MFG - In was für einer Stadt leben wir eigentlich ...
In was für einer Stadt leben wir eigentlich ...


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

In was für einer Stadt leben wir eigentlich ...

Ausgabe 11/2019
… in der die ÖVP in Sachen Voll-Universität auf der Bremse steht. Wenn der begonnene Ausbau der St. Pöltner Fachhochschule zum Campus St. Pölten im Jahr 2021 fertig ist, werden dort 5.000 Menschen arbeiten, forschen und studieren. Bildung als Motor der Zukunft. Als im Landtag die Hochschulstrategie 2025 beschlossen wurde, stellte die SPÖ einen Resolutionsantrag: Die Landesregierung solle sich beim Bund für eine öffentliche Universität in St. Pölten einsetzen. Die schnelle Verbindung nach Wien, die Überlastung der Wiener Hochschulen, die Möglichkeiten der Vernetzung mit bestehenden Einrichtungen, das Hintanhalten des Brain-Drains nach Wien – alle waren dafür, außer die ÖVP. Eine weitere Uni in St. Pölten sei für die bestehenden Hochschulen in Stadt und Land eine „zusätzliche Konkurrenz“, der Antrag wäre für eine „faktenbasierte Diskussion ungeeignet“ gewesen. Seufz.
… in der sich bei der Never-Ending-STP-SWAP-Story eine Entscheidung abzeichnet. Es geht um Spekulationsgeschäfte der Stadt St. Pölten mit dem Ziel, sich möglichst billig zu verschulden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit verglich sich die Stadt um teures Geld mit Raiffeisen. Die St. Pöltner ÖVP wandte sich im April 2016 an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Nach umfangreichen Ermittlungen wanderte deren Bericht mit ihren weiteren Plänen, also ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen wollen, von der Oberstaatsanwaltschaft ins Justizministerium. Die dortige Fachabteilung forderte einen ergänzenden Bericht an, der derzeit geprüft wird. Danach geht der Akt wohl noch weiter zum Weisungsrat, der unabhängig vom Ministerium bei allen Fällen mit öffentlichem Interesse prüft und eine Empfehlung abgibt. Rund um den Jahreswechsel könnte eine Entscheidung fallen.
… in der Landwirte jüngst vom Vorwurf der Tierquälerei rechtskräftig freigesprochen wurden. Im ersten Verfahren setzte es noch Strafen, weil die angewandte Kastrationsmethode den Ferkeln unnötige Qualen bereitet hätte. Die Kernfrage im zweiten Rechtsgang war: Was sind unnötige Qualen? Laut Gutachter war es falsch, die Hoden (aus Zeit­ersparnisgründen) einfach mit den Fingern rauszureißen anstatt sie rauszuschneiden. Doch ließ sich wissenschaftlich nicht beweisen, was mehr schmerzt. Der Veterinär fand dazu keine Studien. Was logisch sei, denn niemand würde solche Studien genehmigt bekommen: Tierquälerei, klar. Der Richter begründet: Wenn man davon ausgeht, dass beide Methoden den maximal messbaren Schmerz verursachen, dann kann man nicht zweifelsfrei feststellen, dass das Rausreißen eben jene unnötigen Qualen verursacht hat, die für eine Verurteilung nötig wären.