymnasium besuchen zudem rund tausend Schüler, die öffentliche Hand erspart sich eine beträchtliche Anzahl an öffentlich finanzierten Schulplätzen. Desto mehr Argumente man hört, desto differenzierter wird das Bild des vermeintlich reichen Stifts. Es soll sogar Padres geben, die im Scherz schon mal meinten: „Warum bauen wir uns nicht was Neues und schenken das Stift der Republik?“ Die Gemeinschaft zählt rund 30 Padres, die eine Hälfte ist im Stift tätig, die andere in den zugehörigen Pfarren. „Wir haben kein Headquarter in Übersee, das sich um die steuerschonende Gewinnausschüttungen kümmert“, schmunzelt ein Gesprächspartner und merkt an, dass von unseren Erlösen auch nichts „an den Vatikan“ gehe. Alles werde verwendet, um das Kulturgut selbst zu erhalten, nichts liege auf der hohen Kante.
Womit sich die Katze in den Schwanz beißt. Denn viele Kultur-Einrichtungen tragen sich eben nicht von selbst, sondern brauchen Zuschüsse der öffentlichen Hand für ihren Betrieb oder die Erhaltung. Soll die eine Hand nehmen, was die andere gerade gegeben hat? Im Fall von Melk hatten die Gemeindevertreter im Jahr 2013 offenbar die Idee ihren Stadthaushalt mit Mitteln der Lustbarkeitsabgabe zu sanieren. Warum auch nicht, sie sind ja schließlich dem Wohl ihrer Gemeinde verpflichtet? Und dass das Stift letztlich widerwillig gezahlt hat, liegt wohl daran, dass die Vorgehensweise rechtens ist. Berufungen gegen die Abgabenbescheide wurden nicht eingebracht, der Rechtsweg somit nicht beschritten. Auch wenn das Stift ankündigte „grundsätzliche Fragen zur Lustbarkeitsabgabe einer rechtlichen Klärung zuführen“ zu wollen, bräuchte es für eine Lösung letztlich keinen Richter, sondern politischen Willen.
Das Gesetz überlässt es nun mal dem Gemeinderat zu entscheiden, was besteuert wird. Auch die Höhe der Abgabe ist sehr flexibel, zwischen null und 25 Prozent darf vorgeschrieben werden. Ausnahmen sind zulässig und gelebte Praxis, die Handhabung der Lustbarkeitsabgabe somit von Ort zu Ort sehr verschieden. Oft richtet sich die Abgabenlast de facto nach dem Verhandlungsgeschick des potentiellen Abgabenschuldners. Seit Jahren klagen Betreiber und Veranstalter über die Willkür, die damit verbunden ist. Und Gemeindevertreter sind unglücklich, weil sie es mit der Lustbarkeitsabgabe niemanden recht machen können. Um den Fall Melk besser verstehen zu können, hilft ein Rundblick bei Niederösterreichs Stiften.
Noch mehr Benediktiner
Am anderen Ende der Wachau treffen wir wieder auf Benediktiner, das Stift Göttweig liegt südlich der Donau auf einem Hügel im Dunkelsteinerwald bei Furth, nahe der Stadt Krems. Im Stift ist man froh, dass die Gemeinde schon vor Jahren einen Antrag auf Abgabenbefreiung akzeptiert hat. Grundsätzlich hebt Furth auf Veranstaltungen fünf Prozent Lustbarkeitsabgabe ein, jedoch können Veranstaltungen befreit werden, deren Ertrag z. B. einem ausschließlich kirchlichen Zweck zugeführt wird. So der Fall bei den Eintrittserlösen des Stiftsmuseums in Göttweig. Sehr wohl abgabepflichtig sind jedoch Eigen- und Fremdveranstaltungen am Stiftsgelände, beispielsweise regelmäßig stattfindende Schülerbälle oder DJ-Lines mit Blick auf die Donau.
Viele Besucher bringt auch das jährliche Klassikkonzert von Elina Garanca im Sommer. Hier habe die Gemeinde eine bewusste Entscheidung getroffen: Besser eine erträgliche Abgabe von „nur“ fünf Prozent, als gar keine Veranstaltungen im Ort. Damit sei man gut gefahren, heißt es aus dem Rathaus. Auch im Stift betont man, dass man die Mieteinnahmen von Fremdveranstaltern gut gebrauchen kann um das Stift zu erhalten. Dabei befinde man sich als Location in harter Konkurrenz, beispielsweise mit Krems. Grundsätzlich sieht man im Stift das Thema der Lustbarkeitsabgabe aber als Nebenschauplatz. Stift und Gemeinde leben seit 900 Jahren Seite an Seite, heißt es, da gibt es historisch gewachsen eine Vielzahl an Fragen und gemeinsamen Zukunftsthemen. Es geht um Grundstücke, Stadtentwicklung, Wildwasserverbauung – aber auch um eine prestigeträchtige Idee, die Bewerbung der „Region Dunkelsteinerwald“ als Austragungsort für eine zukünftige Landesausstellung, bei der das Stift Göttweig zur großen Bühne werden soll. Spätestens dann wird das Thema der Lustbarkeitsabgabe wohl mehr Aufmerksamkeit bekommen – denn dann geht es um mehr Besucher als derzeit, zumal heute das Stift Göttweig von den meisten Gästen besucht wird, ohne dass diese überhaupt einen Eintritt zahlen müssen.
Am anderen Ende der Wachau treffen wir wieder auf Benediktiner, das Stift Göttweig liegt südlich der Donau auf einem Hügel im Dunkelsteinerwald bei Furth, nahe der Stadt Krems. Im Stift ist man froh, dass die Gemeinde schon vor Jahren einen Antrag auf Abgabenbefreiung akzeptiert hat. Grundsätzlich hebt Furth auf Veranstaltungen fünf Prozent Lustbarkeitsabgabe ein, jedoch können Veranstaltungen befreit werden, deren Ertrag z. B. einem ausschließlich kirchlichen Zweck zugeführt wird. So der Fall bei den Eintrittserlösen des Stiftsmuseums in Göttweig. Sehr wohl abgabepflichtig sind jedoch Eigen- und Fremdveranstaltungen am Stiftsgelände, beispielsweise regelmäßig stattfindende Schülerbälle oder DJ-Lines mit Blick auf die Donau.
Viele Besucher bringt auch das jährliche Klassikkonzert von Elina Garanca im Sommer. Hier habe die Gemeinde eine bewusste Entscheidung getroffen: Besser eine erträgliche Abgabe von „nur“ fünf Prozent, als gar keine Veranstaltungen im Ort. Damit sei man gut gefahren, heißt es aus dem Rathaus. Auch im Stift betont man, dass man die Mieteinnahmen von Fremdveranstaltern gut gebrauchen kann um das Stift zu erhalten. Dabei befinde man sich als Location in harter Konkurrenz, beispielsweise mit Krems. Grundsätzlich sieht man im Stift das Thema der Lustbarkeitsabgabe aber als Nebenschauplatz. Stift und Gemeinde leben seit 900 Jahren Seite an Seite, heißt es, da gibt es historisch gewachsen eine Vielzahl an Fragen und gemeinsamen Zukunftsthemen. Es geht um Grundstücke, Stadtentwicklung, Wildwasserverbauung – aber auch um eine prestigeträchtige Idee, die Bewerbung der „Region Dunkelsteinerwald“ als Austragungsort für eine zukünftige Landesausstellung, bei der das Stift Göttweig zur großen Bühne werden soll. Spätestens dann wird das Thema der Lustbarkeitsabgabe wohl mehr Aufmerksamkeit bekommen – denn dann geht es um mehr Besucher als derzeit, zumal heute das Stift Göttweig von den meisten Gästen besucht wird, ohne dass diese überhaupt einen Eintritt zahlen müssen.
Wo die Musi spielt
Die Zisterzienser im Stift Heiligenkreuz halten seit 1133 in Heiligenkreuz bei Baden die Stellung. Weltberühmt sind die rund 100 Mönche für ihre gregorianischen Choräle in lateinischer Sprache, die vor zehn Jahren die Musik-Charts stürmten. Für sie ist die Lustbarkeitsabgabe wohl noch weniger Thema als für ihre Kollegen in Göttweig – es gibt nämlich keine. Die Gemeinde Heiligenkreuz beschloss keine Lustbarkeitsabgabeverordnung – und erspart sich daher die Diskussion um eine angemessen Höhe für Eintritte in Klöster. Der Abgabengott scheint es generell gut zu meinen mit den Zisterziensern. Denn auch deren Gemeinschaft im Stift Lilienfeld braucht sich keine Gedanken zu machen, denn Lustbarkeitsabgaben gibt es in Lilienfeld seit 1. Jänner 2011 nicht mehr. Große Auswirkung auf das Gemeindebudget hatte der Wegfall der Abgabe nicht. Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen daraus gerade mal 225 Euro.
In Klosterneuburg wurde mit 1. Jänner 2018 eine Novelle der Lustbarkeitsabgabe beschlossen. In den Jahren 2016 und 2017 lag die Besteuerung bei fünf Prozent, seit heuer sind Eintrittsgelder von Museen grundsätzlich ausgenommen. Davon profitiert neben dem Stadtmuseum und dem Museum Gugging auch das Stift Klosterneuburg mit jährlich zwischen 70.000 und 100.000 Besuchern.
Zwölf Prozent Lustbarkeitsabgabe hebt die Landeshauptstadt St. Pölten für Museumseintritte ein. Das Diözesanmuseum ist jedoch befreit, da seine Erträge ausschließlich kirchlichen Zwecken zufließen und es nicht kostendeckend betrieben werden kann.
Das Chorherren-Stift Herzogenburg möchte mit Hinweis auf sein Steuergeheimnis nicht Stellung nehmen, das Stift komme aber „selbstverständlich allen seinen steuerlichen Verpflichtungen nach.“ Laut Gemeindeverordnung sind für Veranstaltungen 25 Prozent fällig, eine Ausnahme oder Ermäßigung für Museumsbesuch bzw. für kirchliche Zwecke ist nicht normiert. Mit rund 15.000 Euro im Jahresbudget scheint die Lustbarkeitsabgabe aber auch in Herzogenburg nicht das große Thema zu sein.
„Wir haben kein Headquarter in Übersee, das sich um steuerschonende Gewinnausschüttungen kümmert!“ Ein Kenner der Stiftszene
Die Zisterzienser im Stift Heiligenkreuz halten seit 1133 in Heiligenkreuz bei Baden die Stellung. Weltberühmt sind die rund 100 Mönche für ihre gregorianischen Choräle in lateinischer Sprache, die vor zehn Jahren die Musik-Charts stürmten. Für sie ist die Lustbarkeitsabgabe wohl noch weniger Thema als für ihre Kollegen in Göttweig – es gibt nämlich keine. Die Gemeinde Heiligenkreuz beschloss keine Lustbarkeitsabgabeverordnung – und erspart sich daher die Diskussion um eine angemessen Höhe für Eintritte in Klöster. Der Abgabengott scheint es generell gut zu meinen mit den Zisterziensern. Denn auch deren Gemeinschaft im Stift Lilienfeld braucht sich keine Gedanken zu machen, denn Lustbarkeitsabgaben gibt es in Lilienfeld seit 1. Jänner 2011 nicht mehr. Große Auswirkung auf das Gemeindebudget hatte der Wegfall der Abgabe nicht. Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen daraus gerade mal 225 Euro.
In Klosterneuburg wurde mit 1. Jänner 2018 eine Novelle der Lustbarkeitsabgabe beschlossen. In den Jahren 2016 und 2017 lag die Besteuerung bei fünf Prozent, seit heuer sind Eintrittsgelder von Museen grundsätzlich ausgenommen. Davon profitiert neben dem Stadtmuseum und dem Museum Gugging auch das Stift Klosterneuburg mit jährlich zwischen 70.000 und 100.000 Besuchern.
Zwölf Prozent Lustbarkeitsabgabe hebt die Landeshauptstadt St. Pölten für Museumseintritte ein. Das Diözesanmuseum ist jedoch befreit, da seine Erträge ausschließlich kirchlichen Zwecken zufließen und es nicht kostendeckend betrieben werden kann.
Das Chorherren-Stift Herzogenburg möchte mit Hinweis auf sein Steuergeheimnis nicht Stellung nehmen, das Stift komme aber „selbstverständlich allen seinen steuerlichen Verpflichtungen nach.“ Laut Gemeindeverordnung sind für Veranstaltungen 25 Prozent fällig, eine Ausnahme oder Ermäßigung für Museumsbesuch bzw. für kirchliche Zwecke ist nicht normiert. Mit rund 15.000 Euro im Jahresbudget scheint die Lustbarkeitsabgabe aber auch in Herzogenburg nicht das große Thema zu sein.
„Wir haben kein Headquarter in Übersee, das sich um steuerschonende Gewinnausschüttungen kümmert!“ Ein Kenner der Stiftszene
Gleiches gleich behandeln
Es ist wohl anzunehmen, dass der Ärger der Melker Padres über ihre vergleichsweise hohe Lustbarkeitsabgabe befeuert wird, wenn sie sich mit ihren Kollegen in anderen Stiften austauschen, von null bis 25 Prozent reicht der Bogen und damit die Erkenntnis, dass die Lustbarkeitsabgabe höchst unterschiedlich, oft geradezu willkürlich umgesetzt wird. Wer sowieso froh ist über jede Aktivität in seiner Gemeinde, der wird Veranstalter nicht noch weiter belasten und sich langwierige Diskussionen einhandeln. Wo aber eine fette Kuh darauf wartet gemolken zu werden, dort ist die Steuerversuchung groß. Zudem haben Bürgermeister mit Euro-Zeichen in den Augen eine einfache Antwort parat: „Wir müssen leider die Abgabe einheben, sonst schimpft das Land!“ Und tatsächlich sind Gemeinden aufgefordert, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um Einnahmen zu lukrieren. Glücklicherweise, denn Gott bewahre uns vor Bürgermeistern in Spendierhosen, die großzügig auf Einnahmen verzichten, wohlwissentlich, dass am Ende ohnehin Land oder Bund einspringen, um den Abgang zu bezahlen – sozusagen mit dem Geld der Allgemeinheit.
Eine Lösung läge wie so oft in einer echten Neuordnung der Staatsfinanzen, im Monstrum „Finanzausgleich“, bei dem man Lustbarkeitsabgaben als aus der Zeit gefallenen, unpraktikablen Schwachsinn abschaffen und den Gemeinden im Gegenzug eine anständige Finanzierung ihrer Leistungen sicherstellen könnte. Wer hat da gelacht?
Es ist wohl anzunehmen, dass der Ärger der Melker Padres über ihre vergleichsweise hohe Lustbarkeitsabgabe befeuert wird, wenn sie sich mit ihren Kollegen in anderen Stiften austauschen, von null bis 25 Prozent reicht der Bogen und damit die Erkenntnis, dass die Lustbarkeitsabgabe höchst unterschiedlich, oft geradezu willkürlich umgesetzt wird. Wer sowieso froh ist über jede Aktivität in seiner Gemeinde, der wird Veranstalter nicht noch weiter belasten und sich langwierige Diskussionen einhandeln. Wo aber eine fette Kuh darauf wartet gemolken zu werden, dort ist die Steuerversuchung groß. Zudem haben Bürgermeister mit Euro-Zeichen in den Augen eine einfache Antwort parat: „Wir müssen leider die Abgabe einheben, sonst schimpft das Land!“ Und tatsächlich sind Gemeinden aufgefordert, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um Einnahmen zu lukrieren. Glücklicherweise, denn Gott bewahre uns vor Bürgermeistern in Spendierhosen, die großzügig auf Einnahmen verzichten, wohlwissentlich, dass am Ende ohnehin Land oder Bund einspringen, um den Abgang zu bezahlen – sozusagen mit dem Geld der Allgemeinheit.
Eine Lösung läge wie so oft in einer echten Neuordnung der Staatsfinanzen, im Monstrum „Finanzausgleich“, bei dem man Lustbarkeitsabgaben als aus der Zeit gefallenen, unpraktikablen Schwachsinn abschaffen und den Gemeinden im Gegenzug eine anständige Finanzierung ihrer Leistungen sicherstellen könnte. Wer hat da gelacht?