MFG - Kann der Held denn Sünder sein?
Kann der Held denn Sünder sein?


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St. Pöltens gute Seite

Kann der Held denn Sünder sein?

Text Michael Müllner
Ausgabe 06/2022

Ist Julian Hessenthaler ein Drogendealer, der Kokain gehandelt hat? Ist Julian Hessenthaler Opfer falscher Anschuldigungen, weil er ein korruptionsanfälliges System unter Druck brachte? Am St. Pöltner Landesgericht wurde ein nicht rechtskräftiges Urteil gesprochen.


In diesem Strafverfahren, das sich ein halbes Jahr lang über sieben Verhandlungstage hinzog, sagte Staatsanwalt Bernd Schneider wenig. Dafür brachte er den Kern des Verfahrens schon im ersten Satz auf den Punkt, als er sinngemäß meinte, alle kennen den Angeklagten, weil im Mai 2017 ein Video veröffentlicht wurde – dabei würde es hier gar nicht um das Video gehen. Sondern um Drogendelikte. Tatsächlich ging es das ganze Verfahren über um das Ibiza-Video, weil am Landesgericht St. Pölten ein vorsitzender Berufsrichter und zwei Laienrichter zu klären hatten, ob Julian Hessenthaler Kokain gehandelt hat – oder ob ihm Belastungszeugen das nur anhängen, weil sich jemand rächen will. Die versuchte Trennung des Drogenprozesses von der Ibiza-Causa scheiterte an der Realität.
Kamerateams und Fotografen, Journalisten und Prozessbeobachter aus dem In- und Ausland, sie alle drängen sich vor Prozessbeginn um den „Ibiza-Detektiv“ Julian Hessenthaler. Der Macher des Videos, das eine Regierung stürzte und zahlreiche Mächtige in Wirtschaft und Politik unter Druck brachte, hielt sich in Deutschland verborgen, scheute die Öffentlichkeit und blieb die Antwort schuldig, wie und warum es zum Video kam. Und obwohl Hessenthaler mittlerweile von der Untersuchungshaft aus, in Interviews und Sendeformaten seine Sicht darstellte und der Fernsehsender Sky die Rolle des Detektivs mit Nicholas Ofczarek realitätsnah verfilmte, wird weiter spekuliert. Die banale Erzählung von Hessenthaler selbst, wie er sie im Prozess aussagte, geht sinngemäß so, dass ein ehemaliger Mitarbeiter von Heinz-Christian Strache vermeintliche Hinweise auf dessen Korruptionsanfälligkeit gehabt hätte. Mit dem Video wollte man einen zusätzlichen objektiven Beweis liefern, dass Strache so tickt – und zumindest konnte die geneignete Öffentlichkeit ihm sieben Stunden lang dabei zusehen, wie er über Wenn-Dann philosophierte. Ja, anfangs wollten die Videomacher damit Geld lukrieren, aber nicht für sich selbst, sondern um diesen ursprünglichen Zeugen finanziell abzusichern, wenn er nach einer Aussage seinen Job bei der FPÖ los wäre. Bis zum Schluss zweifelt das Landesgericht, ob den Angeklagten nicht doch auch finanzielle Sorgen geplagt hätten. Hinweise, dass jemand für den Dreh oder die spätere Veröffentlichung bezahlt hat, finden sich nirgends und werden von allen Beteiligten dementiert. Auch alle Vorwürfe, man hätte Strache erpressen wollen, lösen sich auf. Der Dreh ist nach anzuwendendem, spanischem Recht kein Grund für eine Strafverfolgung in Österreich. 
Da trifft es sich gut, dass die Ermittler auf der Spurensuche nach Hessenthaler ehemalige Weggefährten von ihm treffen, unter anderem Slaven K. und Edis S. Doch auch andere sind hinter den Hintermännern her, so etwa Gert Schmidt. Der umtriebige Privatier ist für Novomatic tätig und liefert ihm Infos über unliebsame Konkurrenz in Form illegaler Spielcasinos. Im Ibiza-Video meint Strache ja, Novomatic zahlt alle (politischen Parteien), was der Konzern dementiert. Es scheint lebensnah, dass Novomatic keine große Freude mit dem Video hatte. Da fügt es sich glücklich, dass Gert Schmidt auf seiner Internetseite intensiv zu den Ibiza-Hintergründen publiziert und sich dem „Hobby“ verschrieb, die Hintermänner aufzudecken. Im Verfahren war unstrittig, dass er Slaven K. und Edis S. für deren Informationen über Hessenthaler 55.000 Euro zahlte. Dass diese teilweise falsch waren, hat ihn dabei nicht gestört, publiziert wurden sie ja dennoch, manches trug er auch an die ermittelnden Polizeibeamten weiter, was diese meist als schon bekannt protokollierten. Also ein weiterer Detektiv, aber mit großzügiger Portokassa und fraglichem Motiv. 
Und daraus strickt Julian Hessenthaler nun die Verteidigungslinie. Nie und nimmer habe er mit Drogen gehandelt, lediglich konsumiert. Die Vorwürfe seien Rache für Ibiza. Im Prozess treten zahlreiche bizarre Figuren und allerhand skurrile Nebenstränge auf: Mafia und Spionage, Prostitution und Drogenhandel, Akteure als verdeckte Informanten der Polizei, Strafverteidiger des Angeklagten, die zuvor auch die Belastungszeugen in der Untersuchungshaft besucht haben. Genug Stoff für eine zweite Staffel würde das Strafverfahren allemal liefern. 
Doch zurück zum Verfahren. Wir lernen Katarina H. kennen, in ihrem Kellerabteil fand die Polizei im Staubsaugerbeutel verstecktes Kokain. Laut Staatsanwalt legte sie bei ihrer ersten Vernehmung eine Lebensbeichte ab und behauptete, Hessenthaler habe ihrem damaligen Freund Slaven K. das Kokain geliefert. An drei Übergaben will sie sich erinnern, sie sind der Kern der Anklage. Warum sollte sie ihn von Anfang an falsch belasten? Elf Mal wurde sie von der Polizei einvernommen, „jedes Mal hat sie etwas anderes erzählt“, betonen die Verteidiger. Auch vor Gericht sind mehrere Einvernahmen nötig, um halbwegs herauszuarbeiten, woran sie sich noch erinnern kann. Mehrfach verzweifelt der vorsitzende Richter: „Ich gebe es auf.“ Doch er bleibt dran und lädt sie neuerlich vor, nach einem psychologischen Gutachten und mit einer Dolmetscherin werden die Aussagen strukturierter. Wieso bei der Kriminalpolizei elf Mal niemandem aufgefallen ist, dass das Deutsch der Beschuldigten zu schlecht ist, um vernünftig auszusagen, bleibt ein Rätsel. Auch dass manche ihrer Einvernahmen nicht Teil des Aktes sind und erst von der Verteidigung vorgelegt werden müssen, lässt den Richter zürnen. Katarina H. war zur vermeintlichen Tatzeit jedenfalls schwer drogenabhängig, mehrere Gramm Kokain habe sie täglich konsumiert und dies mit Dealen finanziert. Vom zweiten Belastungszeugen wird sie als Lügnerin und paranoid bezeichnet. Vor Hessenthaler habe sie furchtbare Angst, weil dieser sie mal mit einer Pistole bedroht hätte. Zugleich berichtet sie stolz, ihn einmal solange im Schwitzkasten gehabt zu haben, bis sein Kopf rot angelaufen war. Sie wollte ihm so klar machen, er dürfe über ihren Schatz, den Slaven K., kein Unglück bringen. Im Verfahren hört man oft – und auch das Oberlandesgericht Wien führt dies in seinen Entscheidungen aus – bei Suchtmittelprozessen seien Zeugen häufig nicht sehr glaubwürdig. Aber dass man aufgrund solcher Aussagen verhaftet, angeklagt und womöglich verurteilt werden kann, wirkt für Laien dann doch irritierend. 
Auch der zweite Belastungszeuge Slaven K. ist nicht viel besser. Auf dem Drogenbeutel im Keller findet sich seine DNA, dennoch streitet er im eigenen Strafprozess ab, damit etwas zu tun zu haben. Drogen von Hessenthaler? Niemals. Erst nach seiner eigenen Verurteilung und als Hessenthaler in Untersuchungshaft kommt, ändert er seine Verantwortung und schwenkt auf die Linie von Katarina H. um, wenngleich zwischen beiden Aussagen wesentliche Unterschiede bleiben (ob ein besagter Urlaub nun in Kroatien oder am Attersee stattgefunden hat, war nicht in Erfahrung zu bringen – der Drogenkonsum … da muss man halt Nachsicht haben). Wenn man sich Slaven K. in seinen Vernehmungen vor Gericht so anhört und die Informationssteine zum Mosaik des Prozessbeobachters zusammenfügt, dann ist er wohl einer, der mit allen Wassern gewaschen ist. Gute Kontakte zur Balkanmafia soll er haben, für die Ermittlungsbehörden verdeckt tätig gewesen sein, denen aber auch schon mal für Geld bewusst falsche Infos verkauft haben. Daraus speist Hessenthaler seine Argumentation, warum er sich nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos nach Deutschland zurückzog: Er habe aufgrund eigener Erfahrungen Angst vor den korruptionsanfälligen österreichischen Behörden. Mit dem Bundeskriminalamt hätte er niemals kooperieren wollen. Als Unternehmer im Sicherheitsgewerbe habe er für internationale Firmen etwa im Bereich des Zigarettenschmuggels ermittelt, dabei seien auch Tarn­identitäten verwendet worden. Man kauft ihm ab, dass er im Grenzbereich zwischen guten Geschäften und windigen Methoden Erfahrung hat und dabei auch die Rolle der Behörden unterschiedlich wahrnahm. Slaven K. jedenfalls sei einer, der gerne Deals mit den Mächtigen gemacht habe, darum sei er wohl auch bald mit einer Fußfessel aus der Haft entlassen worden und habe sich seinen Strafverteidiger von Schmidt oder Novomatic zahlen lassen, vermutet Hessenthaler.

Der Prozess geht über sieben Tage, mit den Details könnte man ein Buch füllen. Im Wesentlichen bleibt immer die Frage: Kann man aufgrund dieser zwei Belastungszeugen verurteilen? Die Verteidigung führte an, dass Fingerabdrücke oder DNA-Spuren an der von Hessenthaler angeblich benutzten Drogenpresse nicht gefunden wurde – die Polizei habe danach gar nicht gesucht, das Beweismittel sei sogar verschwunden. Das ganze Ermittlungsverfahren habe einem inoffiziellen Auftrag gedient, nämlich „irgendwas“ gegen Hessenthaler zu finden. Gekaufte Zeugen seien laut Verteidigung in diesem Szenario keine Fiktion, sondern wären eine Möglichkeit, mit der sich das Gericht auseinandersetzen müsste. In seinem Schlusswort meinte Julian Hessenthaler: „Ich sitze seit 16 Monaten in Untersuchungshaft und frage mich ständig, wie das in einem europäischen Land möglich ist? Jetzt habe ich es verstanden. Weil es der Staatsanwaltschaft völlig egal ist, ob gelogen wird. Die ganzen Presseleute sitzen nicht hier, weil es um Kokain geht … War das, was hier gegen mich vorgebracht wurde, wirklich glaubhaft?“ Hiermit die Schlussfrage: Wurde Hessenthaler zu Unrecht in erster Instanz nicht rechtskräftig verurteilt?
Im Prozessverlauf wird die Anklage immer wieder von der Ibiza-Affäre eingeholt, als mögliches Motiv für falsche Beschuldigungen. Geht es um Ibiza, geht es um Korruption, um verdeckte Einflussnahme, um waschechte Skandale. Es geht um die Frage der Glaubwürdigkeit der staatlichen Institutionen. Für die Verteidigung war klar, das Ermittlungsverfahren, also die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, war nicht objektiv, hat nicht wirklich versucht, die materielle Wahrheit zu erforschen, sondern diente nur dem Ziel, „den Hessenthaler dranzukriegen.“ Er schäme sich aufgrund des einseitigen Ermittlungsverfahrens, Teil des Systems zu sein, meinte Wolfgang Auer, einer der beiden Verteidiger gar. Nun, Verteidiger dürfen fast alles tun, was ihrem Mandanten hilft. Auch Oliver Scherbaum, der zweite Verteidiger forderte die beiden Schöffen gleich am ersten Verhandlungstag auf, sich nicht manipulieren zu lassen, sondern „nachzufragen, wenn ihnen etwas Spanisch vorkommt.“ Dieser Aufforderung folgten die Laienrichter nicht, ich kann mich an keine einzige Frage von ihnen erinnern, das Verfahren führte ausschließlich der Berufsrichter (der übrigens jede identifizierende Berichterstattung über ihn ablehnt, er will weder namentlich genannt, noch abgebildet werden). 
Der Herr Rat war für viele Prozessbeobachter die große Unbekannte im Verfahren. Über Monate fragte man sich, ob ihm die Glaubwürdigkeit von Slaven K. und Katarina H. reichen würde, Hessenthaler ins Gefängnis zu schicken – mit all dem medialen Getöse rundherum, um das er sich natürlich eigentlich nicht zu scheren bräuchte. Der Vorsitzende war jedenfalls der einzige im historischen Schwurgerichtssaal, den man immer verstand. Er spricht laut und deutlich, jeder im Saal weiß, dass er hier der Chef ist. 
Mit Oliver Scherbaum verging kein Prozesstag ohne wildes Wortgefecht, beide verstehen es für Fragen des Verfahrensrechts lichterloh zu brennen: „Das ist eine der absurdesten Diskussionen, die ich je in einem Prozess geführt habe.“ – „Ich bin nicht hier als Verteidiger angetreten, um Ihre Sympathie zu gewinnen.“ Der Richter wurde oft deutlich: Das Verfahren könnte schon lange vorbei sein, wenn die Verteidigung nicht auf gewisse Zeugenvernehmungen bestehen würde, merkte er an. Wieso die Anklage nicht fähig sei, einen vollständigen Akt vorzulegen, ging ihm auch nicht ganz ein. Als sich Hessenthaler mal über gewisse Behördenskandale echauffierte, pflichtete er ihm bei, das sei alles verwerflich. Man konnte sich hinzudenken: „Doch was interessiert mich das, ich will nur wissen, ob Sie mit Drogen gehandelt haben.“
Glaubt man dem Schöffengericht, also der Mehrheit aus Berufsrichter und zwei Laienrichtern, dann hat Hessenthaler mit Drogen gehandelt und die angeklagten Urkundendelikte begangen. In seiner Begründung führte der Vorsitzende auch aus, dass es im Kern um die Glaubwürdigkeit der zwei Belastungszeugen ging. Bezogen auf Hessenthalers Rundumkritik am Zustand Österreichs, die er in seinem Schlusswort vorgetragen hatte, meinte der Vorsitzende: „Vieles von dem, was sie gesagt haben, ist richtig, das kann ich unterschreiben. Sie sind ein sympathischer, smarter Mann, die Zusammenhänge, die Sie aufgezeigt haben sind teilweise richtig, etwa bezüglich Gert Schmidt, das ist schon suspekt, wenn der für teilweise falsche Informationen bezahlt. Es gibt auch unzählige Anhaltspunkte für Hypothesen, dass er Zeugen manipuliert haben könnte, aber der Konnex zu diesem Verfahren hier ist Ihnen nicht gelungen.“ Die Zahlungen an Slaven K. seien 2019 erfolgt, er habe ihn aber erst eineinhalb Jahre später belastet. Wenn dieses Verschwörungskonstrukt hält, wie erklärt sich dann die Aussage der Katarina H., die eben in so vielen Punkten abweicht und darum offensichtlich nicht mit Slaven K. abgesprochen war. Es sei Aufgabe des Gerichts rauszufinden, was glaubhaft ist. In Suchtmittelverfahren habe man oft mit problematischen Zeugen zu tun, die Wankelmütigkeit der Zeugin erkläre sich durch das im Prozess vorgelegte Sachverständigengutachten. Man müsse beide Zeugen in Summe sehen. Im Verfahren seien viele Themen ausgereizt worden, bis zum Wirecard-Skandal um Jan Marsalek, die gar nichts mit dem gegenständlichen Verfahren zu tun haben. „Sie sind eine sehr sensible Person und auch ich würde mir wünschen, dass in Ihrem Ermittlungsverfahren keine Strache-Fans vorkommen würden“, aber letztlich habe das Gericht den beiden Zeugen geglaubt. 
Verurteilt wurde Hessenthaler nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft, der Strafrahmen lag aufgrund der großen Menge an Kokain bei ein bis 15 Jahre. Alleine das Verwenden eines gefälschten Führerscheins bei der Polizeikontrolle sei mit zwei Jahren bedroht, merkte der Richter an, von einem ordentlichen Lebenswandel wollte er nicht sprechen. So kam das Gericht auf die dreieinhalb Jahre. Wären es nur drei gewesen, hätte ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden können, etwa die Hälfte, dann wäre Hessenthaler unter Anrechnung der Untersuchungshaft heimgegangen. So wartet er in St. Pölten auf die Rechtsmittelentscheidung des Obersten Gerichtshofs. Und die Staatsanwaltschaft hat unterdessen ein neuerliches Ermittlungsverfahren gegen Hessenthaler eröffnet, da es weitere Zeugen geben soll, die behaupten, er hätte auch bei anderen Anlässen mit Kokain gehandelt. Auch hierfür gilt die Unschuldsvermutung.

DIE ANKLAGE
In ihrer Anklageschrift legte die Staatsanwaltschaft Wien Julian Hessenthaler Suchtgifthandel zur Last, dieser habe in den Jahren 2017 und 2018 bei drei Übergaben insgesamt 1.250 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70% an Slaven K. verkauft. Der Strafrahmen für den bislang Unbescholtenen: bis zu 15 Jahre Haft. Mitangeklagt waren auch zwei Urkundendelikte, die mutmaßlich gefälschte slowenische Führerscheine bzw. einen Personalausweis betrafen. Die Anfertigung und spätere Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ waren nicht Gegenstand der Anklage.

DAS IBIZA-VIDEO
Am 17. Mai 2019 veröffentlichten „Süddeutsche.de“ und „Spiegel Online“ Videoausschnitte, die Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus in einem Ferienhaus auf der spanischen Urlaubsinsel Ibiza zeigten. Im Gespräch mit einer vermeintlich reichen Russin, die vorgab in Österreich Geld anlegen zu wollen, kamen Verdachtsmomente auf, die FPÖ-Führung sei für fragwürdige Machenschaften zu haben. Die Regierung aus ÖVP und FPÖ zerbrach, es kam zu Neuwahlen, umfassende Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Personen und Organisationen wurden ausgelöst, einflussreiche Personen kamen unter Druck: Casino- und Chat-Causa, ÖBAG und Thomas Schmid.