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St. Pöltens gute Seite

Religionsfragen

Ausgabe 12/2010
Aktuell berät der Verfassungsgerichtshof über die Klage eines atheistischen Vaters, der will, dass seine Tochter „bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet“ aufwachsen kann. Religiöse Feiern sowie das Kreuz im Kindergarten verhinderten dies, weshalb er für deren Verbot ebendort eintritt.
Derartige „Kreuz-Verbotsgesetze“ gibt es bereits in einigen Staaten, 2009 hat zudem der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in italienischen Schulen aus Gründen der Religionsfreiheit das Kreuz zu entfernen ist.
Meinem Empfinden nach liegen beide Seiten falsch. Es ist sowohl die „Exklusivität“ einer Religion und ihrer Symbole abzulehnen, als auch die Tilgung der Religion an sich. Beide Ansätze fußen auf dem Prinzip „Ausschluss“, anstatt das Integrative ins Auge zu fassen. Nicht das Christentum und seine Symbole gehören ausgeschlossen, sondern umgekehrt die anderen Religionen mit eingebunden!
Nicht, indem ich Tradition, Kultur, Religion negiere oder gar „entferne“ (was an sich illusorisch ist, weil sie im gesamtgesellschaftlichen Kontext ja omnipräsent sind), sondern nur Integration, Aufklärung, Bildung können den vom atheistischen Vater erwünschten Pluralismus garantieren. Warum soll neben dem christlichen Kreuz also nicht gleichberechtigt ein Symbol für den Islam hängen sowie Symbole weiterer Konfessionen. Selbst der Atheismus, an sich ja selbst ein Glaubensbekenntnis, möge symbolisch ein weißes Fleckerl an der Wand für sich beanspruchen!
Überdenken sollte man das Prinzip der Religionstrennung. Ein überkonfessioneller Ethik- und Integrationsunterricht für alle, der wertfrei sämtliche Religionen, Philosophien und Lebensanschauungen vermittelt, scheint zeitadäquater in einer globalisierten Welt. Legen Eltern dennoch Wert auf eine bestimmte religiöse Schulung, gibt es dafür genug außerschulische Angebote der Konfessionen selbst.
Dass das Miteinander funktionieren kann, beweist der Integrationskindergarten Schneidmadlstraße, der von Kindern 14 (!) verschiedener Nationalitäten besucht wird! Dass dort neben dem Kreuz ein Bild der Blauen Moschee hängt, stört – zurecht – niemanden. Und auch das Nikolausfest steht hier in keiner Weise zur Diskussion, noch dazu wenn man weiß, dass die Geburtsstadt des Heiligen Nikolaus in der heutigen Türkei liegt.