MFG - Karl Fakler: Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen
Karl Fakler: Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen


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St. Pöltens gute Seite

Karl Fakler: Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Text Johannes Reichl
Ausgabe 05/2019

Ein lauer Frühlingsvormittag, Krems, Südtirolerplatz. Während vor unserer Nase geschäftiges Treiben herrscht, Businessmen im Anzug zum Mittagslunch eilen, Touristen auf ihren Drahteseln vorbeigondeln und sich das Hupen der Autos mit Vogelgezwitscher mischt, sitze ich mit Karl Fakler gemütlich im Café Ulrich, wenngleich unser Gesprächsthema alles andere denn Gemütlichkeit verströmt: Die neue Sozialhilfe-Regelung.

Niederösterreichs bekanntester Arbeitsmarktexperte, der erst im Vorjahr als Geschäftsführer des AMS NÖ in den Ruhestand getreten ist, gilt als einer ihrer größten Kritiker. Wir fragten ihn warum.
In einer Pressekonferenz des Armutsnetzwerkes zur Sozialhilfe NEU haben Sie sich v. a. an einer der Grundargumentionen der Bundesregierung gestoßen, die sich im Slogan „Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein” niederschlägt.
Ja, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Da verwechselt man nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern eher schon Äpfel mit Autos. Es wird suggeriert, dass alle Mindestsicherungsbezieher und auch Arbeitslosen ja gar nicht arbeiten möchten und den fleißigen Arbeitswilligen nur auf der Tasche liegen. Hantiert wird dabei mit den Arbeitslosenzahlen. Diese stellen freilich jeweils eine Momentaufnahme dar, zuletzt waren es etwas mehr als 47.000 im Monat April in Niederösterreich. Tatsächlich waren über das Jahr 2018 aber rund 147.000 verschiedene Personen von Arbeitslosigkeit betroffen – da reden wir also von gut einem Viertel aller Erwerbstätigen! Das heißt jeder beziehungsweise jede vierte Arbeitnehmerin war eine Zeitlang arbeitslos – und die sind alle faul? Wohl kaum!
Tatsächlich sind aber etwa in St. Pölten aktuell nur rund 10% der Bezieher erwerbstätig.
Unter den Bezieherinnen und Beziehern, das wird gerne unter den Teppich gekehrt, sind aber alleine 1/3 Kinder, desweiteren Mindestpensionisten, Menschen die aufgrund von Invalidität nicht mehr arbeitsfähig sind etc.  Und von jenen, die dazu in der Lage sind, möchten die meisten auch arbeiten – ein Teil tut dies auch, nur reicht der Verdienst nicht aus, weshalb bis zur Mindestsicherung aufgestockt wird. Arbeitsscheue als „massenphänomenale“ Charakterschwäche, wie suggeriert, gibt es sicher nicht. Dazu genügt ein Blick auf die Statistik. Die Arbeitslosenrate ist ja nicht konstant, sondern unterliegt Schwankungen. Sie steigt, wenn die Konjunktur schwach ist, sie sinkt, wenn die Konjunktur gut ist, so einfach ist das.
Über die Jahrzehnte variiert sie in Österreich in etwa zwischen 3,6% bis 9%. Das aber würde in der Argumentation der Regierung heißen, dass die Menschen zu bestimmten Zeiten fauler und zu anderen fleißiger sind. Das widerspricht aber wieder dem Charakterschwäche-Ansatz, denn wäre Arbeitsunwilligkeit eine Charakterschwäche, müsste der Wert ja immer ziemlich konstant bleiben – tut er aber natürlich nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Politik so dumm ist, das nicht zu durchschauen – sie verspricht sich also etwas anderes davon, wenn sie von den angeblichen Leistungsträgern redet, die nicht die Dummen sein dürfen – nur diese Leistungsträger sind halt dieselben, die bei schlechter Konjunktur selbst in diese Situation kommen können und dann froh wären, wenn es das Netz gäbe bzw. gibt.
Wobei Missbrauch ja durchaus vorkommt?
Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die das System auszunützen versuchen, aber da reden wir bitteschön – so viel kann ich aus meiner Erfahrung versichern – von 1,5 bis 2% der Bezieher! Mit dem neuen Gesetz nimmt man aber quasi die restlichen 98% für diese 2% in Geiselhaft, das schießt völlig übers Ziel hinaus.
Das wäre in etwa so, wie wenn ich sage – weil hier in Krems-Stein (zeigt zur Justizanstalt hinüber, Anm.) ein paar Leute eingesperrt sind, wohl alle Menschen Kriminelle sind und deshalb eingesperrt gehören. Oder dass alle Politiker korrupt sind, nur weil es ein paar schwarze Schafe gibt. Was ich damit sagen möchte:
Man kann nicht pauschalisieren, sondern muss jenen, die das System ausnutzen, individuell begegnen – und das passiert auch. Die Mindestsicherung war schon bislang an zwei Grundvoraussetzungen geknüpft: Arbeitsfähigkeit – die beurteilt der Arzt. Und Arbeitswilligkeit – die überprüft das AMS. Und wenn ich mich weigere, eine Arbeit anzunehmen, obwohl ich arbeitsfähig bin, gibt es verschiedene Sanktionsmöglichkeiten – von der Kürzung der Leistung, ihrer zeitweisen Aussetzung bis hin zur gänzlichen Streichung. Und das wurde auch schon bisher praktiziert.
Das würde aber heißen, dass das Gesetz an seiner – zumindest offiziell kolportierten – Stoßrichtung, nämlich die Leute wieder zu einem schnelleren
Arbeitseintritt zu motivieren, vorbeischießt.

Ja, weil es auf die „Falschen” abzielt. Ich mache den Leuten, die ohnedies schon unten sind, das Leben noch schwerer, zugleich trage ich mit den Maßnahmen aber in keiner Weise dazu bei, dass die Arbeitslosenquote sinkt. Was ist etwa mit dem 58 Jahre alten Hilfsarbeiter, der immer hart gearbeitet hat, arbeitslos wird und den keine Firma mehr anstellt, weil ein 28-jähriger Kollege halt billiger kommt und wahrscheinlich auch mehr leisten kann. Vom Unternehmer kann ich schwerlich verlangen, dass er ihn aus sozialen Motiven trotzdem anstellt und sozusagen Sozialpolitik betreibt – das ist noch immer Aufgabe des Staates.
Als solcher kann ich aber sehr wohl, wie wir es seitens des AMS immer getan haben, Anreize für den Unternehmer schaffen – zum Beispiel in Form von Lohnkostenzuschüssen für diesen Arbeitnehmer, um das Erprobungsrisiko zu minimieren (er „kostet“ mich für die ersten drei oder sechs Monate z. B. nur die Hälfte), oder natürlich auch über Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer selbst, deren Kosten das AMS trägt etc. Das bringt viel mehr – für alle Beteiligten. Jetzt aber sozusagen den arbeitslos gewordenen Hilfsarbeiter, der in Folge vielleicht in die Mindestsicherung rutscht, dafür bluten zu lassen, ist einfach nur grauslich, gemein und unanständig. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Ein anderer umstrittener Punkt der Reform ist die Kopplung des Bezuges an den Sprachenerwerb. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die Deutsch oder Englisch nicht auf einem bestimmten Niveau sprechen können, bekommen nur 575 Euro ausbezahlt. Das argumentierte die Regierung mit einer schnelleren Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt.
Politisch ist das Ansinnen zum raschen Spracherwerb völlig okay, aber die Junktimierung mit dem sogenannten „Bonus” ist zynisch, weil der angebliche Bonus ja in Wahrheit ein Malus ist – wenn man die Kriterien nicht erfüllt, bekommt man nämlich ein Drittel weniger Leis­tung, nicht etwa ein Drittel mehr, wenn man sie erfüllt. Sprachlich ist das schon eine gewagte Konstruktion, die kaum an Zynismus zu übertreffen ist.
Ich bin absolut dafür, dass die Leute die Sprache lernen, wenn sie hier bleiben! Wichtig ist deshalb, dass man ein klares Angebot schafft. Das wird auch angenommen, wie wir beim AMS gesehen haben. Den Rest regelt die normative Kraft des Faktischen. Wenn ich etwa in der Industrie arbeite und nicht die Sprache lerne, werde ich den Job verlieren – das will keiner, glauben Sie mir.
Sie haben sich vor allem auch an der Kinderregelung gestoßen, demnach Kinder unterschiedlich bewertet werden und die Leistungen abnehmen, was vor allem für kinderreiche Familien weniger an Sozialhilfe bringt.
44,17 Euro/Monat ab dem dritten Kind sind einfach nur gemein – das sind 1,47 Euro pro Tag! Es mag schon sein, dass ich für Wohnraum ab dem 3., 4. Kind nicht mehr aliquot das gleiche Geld brauche, aber das dritte, vierte Kind isst deshalb nicht weniger als seine Geschwister – das geht sich alleine schon von den Lebenserhaltungskosten nicht aus!
Und da rede ich noch gar nicht von Gewand, Schulbedarf etc., die das Kind auch braucht. Ich habe ja durchaus etwas für Sarkasmus und Zynismus über, aber bitte nicht bei den Ärmsten – damit leiste ich nur einer Chronifizierung von Armut Vorschub! Das ist eindeutig ein Paradigmenwechsel.
Inwiefern?
Die Vorläufer der heutigen Sozialhilfe wurden 1919/20 überwiegend auf Landes- und Gemeindeebene mit dem Ziel eingeführt, die Leute so abzusichern, dass sie halbwegs leben können. Im Übrigen schon damals unter sehr starken subsidiären und Missbrauch verhindernden Aspekten, also keine Hilfe „solange der/die Arme das Notwendige zum Leben hat“. Das war eine Leistung der Gesellschaft, und diese Solidarität mit den Ärmeren und Schwächeren galt von Beginn der Zweiten Republik an als Grundkonsens, der auch erfolgreich war: Das Wirtschaftswunder in den 50ern, die Wohlstandsgewinne in den 70er Jahren und 90ern wären ohne dieses Modell nicht möglich gewesen – es hat gut funktioniert, weshalb ich auch nicht verstehe, warum man jetzt davon abrücken möchte. Es ist ja nicht so, dass sich der Staat die Mindestsicherung in ihrer bisherigen Form etwa nicht mehr leisten könnte.
Und diese, wie der Name schon sagt, dient ja ausschließlich dazu, das Minimum abzudecken – nicht mehr und nicht weniger. Es ist nicht so, dass die Bezieher damit in Saus und Braus leben könnten, wie gern gezeichnet wird, sondern damit kommt man eben gerade so über die Runden. Der Leistungsbezug liegt bei rund 29 Euro pro Tag für einen Alleinstehenden bzw. eine Alleinstehende. Ein Paar wiederum bekommt nur mehr rund 21 Euro pro Person und Tag. Ich glaube nicht, dass irgendjemand das ernsthaft anstrebt, weil das nämlich gar nicht lustig ist. Allein, was wir zwei an Getränken und Zigaretten hier konsumiert haben, geht sich mit dem Tagessatz schon kaum mehr aus.
Was bringt die neue Gesetzgebung letztlich?
Für die Betroffenen eindeutig weniger Leistung, wodurch die Lebensverhältnisse der Armen noch prekärer werden. Sicher eine Entsolidarisierung und Polarisierung der Gesellschaft, weil da bewusst oder unbewusst – ich persönlich glaube bewusst, aus taktischem Kalkül,  aber selbst wenn es unbewusst und ungewollt wäre, hätte es die gleichen Effekte – Neid geschürt wird, der vorher so nicht konstatierbar war. Es ist ja nicht so, dass es Demonstrationen oder dergleichen gegen die Mindestsicherung gegeben hätte. Das ist vielmehr Ergebnis eines schmutzigen populistischen Spiels.
Viele Bürgerinnen und Bürger durchschauen das aber nicht, weil sie sich auf der „richtigen“ Seite wähnen, nämlich jener der angeblich Fleißigen, und werden die ganze Tragweite wohl erst begreifen, wenn sie selbst in diese Situation kommen – denn wie gesagt: Wir sprechen da potenziell von einem Viertel der arbeitenden Bevölkerung. Armut kann wirklich jeden treffen.
SOZIALHILFE NEU
Die konkreten Auswirkungen der Sozialhilfe NEU erklärt der Leiter des St. Pöltner Sozialamtes, Peter Eigelsreiter, wie folgt: „Die Sozialhilfe NEU bedeutet für Haushalte ab zwei Personen einen geringeren Leistungsbezug. Vor allem ab Haushaltsgemeinschaften mit mindestens drei Personen bedeutet es einen erheblichen Einkommensverlust, da ab dieser Personenanzahl eine Deckelung der Leistungshöhe von derzeit 1.550 Euro besteht. Das heißt für einen Haushalt mit drei erwachsenen Personen beträgt derzeit der Mindeststandard 1.992 Euro, hinkünftig sind es 1.550, jedoch auch für mehr als drei erwachsene Personen!
Jedes einzelne Kind erhält derzeit in Niederösterreich 23% des Mindeststandards, d. h. 203,66 Euro. Zukünftig erhält das erste Kind 25%, das sind 221,37 Euro, das zweite Kind 15%, das sind 132,82 Euro ab dem 3. Kind 5%, das sind 44,27 Euro monatlich.
Personen ohne österreichischen Pflichtschulabschluss oder Nachweis von Deutschkennntnissen auf dem Niveau von B1 oder Englischkenntnissen auf dem Niveau C1 erhalten automatisch um 35% weniger an Mindeststandard, das heißt eine alleinstehende Person statt 885,47 Euro nunmehr 575,56 Euro.
Zusammengefasst muss gesagt werden, dass die neue Regelung Benachteiligungen für alle Personen – außer für Alleinstehende mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder entsprechenden Deutsch- oder Englischkenntnissen – mit sich bringt.“
Mehr Bürokratie
Zudem verweist Eigelsreiter auf mehr Bürokratie durch die neue Gesetzgebung. „Für das Sozialamt bedeutet die Neuregelung einen hohen bürokratischen Mehraufwand aufgrund der vielen neuen unterschiedlichen Regelungen sowie ein noch höheres Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da die Sachbearbeiter an der Front mit dem Unverständnis, dem Unmut und der damit verbundenen Aggressivität der Antragsteller umgehen müssen!“
Kurzum, die – auch psychische – Belastung für das 16 Mitarbeiter zählende Team (das alle Belange der Sozialhilfe abwickelt) ist enorm und fordert seinen Tribut. So schlitterten dem Vernehmen nach in den letzten Jahren vier Mitarbeiterinnen ins Burnout, vier sind angeblich akut Burnout gefährdet.
Mindestsicherung 2018 St. Pölten
•     2.658 BezieherInnen von BMS,
    davon
•     478 alleinstehende Personen
•     2.180 Personen in 575 Bedarfsgemeinschaften (mind. zwei Personen)
•     513 Familien (d.h. entweder Alleinerzieherinnen oder Paare mit Kindern)
•     1.116 Kinder (42% aller Bezieher)
•     170 Familien mit drei und mehr Kindern
•     ca. 24% österreichische Staatsbürger
•     ca. 76% ausländische Staatsbürger
•     ca. 10.% der Bezieher sind erwerbstätig
•     ca. 50% Aufstocker (deren Einkommen – z.B. aus Arbeitseinkommen, AMS-Leistung, Unterhaltsbezug, Kinderbetreuungsgeldbezug) – wird bis zur zustehenden Mindestsicherungshöhe aufgestockt.