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The Internet of Rules?


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St. Pöltens gute Seite

The Internet of Rules?

Text Sascha Harold
Ausgabe 05/2019

Hasspostings, Urheberrecht und Datenschutz – das sind nur einige der Themen, die derzeit viele umtreiben. Wie viel Freiheit soll es im Internet geben und welche Regeln braucht es?

In der digitalen Welt müssen dieselben Grundprinzipien, Regeln und Gesetze gelten wie in der analogen Welt“ – mit diesen Worten begann der Vortrag von Kanzleramtsminister Gernot Blümel  an den Ministerrat. Titel der dazugehörigen Aussendung: „Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz – digitales Vermummungsverbot“. Auslöser waren Hasspostings auf diversen Internetplattformen, die die Regierung zur Reaktion veranlassten. „Sich in der Anonymität des Internets verstecken zu können, soll jedenfalls in Fällen, in denen Straftaten begangen werden, nicht mehr möglich sein“, so Blümel in der Aussendung weiter. Das Internet, so der vermittelte Eindruck, ist ein Raum, in dem geltendes Recht nicht durchgesetzt werden kann.
Ein anderes Beispiel für verschärfte Bestimmungen zu Inhalten im Netz ist die Urheberrechtsreform der Europäischen Union, die nach kontroversen Diskussionen beschlossen wurde. Für Aufregung sorgte dabei vor allem die Bestimmung, dass künftig Inhalte von Plattformbetreibern schon vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße geprüft werden müssen (siehe Glossar Upload-Filter). Von Befürwortern wurde die Reform vor allem deshalb als notwendig erachtet, weil sie die Rechte der Kreativ- und Medienwirtschaft unzureichend geschützt sahen. Stimmt der Befund, dass Regeln in der digitalen Welt nicht gelten bzw. nicht durchgesetzt werden können? Braucht es deshalb neue Gesetze und Regeln?
Grundrechte im Netz
Mit einem klaren „Nein“ beantwortet das Bernhard Hayden von epicenter.works – Plattform für Grundrechtspolitik: „Es wird über das Internet gesprochen, als ob wir noch in den 90ern wären und wir keine Regulierungen hätten. Das spiegelt die Realität aber nicht wider.“ Vielmehr werde im digitalen Bereich versucht Grundrechtseingriffe umzusetzen, die analog so nicht möglich wären. Beim Urheberrecht etwa gab es auch bislang schon eine Haftung seitens Plattformen wie YouTube. Die wurde aber nicht beim Upload von Inhalten durch die Nutzer schlagend, sondern erst, wenn die Rechteinhaber entsprechende Ansprüche geltend machten. „Es hätte Möglichkeiten gegeben das derzeitige Haftungsrecht zu verbessern und existierende Lücken zu schließen“, so Hayden weiter, der die nun notwendigen Upload-Filter kritisch sieht: „Uploadfilter sind einerseits ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit und führen andererseits zu einer Verzerrung des Spielraums im Internet. Am Ende könnten einige wenige Plattformen zu Gatekeepern werden und darüber entscheiden, welcher Content gezeigt wird.“
Generell scheinen die Zeichen der Zeit auf mehr Regulierung im Netz zu stehen. Auch die Anonymität ist derzeit im Fokus und soll durch das geplante „digitale Vermummungsverbot“ zumindest eingeschränkt werden. Damit sollen Beitreiber von Internetforen dazu verpflichtet werden, die Identität der Poster festzustellen. Für Angelika Adensamer, ebenfalls epicenter.works, gleich aus mehreren Gründen keine gute Idee: „Wir sehen das digitale Vermummungsverbot sehr kritisch, weil es wieder eine Vorratsdatenspeicherung darstellt (siehe Glossar)“, so die Juristin. Es gebe bereits jetzt genügend Möglichkeiten für die Staatsanwaltanwaltschaft über den jeweiligen Internet-Provider an die Userdaten zu kommen. Diese Möglichkeiten seien aber aus gutem Grund streng geregelt und mit viel Judikatur untermauert, so Adensamer weiter. Am Ende ist der Regulierungsprozess des Internets jedenfalls noch nicht angekommen: „Es wird einen starken Kampf um Daten geben, weil sich daraus Profit schlagen lässt. Dieser Kampf ist bei weitem noch nicht ausgefochten“, analysiert Adensamer.
Für fairen Wettbewerb
Den neuen Regeln im Netz grundsätzlich nicht abgeneigt ist Andreas Munk. Der Webentwickler gründete vor mehr als 15 Jahren die niederösterreichische Community Newsboard.at, die mehr als 30.000 Mitglieder hatte und ist heute mit seinem Startup eTennis erfolgreicher Unternehmer. Das Thema der Anonymität war bei Newsboard aufgrund der Regionalität ein anderes. „Zu Zeiten von Newsboard.at war sicher vielen ganz recht, sich hinter einem Nicknamen verstecken zu können, trotzdem hat man sich auf Grund der Regionalität gekannt – als Betreiber ist es natürlich kein Fehler, wenn man die wahren Identitäten hinter den Accounts kennt“, so Munk. Auf die Schnelle sei ihm aber kein Fall bekannt, in dem es zu Problemen aufgrund von Belästigungen oder Beschimpfungen gekommen sei. Dass neue Regeln im Netz nicht unbedingt Nachteile bringen müssen, zeigte die DSGVO, die einerseits für Privatpersonen mehr Datenschutz bringen soll, andererseits den Wettbewerb im Netz auch aus Unternehmersicht zu regeln versucht. „Das Problem sehe ich schlussendlich in der Umsetzung. Große Unternehmen haben ausreichend Budget für umfangreiche juristische und technische Beratungen und haben dadurch auch mehr Möglichkeiten als kleine Unternehmen“, so resümiert Munk.
Wo steht die Politik?
Politisch wird die Debatte um neue Internet-Gesetze einerseits auf der europäischen Ebene, andererseits auf nationaler Ebene ausgehandelt. Während Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder Urheberrechtsreform grundsätzlich europäische Materien sind, ist das digitale Vermummungsverbot ein österreichisches Vorhaben. Markus Hippmann, der für die Grünen im St. Pöltner Gemeinderat sitzt, sieht die derzeitigen Vorhaben jedenfalls kritisch: „Gerade die Upload-Filter sind in dieser Form eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet. Regierungen könnten diese Regelung für Zensur missbrauchen.“ Auch die Klarnamen-Pflicht gehe, so Hippmann weiter, am Problem vorbei, da Ausforschungen bei strafrechtlich relevanten Postings bereits jetzt möglich seien. FPÖ-Gemeinderat Klaus Otzelberger verweist auf Anfrage an die entsprechenden Ministerien und Bundespolitiker. Der St. Pöltner SPÖ Nationalrat Robert Laimer sieht die Urheberrechtsrefom als misslungen: „Eine faire und angemessene Vergütung für die Kreativen ist schon längst überfällig, wird aber mit der vorliegenden Urheberrechtsreform nicht erreicht. Stattdessen wird die Art und Weise, wie wir das Internet verwenden, wie wir Inhalte finden, lesen und teilen, für immer verändert – zum Nachteil aller Nutzer“, so Laimer. Der St. Pöltner Vizebürgermeister Matthias Adl hingegen plädiert für eine differenzierte Betrachtung, Upload-Filter etwa würden vor allem große Plattformen wie YouTube oder Facebook treffen. „Es ist klar festzuhalten: Nicht-kommerzielle und kleine Plattformen (z.B. Blogs) brauchen keinen Uploadfilter. Die Kritik ist teilweise unberechtigt, denn die Nutzung von Werken zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Imitationen (Pastiches) ist ausdrücklich erlaubt“, so Adl. Während also Konsens darüber herrscht, dass das Urheberrecht bewahrt werden muss und Hass-Postings abzulehnen sind, gibt es Differenzen über die Wege.
Die technische Seite
Die technische Machbarkeit neuer Gesetze im digitalen Bereich können die Experten der FH St. Pölten einschätzen. Johann Haag, Studiengangsleiter IT Security, Simon Tjoa, Studiengangsleiter Information Security und Peter Kieseberg, Leiter des Instituts für IT Sicherheitsforschung haben für das MFG versucht, Licht ins Dunkel zu bringen.
Beim viel diskutierten Thema der Urheberrechtsreform sind die Ansprüche derzeit noch höher als die technischen Möglichkeiten. „Gerade beim Thema Upload-Filter werden die Fähigkeiten etwas überschätzt. Derzeit gibt es einen Anbieter, der das wirklich durchzieht und das ist Google, und selbst die schaffen es nicht so, wie die Vorstellung ist“, erläutert Kieseberg.
Die Richtlinie bringt daher derzeit zwei Probleme: Die vorhandenen technischen Möglichkeiten sind einerseits nicht ausgereift genug, und befinden sich andererseits in den Händen ausgewählter großer Konzerne. Die Verwaltung großer Datenmengen, die für den automatisierten Abgleich notwendig wäre, ist für kleinere und mittlere Unternehmen zudem schon aus Speicherplatzgründen kaum möglich.
Einen generellen Trend hin zu mehr Regeln im Internet wollen die IT-Experten der FH St. Pölten derzeit so nicht sehen. „Es gibt ein Spannungsfeld, das in vielen Bereichen diskutiert wird. Einen Trend erkenne ich derzeit aber noch nicht“, so Haag. Tjoa ergänzt mit Blick auf die hohe Geschwindigkeit im technischen Bereich: „Es verändert sich alles sehr schnell, wenn man sich anschaut wie rasch heute Plattformen aus dem Nichts entstehen, dann ist es sehr schwer Prognosen abzugeben.“
Der Eindruck, dass der Gesetzgeber hinter technischen Neuerungen hinterherhinkt, wird durch diese Beschleunigung noch verstärkt, ist aber grundsätzlich nichts Neues. Auch die Erfindung des Autos und des Buchdrucks machten neue Regeln notwendig – neu ist aber die Geschwindigkeit, mit der sich im Internet Dinge verändern.
Neue Geschäftsfelder?
Außer Acht gelassen werden darf nicht, dass neue Auflagen und Gesetze häufig auch zur Entstehung neuer Geschäftsfelder führen. Der Datenschutzbeauftragte ist beispielsweise ein Berufsfeld, das flächendeckend so erst mit der Umsetzung der DSGVO entstanden ist. Auch bei den derzeit diskutierten Gesetzesvorhaben könnten neue Geschäftsfelder entstehen. Beim digitalen Vermummungsverbot ist es beispielsweise vorstellbar, dass sich Anbieter etablieren, die zentral Identitätsfeststellungen für andere Plattformen anbieten.  
Für Unternehmen und Konsumenten bringt die hohe Geschwindigkeit, mit der Änderungen passieren, ein Stück Unsicherheit. Es ist daher notwendig, laufend am neuesten Stand der Technik zu bleiben. Auch in der IT Branche stellen sich durch die wandelnde Rechtslage laufend neue Herausforderungen. Ein Beispiel ist das Löschen von Daten und das damit zusammenhängende „Recht auf Vergessen“, das von Datenschutzaktivisten gefordert wird. „Früher wurden Systeme so gebaut, dass möglichst keine Daten verloren gehen – heute geht es aber oft um die Löschung von Daten“, erklärt Kieseberg. Was zunächst trivial erscheint, ist es beim näheren Hinsehen nicht: „Ein einfaches Beispiel: Ich schreibe ein Mail und lösche es in meinem Posteingang, gleichzeitig wurde es aber schon in hunderten Systemen archiviert – was passiert mit diesen Datensätzen?“, fragt Haag. Wie mit diesem Problem umgegangen werden soll, wird derzeit debattiert. Mit Blick auf die rasante Entwicklung des Internets alleine in den letzten zehn, 15 Jahren, lässt sich die künftige Entwicklung schwer prognostizieren. Haag resümiert abschließend: „Es gibt derzeit einen Findungsprozess, erst an dessen Ende wird man sehen, welche Regulierungen Sinn machen und welche sich überhaupt umsetzen lassen.“
GLOSSAR
• Digitales Vermummungsverbot

Als Reaktion auf Hass-Postings wird von der Bundesregierung derzeit ein sogenanntes digitales Vermummungsverbot diskutiert. Davon sollen Anbieter von Foren betroffen sein, die über mehr als 100.000 registrierte Nutzer verfügen oder einen Umsatz über 500.000 Euro jährlich erzielen. Die Betreiber dieser Foren sollen künftig dafür Sorge tragen, die Identität der Poster festzustellen und zu überprüfen. Erst nach erfolgter Prüfung soll
es Personen möglich sein im Forum
zu posten.
Upload-Filter
In der Europäischen Urheberrechtsreform wird unter anderem festgehalten, dass Diensteanbieter, die große Mengen der von Nutzern hochgeladenen Inhalte öffentlich zugänglich machen (etwa YouTube oder Facebook), Haftung für die Einhaltung des Urheberrechts tragen müssen. Das soll entweder durch lizenzrechtliche Vereinbarungen mit den Rechteinhabern passieren oder durch „automatische Inhaltserkennungstechniken“ (sogenannte Upload-Filter), die hochgeladene Inhalte automatisch auf Urheberrechtsverstöße prüfen.
Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die präventive Speicherung von Daten für den Fall, dass sie einmal gebraucht werden können. Sie wurde vom Europäischen Gerichtshof als grundrechtswidrig und als Verletzung der Privatsphäre und des Rechts auf Datenschutz beurteilt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat diese Entscheidung umgesetzt und die Vorratsdatenspeicherung in Österreich 2014 wieder abgeschafft. Einige der jetzt diskutierten Gesetzesvorhaben dürften nach jetzigem Stand im Widerspruch zu diesen Urteilen stehen.