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HALLO ANDI, PASST SO DIE RECHNUNG?


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St. Pöltens gute Seite

HALLO ANDI, PASST SO DIE RECHNUNG?

Text Michael Müllner
Ausgabe 05/2019

Ein angesehener Bürgermeister einer Kleingemeinde scheidet aus dem Amt, es folgen Jahre voller Vorwürfe: Veruntreuung, Amtsmissbrauch, Diebstahl. Das Gerichtsverfahren bringt einen Schuldspruch und schenkt uns Einblicke in die Arbeitswelt unserer „Dorfkaiser”. Wir sollten über den Job des Bürgermeisters nachdenken.

Andreas Dockner atmet durch. Allein steht der Ex-Bürgermeister am Gang des Landesgerichts, vor wenigen Minuten wurde er schuldig gesprochen. Dennoch wirkt er nun befreit. Hinter ihm liegen jahrelange Ermittlungen und eine mehrmonatige Hauptverhandlung. Das Urteil wird rechtskräftig und mit der Strafhöhe ist er „gut davongekommen“, wie er sagt. Eine Reportage über einen Bürgermeister, der sein Amt missbraucht und stiehlt – und bei dem dies alles dennoch erschreckend normal wirkt. (Anmerkung: Um Verwechslungen mit anderen aktiven oder ehemaligen Amtsträgern hintanzuhalten nennen wir den Namen der Gemeinde und des Hauptangeklagten Bürgermeisters. Andreas Dockner hat der identifizierenden Berichterstattung ausdrücklich zugestimmt. Es wisse ohnehin jeder, dass es um ihn geht, weshalb es ihn nicht störe, wenn wir seinen Namen voll ausschreiben. Seinem Wunsch keine aktuellen Fotos von ihm zu veröffentlichen, haben wir entsprochen.)
Es ist wohl ein kleiner Monsterprozess, dem Richter Andreas Beneder da am Landesgericht St. Pölten vorsitzt. Nach jahrelangen Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft werden schlussendlich fünf Männer angeklagt. Die NÖN titeln mit dem „Prozess des Jahres“ und tickern live aus dem Gerichtssaal. Mehrere Verhandlungstage sind nötig, um die Vielzahl an Delikten abzuarbeiten und die Schuld der Angeklagten zu klären. Betrug, Diebstahl, Untreue – tägliches Brot am Landesgericht St. Pölten. Doch dieser Fall ist anders, weil auch Missbrauch der Amtsgewalt angeklagt ist. Und weil es einen ehemaligen Bürgermeister erwischt hat. Indianer fallen täglich. Aber dass es auch mal einen Häuptling erwischt, das ist dann doch speziell.
Scherbenhaufen
Andreas Dockner war sieben Jahre lang Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Obritzberg-Rust. Er war beliebt und erfolgreich. Dann überging er eine Grippe und hatte ernste gesundheitliche Probleme. Aus seiner Sicht haben Parteikollegen aus dem ÖVP-Bauernbund ihn dann abgeschossen. Feind, Todfeind, Parteifreund, könnte man sagen. Nach seinem „freiwilligen“ Rücktritt zeigen der neue Bürgermeister und die Amtsleiterin Unregelmäßigkeiten bei der Staatsanwaltschaft an. Ein Ermittlungsverfahren nimmt seinen Lauf, die NÖN berichtet regelmäßig, sein Leben ist ein Scherbenhaufen. Es wird fünf Jahre dauern, bis es nach mehreren Wechseln des zuständigen Staatsanwalts zu einer Anklage und in Folge zu einer Verurteilung kommt. Da sich Dockner in einigen Anklagepunkten schuldig bekennt, ist eine Verurteilung fix. Fraglich ist, wie hoch die Strafe ausfällt. Und das hängt davon ab, was das Gericht letztlich an Verfehlungen als erwiesen ansieht.
Beginnen wir bei den einfachen Punkten. Dockner hat sich von der Gemeinde Verfahrenskosten für einen Rechtsstreit ersetzen lassen. Dabei hatte er diese Kosten gar nicht selbst zu tragen, eine Rechtsschutzversicherung hatte sie bereits zuvor übernommen. Er bekannte sich schuldig. Auch zu einer erschlichenen Förderung. Spannender sind die großen Anklagepunkte, die aufgrund der angeklagten Schadenshöhe auch das Strafmaß deutlich erhöhen würden. Nehmen wir Reisekosten. Dockner nahm als Bürgermeister an Auslandsreisen teil, die ein Abfallverband organisierte. Seine damalige Lebensgefährtin war mit von der Partie. Da sie zugleich Gemeinderätin war, ließ er die Gemeinde auch ihre Reisekosten zahlen.
Wer eine Reise macht
Im Verfahren wurde gestritten, ob dies legitim sei. Dockner meinte, sie sei Umweltgemeinderätin gewesen und daher sei sein Ansinnen begründet gewesen. Einen Beweis, dass die Dame tatsächlich irgendwelche Aufgaben als Umweltgemeinderätin ausgeübt hätte, gab es jedoch nicht. Reines Privatvergnügen, wie das Gericht befand. In seiner Urteilsbegründung merkte der Richter bei diesem Punkt an: „Bei all den Punkten, bei denen wir Sie verurteilt haben, ist Ihr persönlicher Vorteil, Ihr finanzielles Motiv erkennbar.“
Das finanzielle Motiv war dabei offenbar nicht immer atemberaubend, wie die Golddukaten zeigen. Dockner ist seit Kurzem nicht mehr Bürgermeister, da geht er aufs Gemeindeamt und fordert die Herausgabe eines goldenen Philharmonikers, den er vor Kurzem noch als Gemeindeoberhaupt bestellt hat. Den Dukaten erhält er nicht, aber einen Schuldspruch wegen versuchter Veruntreuung. Das Gericht glaubt, dass Dockner diesen und zuvor auch schon eine zweite Münze hätte unterschlagen wollen. Dockner bleibt dabei, er habe die Münzen auf Gemeindekosten gekauft und jemand anderem aus Dank geschenkt. Wem, das verrät er nicht, um diese Person nicht wegen Geschenkannahme in Probleme zu stürzen. Es sei aber jemand von der Feuerwehr gewesen, der ihm Brandschutzpläne erstellt hätte, womit sich die Gemeinde 7.000 Euro ersparte. Dass die bereits ausgefolgte Münze anonym an die Gemeinde retourniert wird und sich im Briefkasten des Gemeindeamtes befindet, macht das Ganze noch bizarrer.
Die Anklage geht davon aus, dass Dockner selbst diese Münze noch hatte und sie retourniert hat, als er vom Vorwurf erfahren hat. Vor Gericht behaupten Vertreter der Feuerwehr, nie Pläne für ihn gezeichnet und schon gar keine Goldmünzen angenommen zu haben. Streitwert: rund 300 Euro.
Warum tut das einer, der monatlich mit ein paar tausend Euro heimgeht und rundum angesehen ist? Heute sagt Dockner, hätte er den Zirkus kommen sehen, hätte er die Münzen selbst bezahlt.
Play me that song
Schuldig gesprochen wird er auch wegen Diebstahls einer Musikanlage, die laut Gericht der Gemeinde gehört. Dockner sieht sie als sein Privateigentum. Aus dem Amt ausgeschieden fährt er zum Bauhof und will die Anlage abholen, Anschaffungswert immerhin 10.000 Euro. Die Ausfolgung wird ihm verweigert, alle denken, die Anlage gehört der Gemeinde. Also kommt Dockner mit einer gefälschten Rechnung wieder, die beweisen soll, dass sie ihm gehört. Letzten Endes steht die Anlage bei ihm daheim, bis heute. Sein Glück ist, dass das Gericht der Anklage nicht folgt und den Zeitwert nicht bei über 5.000 Euro ansieht. Somit kein schwerer Diebstahl, die Strafdrohung fällt von drei Jahren auf sechs Monate. Dank der gefälschten Rechnung gesellt sich aber auch das Delikt des versuchten Betrugs in den Urteilsspruch.
Das Glück bleibt Dockner im Verfahren weiter hold. Ihm wird vorgeworfen, dass er einer Gemeindemitarbeiterin mündlich die Weisung erteilt habe, für ein Wohnungsprojekt die Aufschließungsabgabe von 48.000 Euro nicht vorzuschreiben. Mangels Beweisen wird er von diesem Vorwurf freigesprochen, es könnte gut sein, dass es einfach ein Versehen war und dass man dieses dann dem abgetretenen Bürgermeister in die Schuhe schieben wollte. Denn, so das Gericht: Im ganzen Ermittlungsverfahren konnte nicht dargelegt werden, was denn Dockners Motiv gewesen sein soll, diese Abgabe nicht vorzuschreiben. „Und Sie haben ja sonst auch immer ein persönliches, finanzielles Motiv gehabt“, so der Richter.
Too little, too late
Sehr erfreulich war für den Ex-Bürgermeister auch die Streusplitt-Causa. Angeklagt war die Tatsache, dass die Gemeinde kurz vor seinem Ausscheiden 500 Tonnen Streusplitt gekauft hat. Von einem befreundeten Unternehmer des Bürgermeisters, der schon jahrelang mit der Gemeinde Geschäfte gemacht hat. Angeblich waren im Budgetposten für den Winterdienst noch Geldmittel verfügbar, darum wurde Streusplitt um 7.000 Euro gekauft. Blöd nur, dass der jährliche Durchschnittsverbrauch bei rund 100 Tonnen liegt. 500 Tonnen brächte man am Bauhof gar nicht unter. Dennoch unterschreibt der Bürgermeister einen Regieschein, dass er 500 Tonnen übernommen hat. Ebenso wie die dazu gehörige Rechnung, die auch vom mitangeklagten Ex-Bauhofleiter auf ihre Richtigkeit geprüft und freigegeben wurde. Die Anklage sieht einen Zusammenhang mit einem privaten Bauvorhaben des Bürgermeisters, der sich von derselben Firma eine Mauer errichten ließ. Das erste Angebot war ihm zu teuer, ein zweites beauftragte er – schließlich war es deutlich billiger. Zufällig genau um jene Differenz, um die die Gemeinde Streusplitt kaufte. Mitangeklagt waren zu diesem Punkt auch zwei weitere Geschäftsfreunde von Dockner. Einer übermittelte die besagte Rechnung über den nicht gelieferten Streusplitt per Email an den Bürgermeister und fragte: „Hallo Andi, passt die Rechnung so?“ Einfach eine Floskel oder ein Hinweis darauf, dass mit der Rechnung eben nicht alles passt?
Das Gericht sprach zu diesem Delikt alle Angeklagten frei, „zumindest im Zweifel“, wie begründet wurde. Der Vorgang sei verdächtig, aber bewiesen sei die Anklage eben nicht. Alle hätten vor Gericht die Theorie vom Gutschriftensystem bekräftigt, wonach es zur Rechnung angeblich auch eine Gutschrift gegeben hätte. Die Gemeinde hätte also in den Folgejahren in diesem Wert Material abrufen können. Streusplitt oder auch anderes Material in diesem Wert, etwa für die häufig desolaten Forstwege, womit quasi eine Querfinanzierung vom Winterdienst zur Wegeerhaltung möglich gewesen wäre. Im Gemeindeamt lag diese Gutschrift jedoch nicht auf, zumindest fand sie keinen Eingang in das Gerichtsverfahren. Im Zweifel glaubt wohl das Gericht der Geschichte der Angeklagten, dass die Rechnung zwar nicht „ganz“ richtig gewesen sei, aber es sei eben nicht möglich „bei jeder Rechnung einen Juristen zu fragen“ und außerdem seien diese Methoden in der Baubranche und bei den Gemeinden seit Jahrzehnten Usus. „Wenn dir was überbleibt, dann schöpfst du das aus. Das machen doch alle so.“ Und in dem Fall sei das Pech der Gemeinde gewesen, dass die besagte Baufirma kurz nach der Rechnungslegung und dem Bürgermeisterwechsel in Konkurs ging. Von den bezahlten 500 Tonnen erhielt die Gemeinde also de facto nichts. Wieder ist ein schwerwiegender Anklagepunkt weggefallen.
Mache Meldung
Auch an Nebenschauplätzen kam es zu Freisprüchen. Dockner hatte sich als Bürgermeister vor Jahren ein Diensthandy gegönnt. Ein iPhone. Weil man darauf Emails und Protokolle so schlecht lesen könne, habe er sich später auch ein iPad angeschafft. Bezahlt hat das die Gemeinde. Das Gericht sah darin keinen Schädigungsvorsatz. Es sei durchaus nachvollziehbar, dass eine Gemeinde dem Bürgermeister ein Diensthandy zubillige. Auch die Tatsache, dass Dockner die Geräte über seinen Arbeitgeber, die Landwirtschaftskammer, bezogen hatte, war für das Gericht kein Problem. Es wäre so wohl günstiger gewesen, und so hätte sich die Gemeinde etwas gespart.
Eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs setzt es jedoch beim Anklagepunkt der Manipulationen am Zentralen Melderegister. Jeder Bürgermeister freut sich über Einwohner. In der Dockner-Ära wird damit aber recht leger umgegangen. Dockner selbst meldet zwei Polen widerrechtlich an. Er weist auch Gemeindemitarbeiter an, der Ex-Bauhofleiter wird ebenso deswegen verurteilt. In einer E-Mail an seine damalige Freundin begründet dieser recht offen die Hintergründe der Scheinanmeldungen, etwa am Bauhof. Wenn die Gemeinde über 2.500 Einwohner hat, Nebenwohnsitze zählen auch, so bekommt „der Andi einen höheren Gehalt.“ Es ging um rund 400 Euro pro Monat. Vor Gericht hört man bei den Aussagen oft, das sei so Usus gewesen, das haben alle gemacht. Das finanzielle Motiv wird abgestritten, es ging um Maximierung von Wählerstimmen.
Jedes Schriftl, ein Giftl
Ein Nebenstrang der Causa spielte sich im Weinverkauf ab. Der Ex-Bauhofleiter soll laut Anklage Lieferanten der Gemeinde vorgeschlagen haben, sie könnten doch Wein von seinem Papa kaufen. Besagter Papa ist nicht nur Winzer in finanziellen Nöten, sondern auch mitangeklagter Bauunternehmer rund um das Streusplitt-Thema. Im Prozessverlauf zeigt sich, wie schlampig in manchen Gemeindestuben gearbeitet wird. Der Weinankauf soll laut Anklage zehn Prozent des Umsatzes ausmachen, den das Unternehmen mit der Gemeinde erzeugt. Das Gericht wird diese Werte nicht nachweisen können, die Beweislage ist zu dünn, alle werden freigesprochen. Dennoch gibt es unschöne Beweise, egal wie man sie würdigt. Etwa den aufgebrachten Unternehmer, der sich am verlassenen Gemeindeamt vom Bauhofleiter unter Druck gesetzt fühlt, er möge doch bitte seiner Familie Wein abkaufen, um ein Geschäft zu machen. Oder ein E-Mail, indem der Vater den Sohn ermahnt die Zehn-Prozent-Vereinbarung doch bitte niemals schriftlich festzuhalten, so was mache man nicht. Wieso fragt der Richter den Sohn? Seine Antwort: „Naja, weil ich jetzt hier sitze und das ganze erklären muss“, räumt dieser zerknirscht ein. Den Tatvorwurf bestreiten alle freilich, ärgerlich sei nur, dass man so ungeschickt agiert habe.
Zurück zu Dockner. Unterm Strich führen die Verurteilungen beim Ex-Bürgermeister zu einer teilbedingten Strafe wegen Untreue, Diebstahl, versuchtem Betrug und Amtsmissbrauch. Dockner gibt bescheidene finanzielle Verhältnisse an, seine unbedingte Geldstrafe von 420 Tagsätzen summiert sich daher nur auf 2.520 Euro. Bedingt setzt es noch 16 Monate Freiheitsstrafe, diese muss er aber nur absitzen, wenn er innerhalb der dreijährigen Probezeit wieder straffällig wird, das Urteil ist rechtskräftig.
Vifer Kampel
Doch was bleibt von der Causa? In Obritzberg-Rust sind laut Bürgermeisterin Daniela Engelhart die meisten Bürger froh, dass es endlich vorbei ist. Vom milden Urteil ist sie nicht überrascht, sie habe aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht mehr gedacht, „dass viel dabei rauskommen wird.“ Die Beweggründe ihres Amtsvorvorgängers kann sie sich nicht erklären, denn eigentlich habe sie Dockner als „vifen Kampel“ in Erinnerung, der rundum erfolgreich war.
Viele Anklagepunkte scheinen geradezu skurril. Anfangs stand ja noch im Raum, Dockner habe 100.000 Euro im Rahmen von Spekulationsgeschäften unterschlagen. Nach einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren ist davon keine Rede mehr, angeklagt werden scheinbar Peanuts, wie angeblich verschenkte Golddukaten oder ein iPhone als Diensthandy? Doch vor Gericht zählt nicht per se die Schadenshöhe, es geht ums Prinzip, um die Verfehlung an sich. Sind diese Anklagepunkte einzelne Mosaiksteine eines Sittenbildes, die eben greifbar und belegbar waren? Wie werken unsere Bürgermeister in ihrer scheinbar unbegrenzten Macht herum, wenn man sie nur lässt, quasi als Eisberg unter dem Meeresspiegel? „Anfangs war er ein toller Chef. Mit der Zeit habe ich seine cholerische Seite kennengelernt“, sagt eine ehemalige Mitarbeiterin aus. Mehrfach hört man vom autoritären Charakter des Chefs, dessen Wort Befehl war. Einmal habe der Bürgermeister auf ein Hinterfragen seiner Anordnungen klar reagiert: „Geh scheißen, glaubst du ich weiß nicht, was ich tue?“ Mitdenken, Hinterfragen, Aufzeigen, das alles sei im Gemeindeamt nicht gerade gefördert worden. Dabei hätte es oft leichte Lösungen gegeben, hätte man manches kurz hinterfragt. Die iPhone-Rechnung hätte der Vizebürgermeister mitabzeichnen können. Für die Übernahme der Reisekosten der Lebensgefährtin hätte man einen Gemeinderatsbeschluss machen können. Diese „Wünsche“ hätte dem Bürgermeister wohl niemand abgeschlagen. Aber so entschied dieser im Alleingang, was sich nun zum Teil gerächt hat.
Nimmer Sakrosant
Das Bürgermeisteramt ist generell in Diskussion geraten. Früher war der Dorfkaiser nach dem Pfarrer die zweite Eminenz im Ort, sakrosankt. Die Autorität hat in letzter Zeit gelitten, der Job wird ungemütlicher. Viele Gemeinden sind froh, wenn sich überhaupt jemand als Bürgermeister aufstellen lässt. Der Verdienst ist überschaubar, die Arbeitslast hoch, rund um die Uhr soll man für Anliegen der Bevölkerung erreichbar sein. Bürgermeisterin Engelhart bringt zwei Beispiele. Als Behörde erstellt der Bürgermeister nach den gesetzlichen Grundlagen einen Baubescheid, die Auflagen sind nötig, verärgern aber oft die Bürger, die ja eigentlich erwarten, dass sich die Bürgermeisterin für sie einsetzt. Verteilt sie am Faschingsdienstag Krapfen im Kindergarten, wird ihr dies von den anderen Parteien als Ausnutzung ihrer Amtsstellung für parteipolitische Zwecke vorgeworfen. Die Grenzen sind fließend.
Abseits der politischen Dimension rücken in letzter Zeit auch rechtliche Fragen verstärkt ins Bild. So wurde etwa der Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden zu hohen Strafzahlungen verurteilt, die seine wirtschaftliche Existenz vernichten könnten. „Klar ist: Im Falle einer persönlichen Bereicherung ist strafrechtliche Verfolgung selbstverständlich“, meint dazu Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl, aber: „Nur weil sich eine politische Entscheidung nachträglich als falsch herausstellt, dürfen Haftungen nicht in den persönlichen Bereich reichen.“ Sind Bürgermeister für alles schuld, was in ihrer Gemeinde an Unangenehmem passiert? Ist die Konsequenz, dass man unzählige gesunde Bäume fällt, nur damit nicht eine Haftung droht, wenn ein Ast jemanden verletzt oder schlimmer? Muss tatsächlich der Bürgermeister haften, weil ein Hecht im Badesee ein Kind in die Zehen beißt? In Ober­österreich stand ein Bürgermeister vor Gericht, weil er einen Säumniszuschlag zur Kommunalsteuer in Höhe von 50 Euro nicht vorgeschrieben hatte. Amtsmissbrauch? Es sind aktuelle Fragen unserer Gesellschaft, die hier auftauchen. Vom Beginn der Eigenverantwortung, vom Ende der ewigen Suche nach einem Schuldigen. Im Fall von Andreas Dockner schrieb das St. Pöltner Landesgericht dieses Kapitel nun zu Ende. Das Buch ist freilich lange noch nicht voll, das Leben schreibt munter weiter.
INTERVIEW ANDEAS DOCKNER
MFG traf Ex-Bürgermeister Andreas Dockner zu einem ausführlichen Gespräch. Wie kam es zu seinem politischen Abgang? Wie erlebte er die Ermittlungen und das Strafverfahren? Wie erklärt er heute die einzelnen Vorwürfe? Und wie empfindet er das Urteil?
Wie kamen Sie in die Politik?
Ich habe nach Obritzberg geheiratet. Es hat mich genervt, dass alle nur jammern, aber keiner etwas anpackt. Die Politiker hatten keine Visionen, keine Zukunftsperspektive für den Ort, man hat nur dahingewurstelt. Da wollte ich etwas weiterbringen. In der Kommunalpolitik kann man wirklich etwas bewegen. Und am meisten kannst du bewegen, wenn du als Bürgermeister tätig bist. Drei Jahre war ich geschäftsführender Gemeinderat, danach ab 2007 für sieben Jahre Bürgermeister.
Welche großen Vorhaben konnten Sie umsetzen?
Wir haben mit dem Kanalbau begonnen. Da raunzten viele, weil das Geld kostet. Aber zugleich haben wir jeden Gemeindebürger entkriminalisiert. Die Gesetze wurden oft nicht eingehalten, man hat die Abwässer irgendwohin geleitet. Mit dem Kanalbau hatte dann alles seine Ordnung. Ich erinnere mich auch gut an den Neubau des Kindergartens bei der Volksschule. Das war umstritten, weil wir dafür zwei veraltete, kleine Kindergärten schließen mussten. Was es da für Diskussionen gab, auch in der Partei. Ich habe aber die Meinung vertreten, dass wir da etwas für die Menschen machen, für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Sowas muss man erklären, dann versteht das auch jeder und der Wähler honoriert das. Wir haben konkret zwei Mandate dazugewonnen bei der nächsten Wahl.
Wie kam es, dass Sie Ihr Amt verloren haben?
Im September 2013 hatte ich akute gesundheitliche Probleme und lag im Spital. Ein viraler Infekt hatte sich auf mein Herz geschlagen, weil ich im Frühjahr eine Grippe übergangen hatte. Bis heute habe ich eine Herzinsuffizienz und bin angeschlagen. Damals hatten die Bauernbund-Mandatare in meiner Fraktion die wahnsinnige Idee, gegen mich mobil zu machen. Quasi der Feind im Inneren. Sie haben zu mir gesagt, ich solle freiwillig zurücktreten, sonst würden sie Schmutzwäsche waschen. Ich hatte damals private Probleme mit meiner Scheidung. Ich dachte mit dem „freiwilligen“ Rücktritt hätte ich dann Ruhe.
Tatsächlich kam es zu Vorwürfen um Ihre Amtsführung.
Ein paar Wochen nach meinem Rücktritt habe ich aus der Zeitung erfahren, dass mich mein Nachfolger als Bürgermeister sowie die Amtsleiterin angezeigt haben. Angeblich hätte ich 100.000 Euro unterschlagen. Vor der Anzeige hatten sie mich gar nicht gefragt, mir keine Möglichkeit gegeben etwas aufzuklären. Die St. Pöltner Staatsanwaltschaft hat dann schnell alles an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschat abgetreten, im Jänner 2014 gab es Ermittlungen, Hausdurchsuchungen. Da glaubst du, du bist im falschen Film. Ich konnte überhaupt nicht nachvollziehen, wieso so gegen mich gearbeitet wurde, mit Anzeigen, aber auch über die Medien. Vielleicht hatten sie Angst, dass ich mit einer eigenen Liste ein Comeback versuchen würde. Diese Ambition hatte ich aber nie.
Ausgangspunkt dieses Unterschlagungsvorwurfes waren ja Spekulationsgeschäfte, die Sie als Bürgermeister für die Gemeinde verantwortet haben. Im Ermittlungsverfahren haben sich keine Fakten ergeben, die zu einer Anklage betreffend der SWAP-Thematik geführt hätten. Medial ist es schwierig diese komplexen Sachverhalte verständlich darzustellen.
Ja, die SWAP-Causa war am Anfang. Dabei war die schwarze Null der Gemeinde unterm Strich sogar mein Verdienst. Man muss in der Politik zwei Dinge unterscheiden: Wenn die Gemeinde ein Auto ankauft, dann können dabei alle Bürger mitreden. Das ist was Greifbares, das hat man selber gemacht. Wenn du aber einen SWAP abschließt oder einen Kanal ausschreibst, dann sind das zu viele Nullen, dann ist das für die Menschen nicht mehr greifbar. Da brauchen sie dann einfach Vertrauen in Politiker. In meinem Fall war rund ein Drittel der ganzen Ermittlungsarbeit diese SWAP-Sache. Eingestellt wurde sie, weil ich nichts unterschlagen habe, ganz einfach. Ich habe mit den damaligen Partnern sogar nachverhandelt, damit die Gemeinde besser aussteigt. Im Endeffekt war für mich die Anklageschrift dann schon der erste große Erfolg, weil viele Vorwürfe darin schon mal weggefallen sind.
Wie geht es Ihnen heute?
Ich bin nach Krems gezogen und habe eine neue Beziehung. Privat war es in den letzten Jahren schwierig, das Ermittlungsverfahren hat fünf Jahre gedauert, da hängt man in der Luft, bekommt keinen Job. Ich habe ja auch meinen Job in der Landwirtschaftskammer im Zuge dieser Querelen verloren. Das Ganze ist auch ein riesiger Beziehungskiller, das muss man auch klar sagen. Der größte Halt sind meine Kinder.
Sind Sie wieder berufstätig? Vor Gericht haben Sie angeführt von der Notstandshilfe zu leben und ohne Vermögen zu sein. Darum geht das Gericht bei der Strafhöhe auch von einem Tagsatz von sechs Euro aus.
Ja, ich arbeite wieder geringfügig. Einerseits bei einem Obst- und Weinbaubetrieb, dem es egal ist, was mir vorgeworfen wird und was ich getan habe. Bei dem zählt die Leistung und ich komme ja aus dem Weinbau. Außerdem bin ich geringfügig angestellter Geschäftsführer bei einer Baufirma, dort kümmere ich mich um das Kaufmännische. Zwei der drei meiner Geschäftspartner dort sind übrigens mitangeklagt gewesen.
Nicht der beste Umgang, könnte man sagen …
Die beiden wurden freigesprochen, ich wurde in diesem Anklagepunkt freigesprochen. Da spricht nichts dagegen.
Sie haben der Gemeinde eine Musikanlage gestohlen und wurden dafür verurteilt. Angeblich hatte ein Unternehmer diese Anlage Ihnen persönlich geschenkt. Der wusste davon aber nichts. Warum sollte jemand Ihnen privat um 10.000 Euro eine Musikanlage schenken?
Ich glaube dem Zeugen, dass er sich nicht mehr erinnern kann. Das ist Jahre her und das Gespräch dauerte eine Minute.
Wenn ich einem Bürgermeister, mit dem ich Geschäfte mache, ein Geschenk im Wert von 10.000 Euro mache, dann kann ich mich auch Jahre später daran erinnern.
Die Volksschule hatte eine Musicalaufführung geplant, ich wurde gebeten eine Musikanlage aufzutreiben. Dann hab ich ein Angebot einholen lassen, das hat 10.000 Euro ausgemacht. Ich wurde ja ständig gebeten, dass ich für diesen Anlass und für jene Feier mit einer Musikanlage aushelfe. Also habe ich diesem Unternehmer gesagt: „Heast, Andreas, sponsor des bitte!“ Der meinte dann okay, ich soll die Rechnung an Frau Irgendwen schicken lassen und damit war für uns beide die Sache erledigt. Er hat viel Geschäft mit der Gemeinde gemacht und ich hatte eine Sorge weniger. Es haben ja alle davon profitiert und Sponsoring ist ja nichts Schlechtes.
Aber das spricht doch auch dafür, dass er es nicht dem Andreas Dockner schenken wollte, sondern der Gemeinde bzw. dem Bürgermeister als Amt.
Er hat es mir geschenkt. Ich habe das ja alles organisiert. Auch wenn jemand in den kommenden Jahren die Anlage ausleihen wollte, haben sie mich gefragt, ich habe das entschieden.
Wie kam es zur Geschichte mit den Golddukaten?
Da könnte ich mich heute noch in den Hintern beißen. Wir haben Brandschutzpläne für die Gemeinde gebraucht. Das hätte über 7.000 Euro gekostet. Ich kannte dann wen bei der Feuerwehr, der hat mir die Pläne dann so als Geschenk besorgt. Keine Ahnung, wer das offiziell gemacht hat. Jedenfalls war ich dankbar und habe eben diese Goldmünzen als Geschenk übergeben. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Zirkus wird, dann hätte ich das einfach aus der eigenen Tasche bezahlt.
Wieso haben Sie dann nicht gesagt, wer dieser angebliche Empfänger der Münzen war und so die Geschichte bewiesen. Vor Gericht sagten alle Zeugen aus, dass keiner etwas von Münzen oder Plänen wüsste.
Ja, die was geladen waren, wissen eh nichts. Ich will niemanden weiter reinziehen in die Sache. Es ist ja mein Fehler. Und die Betroffenen scheißen sich an, wegen der Geschenkannahme, dass man ihnen dann auch einen Vorwurf macht.
Ein schwerwiegender Anklagepunkt war die Streusplitt-Causa. Sie haben einem befreundeten Unternehmer 500 Tonnen abgekauft. Laut Anklage ein Vorrat für fünf Jahre, den man gar nicht einlagern hätte können. Der Regieschein und die Rechnung waren von Ihnen unterschrieben, die Gemeinde hat gezahlt, die Ware wurde nicht geliefert, kurz darauf ging die Firma in Konkurs.
Kurz nach dieser vermeintlichen Lieferung bin ich ja zurückgetreten. Ich habe im Gemeindeamt gesagt: „Schaut, dass ihr die Ware bekommt!“ Es war ein Gutschriftensystem, das hatten wir auch bei zwei weiteren Unternehmern in der Region. Mir lagen ständig die Bauern im Ohr, ich müsse mehr Geld für die Feldwege auftreiben. Also habe ich, als beim Winterdienst Budgetmittel über waren, diese ausgegeben und hätte in diesem Volumen statt Streusplitt auch anderes Material abrufen können, etwa für den Wegebau. Zum Regiebericht und der Rechnung gab es darum auch eine Gutschrift. Aber genau diese muss am Gemeindeamt verschwunden sein, zumindest ist sie nicht den Ermittlern übergeben worden.
Warum diese ganze Trickserei? Man hätte ja auch einen Fixpreis-Vertrag aufsetzen können für die nächsten Jahre und so das Ganze offiziell machen, nicht mit einer sachlich falschen Rechnung?
Es gab zum liefernden Unternehmer ein Vertrauensverhältnis, wir haben seit vielen Jahren unkompliziert gearbeitet. Keiner von uns ist Jurist, ich kann doch nicht stundenlang überlegen, was da auf einer Rechnung alles noch draufstehen könnte?
Die Anklage ging davon aus, dass diese Rechnung über 500 Tonnen in Wahrheit die Bezahlung für die Errichtung einer Gartenmauer auf Ihrem Privatgrundstück war.
Das ist falsch. Wir wurden in diesem Punkt freigesprochen.
Ein Schuldspruch betraf die Manipulation des Zentralen Melderegisters. Sie und Ihr ehemaliger Bauhofleiter haben Scheinanmeldungen vorgenommen, damit die Gemeinde am Stichtag über 2.500 Einwohner kam. Über dieser Grenze ist das Gehalt des Bürgermeisters höher.
Ich hatte mein Gehalt nicht vor Augen. Der Bezug war ja jeden Monat unterschiedlich, ich wusste gar nicht, wie sich das zusammensetzt. Heute weiß ich, dass das Überschreiten der Grenze brutto 400 Euro im Monat ausgemacht hat. Aber damals war mir das nicht klar. Es ging um Stichtage für Wahlen.
Sie melden zwei Polen an, in der Hoffnung auf zwei zusätzliche Stimmen? Das ist doch nicht sehr glaubhaft.
Wieso? Das sind wahlberechtigte EU-Bürger. Außerdem haben die bei mir zu der Zeit gearbeitet. Das war fix, dass die mich wählen. Es waren knappe Mehrheitsverhältnisse, da kämpft man um jede Stimme. Bei der Gemeinderatswahl 2010 war der Kampf um ein Mandat zwischen ÖVP und FPÖ so hart, dass die Stimmen von der Landesregierung neu ausgezählt wurden.
Erschreckend war bei der Hauptverhandlung, wie offen alle Befragten mit der Tatsache umgingen, dass es bei den Wohnsitzmeldungen immer wieder Manipulationsversuche gibt. Was sollte sich da ändern?
Na klar, da wurden ja mehrere Bürgermeister aufgeklopft, nicht nur ich. Es ist eigentlich ganz einfach, der ganze Blödsinn mit dem Wählen am Nebenwohnsitz gehört abgeschafft. Dann ist von einem Tag auf den anderen der Spuk vorbei. Jeder Bürger hat eine Stimme, dort wo er seinen Hauptwohnsitz hat, fertig.
Sie sollen ein sehr autoritärer Bürgermeister gewesen sein. Folgte daraus, dass keiner widersprach?
Das stimmt schon mit der Autorität. Die alte Amtsleiterin war da anders, die hat mir schon teilweise gesagt, was ich anders machen muss. Nicht aus Absicht, sondern weil ich es nicht besser wusste. Die Nachfolgerin hat mich weniger kontrolliert.
Ist bei mächtigen Politikern das Problem, dass sie von den einen grundsätzlich nur kritisiert werden und von anderen nur hofiert? Hatten Sie im Amt, im Gemeinderat oder Ihrer Fraktion wen, mit dem Sie sich bei heiklen Fragen ausgetauscht haben? Der Ihnen mal gesagt hat, dass Sie dabei sind einen Blödsinn zu machen?
Wenn ich so darüber nachdenke, ist das ein Punkt. Man ist schon sehr alleine mit seiner Macht und entscheidet einfach. Nein, in dem Sinne gab es da niemanden. Keinen Aufpasser, aber auch keinen, der dich wirklich entlastet oder der dir einen Fehler aufzeigt. Zumindest nicht in kleinen Gemeinden.
Sie wollten Vermessungskosten ihres privaten Grundstücks zum Teil die Gemeinde zahlen lassen, weil dabei auch eine mögliche, zukünftige Abtretung zu Gunsten der Gemeinde mitvermessen wurde. Bis heute ist strittig, ob das so in Ordnung gewesen wäre.
Ich hatte solche Fälle zehn, fünfzehn Mal im Jahr. Ich sehe da wirklich kein Problem und das hätte ich auch für mich in Anspruch genommen. Mein Fehler war, dass ich das damals selber entschieden habe. Ich hätte es einfach im Gemeindevorstand beschließen lassen müssen. Da hätte sowieso jeder ja gesagt und das Ganze wäre später kein Thema geworden.
Zurück zum Bürgermeisteramt in kleinen Gemeinden, ganz generell. Das klingt alles durchaus nicht einfach.
Es ist eine schöne Aufgabe, weil man gestalten und verwalten kann und weil man diese direkte Nähe zum Bürger hat. Du bist ständig wo eingeladen, man hat einen richtigen Freizeitstress. Ich war sehr beliebt und aus dieser Anerkennung und Wertschätzung gewinnt man sehr viel Motivation.
Was denken die Gemeindebürger heute über Sie?
Ich bin weg von der Gemeinde, habe kaum noch Kontakt und kann das wirklich nicht beurteilen. Wenn ich gelegentlich wen treffe, dann habe ich nicht den Eindruck, dass mir wer böse ist.
Oft heißt es, der Bürgermeister ist unterbezahlt. Denkt man sich eventuell in Graubereichen zu leichtfertig, dass einem da schon noch etwas mehr zusteht?
Der Verdienst steht wirklich in keiner Relation zur Verantwortung und zum Zeitaufwand, zumindest wenn man seinen Job ordentlich macht. Ich hatte als Bürgermeister rund 2.050 Euro netto im Monat. Zusätzlich war ich bei der Landwirtschaftskammer angestellt als Systemadministrator. Da war ich aber an zwei Tagen in der Woche freigestellt, den vollen Lohn habe ich dennoch bekommen. Finanziell ist es mir gut gegangen, das änderte sich erst mit der Scheidung und den Problemen rund um das Ermittlungsverfahren.
Sie müssen rechtskräftig 2.500 Euro Strafe zahlen, tragen die Verfahrenskosten und haben 16 Monate bedingte Haft ausgefasst. Wenn in den nächsten drei Jahren nichts passiert, müssen Sie nicht ins Gefängnis.
Ich bin mit der Strafe gut davongekommen. Ich habe mich teilweise schuldig bekannt und wusste von Anfang an, dass ich was bekommen werde. Von den Vorwürfen ist nicht viel geblieben. Wichtig ist mir, dass ich im Zeitpunkt meiner Handlungen immer im besten Wissen und Gewissen gehandelt habe.
Würde das Gericht das auch so sehen, wären Sie nicht wegen Vorsatzdelikten verurteilt worden.
Stimmt. Sagen wir so, ich würde manches anders machen. Bei manchen Entscheidungen ist man in einem Graubereich.
Sind Sie eigentlich Ihrer Partei, der ÖVP, böse?
Der Partei selbst nicht, nur dem Bauernbund. Dem verdanke ich das Ganze ja.