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St. Pöltens gute Seite

Not that kind of doctor

Text Sascha Harold
Ausgabe 03/2021

Österreich ist ein Land, das noch immer viel Wert auf Titel legt. Dass es mit den Leistungen hinter diesen manchmal nicht weit her ist, bewies zuletzt der Fall Aschbacher.

Wer sich durch die beiden wissenschaftlichen Abschlussarbeiten – Diplom- und Doktorarbeit – der ehemaligen Arbeitsministerin Christine Aschbacher liest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Stefan Weber, der Sachverständige für Plagiatsprüfung, der den Fall ins Rollen brachte, hält auf seiner Website fest: „Die Arbeit ist eine einzige wissenschaftliche Katastrophe und daher besser dem Bereich der Nicht-Wissenschaft zuzuordnen. Selten habe ich so eine Fundgrube von allem, was man nicht machen soll, gesehen.“
   Neben der Universität Bratislava rückte die FH Wr. Neustadt in den Fokus, an der Aschbacher ihre Diplomarbeit im Jahr 2006 eingereicht und dafür die Note „Sehr Gut“ bekommen hatte. Die Fachhochschule hat inzwischen eine externe Prüfung durch die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) veranlasst. Der Fall wirft unter anderem die Frage auf, ob es nur um einen Einzelfall geht oder ein systemisches Problem besteht. Werden akademische Titel in (Nieder-)Österreich zu leichtfertig vergeben und haben Fachhochschulen mit ihrem, im Gegensatz zu Universitäten, stärkeren Praxisbezug besondere Defizite?
Diesen Punkt verneint Marina Höllbacher, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Amtes der NÖ Landesregierung, entschieden: „Es wäre sicherlich nicht richtig, aufgrund eines einzelnen zu prüfenden Vorwurfs die Bildungseinrichtung ‚Fachhochschule‘ als solche in Frage zu stellen – ebenso wenig, wie bei vorangegangenen Plagiatsvorwürfen bei Universitätsabschlüssen.“ Wissenschaftliches Arbeiten, so Höllbacher weiter, sei Teil der Studiencurricula, unabhängig, ob man von einer Universität oder einer Fachhochschule spreche. Plagiate sind jedenfalls kein Phänomen, das auf Fachhochschulen beschränkt ist, auch an Universitäten werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Titel unehrlich erworben worden sind – sei es durch Plagiate oder etwa durch Ghostwriting. An die ÖAWI wurden von 2009 bis 2019 insgesamt 166 Verdachtsfälle herangetragen, von denen sich allerdings nicht alle bestätigten. Das Problem betrifft demnach nur eine Minderheit von Studienabschlüssen. Notwendigkeit für Konsequenzen aus dem Fall Aschbacher sieht Höll­bacher für Niederösterreich nicht: „Wie man an den Erfolgen der Fachhochschulen und der Forschungseinrichtungen in Niederösterreich sieht, befindet man sich auf einem hervorragenden Weg, der konsequent weitergeführt werden soll.“
Software hilft
An der Fachhochschule St. Pölten nimmt man das Thema jedenfalls ernst. Verschiedene Mechanismen sorgen dafür, dass Plagiate möglichst nicht passieren. Bereits seit 2009 kommt eine Software zum Einsatz, die Betreuer bei ihrer Arbeit unterstützen soll. Alois Frotschnig, Leiter des FH-Kollegiums an der FH St. Pölten, erklärt den Ablauf: „Eine Software überprüft alle Abgaben automatisch auf Plagiate, die Betreuer bekommen dann ein Protokoll, das sie manuell bearbeiten.“ Wird ein Plagiat entdeckt, dann werde zunächst mit dem betroffenen Studierenden Kontakt aufgenommen. „Zunächst soll festgestellt werden, ob ein Plagiat bewusst gemacht wurde oder nicht. Liegt ein absichtlicher Betrugsfall vor, kommt das zur Studiengangsleitung und anschließend zur Studiengangs-Kommission. Bei Plagiatsverdacht im Rahmen des Erstellens wird die Arbeit dann zurückgewiesen.“ Werde eine Arbeit absichtlich gefälscht, so Frotschnig, könne es außerdem zum Ausschluss kommen. Die meisten Fälle seien aber keine Absicht, sondern Fehler, die bei Überarbeitungen oder Neueinreichungen ausgebessert würden. „Den Fall, dass wir jemanden in letzter Konsequenz ausschließen mussten, gab es noch nicht“, so Frotschnig.
Anwendungsorientiert
Einen Unterschied zwischen Fachhochschule und Universität sieht auch er in diesem Bereich nicht. An beiden Einrichtungen werde wissenschaftlich gearbeitet. Während sich Unis eher mit Grundlagenforschung beschäftigen, wird an Fachhochschulen eher anwendungsorientiert geforscht, auch das Promotionsrecht haben letztere nicht. Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens werden aber an beiden unterrichtet. Diese Basics bekommen Studenten bereits am Beginn ihres Studiums vermittelt. Alexander Braun ist Professor am Institut für Gesundheitsmanagement an der FH Krems, davor hat er bereits an der Donau-Universität, ebenfalls in Krems, unterrichtet. Die Wichtigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, sei nicht immer ganz einfach, meint er, habe aber in der FH Landschaft trotzdem seine Wichtigkeit und werde auch in die Lehre stark integriert. Er skizziert das am Beispiel des Bachelorstudiums: „Es geht in den ersten Semestern darum zu erklären, dass Praxisorientierung vor allem bedeutet, Forschungsergebnisse in einem konkreten Praxisumfeld anzuwenden. Eine manchmal vorhandene Abneigung gegen Theorie und Methoden soll so abtrainiert werden.“ Gerade am Anfang eines Studiums herrsche oft ein falscher Zugang, so Braun: „Studenten wollen wissen, wie viele Interviews sie führen müssen und was von der Hochschule verlangt wird, sie orientieren sich zu wenig an dem, was von der Forschung vorgegeben wird.“ Um dem entgegen zu wirken, werden im Unterricht konkrete Studienergebnisse und die dahinterstehenden Methoden und Hypothesen diskutiert.
Akademische Würde
Auf das Thema Plagiate angesprochen bestätigt Braun, dass es hier keine Unterschiede zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen gibt. Wenn es um Abschlussarbeiten geht, stellt er gewisse Ansprüche, die erfüllt werden müssen. Studenten müssten etwa in der Lage sein, erklärt er auf sein Studiengebiet bezogen, Hypothesen zu bilden und statistische Verfahren anzuwenden. „Man muss verstehen, dass wissenschaftliches Arbeiten einen Rahmen vorgibt und Ergebnisse nachvollziehbar sein müssen. Die Methoden ergeben sich dabei aus den forschungsgeleiteten Problemanalysen. Das muss ein Absolvent können. Was vielen schwerfällt, ist die Problemstellung und das eigene Forschungsinteresse zu definieren und einzugrenzen“, resümiert er.
Welche Konsequenzen der Fall Aschbacher letztlich hat, wird sich weisen. Im Rahmen einer neuen Universitäts-Gesetz Novelle wurden im Februar erste Reaktionen sichtbar, unter anderem wurden die Regeln für das sogenannte Ghostwriting verschärft. Mindestens genauso wichtig wird es sein, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass akademische Titel nicht bloße Zierde, sondern Nachweis besonderer Leistungen sind. Wer sie zu Unrecht trägt, betrügt auch all jene, die sie sich mit harter Arbeit verdient haben.