Am Ballermann in Völtendorf
Text
Johannes Reichl
Ausgabe
09/2025
Mit Ballermann assoziieren die meisten von uns feucht-fröhliche Stunden auf Mallorcas Partymeile Nummer 1. Beileibe nicht leise, aber man ist ja freiwillig dort, um zu feiern. Mit einem „Ballermann“ ganz anderer Natur sehen sich dahingegen seit einigen Jahren die Nachbarn der Schießstätte Völtendorf konfrontiert – und zum Feiern ist ihnen ganz und gar nicht zumute.
Der Schießplatz in Völtendorf besteht dabei laut Verteidigungsministerium seit Ende der 30er-Jahre des vorigen Jahrhunderts und war damals, wie man seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung betont, im wahrsten Sinne des Wortes – von einigen Bauernhöfen abgesehen – weit weg vom Schuss. „Dies bot für die Errichtung des Schießplatzes sehr gute Voraussetzungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde aber immer näher an den Schießplatz herangebaut.“ Kurz gesagt bzw. unterschwellig suggeriert: Nicht der Schießplatz ist das Problem, sondern die Leute, die sich in dessen Nähe im Laufe der Jahrzehnte angesiedelt haben. Abgesehen davon, dass – wenn man in dieser Argumentationslinie bliebe – bestenfalls die offizielle Raumplanung vergangener Jahrzehnte, die im Nahbereich Siedlungstätigkeit zugelassen hat, „schuld“ wäre (ähnlich widersinniger Baulandwidmungen im Überschwemmungsgebiet), läuft sie im konkreten Fall ins Leere. Denn – wie praktisch alle „alten“ Nachbarn bestätigen – die ersten 80 Jahre bis weit in die 2010er-Jahre hinein lebte man in friedlicher Koexistenz mit dem Schießplatz. „Es gab keine Probleme!“ Diese traten erst auf, als sich der Betrieb am Schießplatz selbst wandelte – sowohl hinsichtlich der Frequenz als auch hinsichtlich der Intensität, womit man bei der Binsenweisheit landet: „Die Dosis macht das Gift!“
Fast 200 Schießtage im JahrDazu muss man wissen, dass am Militärareal Völtendorf nicht etwa nur das Bundesheer selbst und der Heeres-Schützenverein trainieren, sondern seit geraumer Zeit, wie das Verteidigungsministerium bestätigt, „der Schießplatz durch eine Kooperation mit anderen Ministerien – wie dem BMI/Polizei – genutzt wird; daraus ergibt sich auch eine hohe Auslastung des Schießplatzes.“ In den Augen der Anrainer eine mittlerweile „viel zu hohe“, wobei das „Übel“ ab 2017 herum mit dem Ausrollen des Sturmgewehrs STG 77 für alle Polizei-Exekutivbeamten seinen Ausgang nahm und die Lärmsituation in Folge, wie es ein Anrainer formuliert „aus dem Ruder zu laufen begann.“ Nachdem sich die bestehenden Polizei-Einsatzzentren Süßenbrunn und Traiskirchen für den Trainingseinsatz des Sturmgewehrs als weitest ungeeignet erwiesen – die Geschossschutzfänge halten der Geschoßwucht des STG auf Dauer nicht Stand – wird alternativ am Militärschießplatz in Völtendorf trainiert – und das nicht zu wenig. „Gegenwärtig wird von der Landespolizeidirektion Niederösterreich in Völtendorf für den Einzugsbereich ‚Westen‘ – zirka 1.000 Bedienstete – neun Mal pro Monat, nur wochentags zirka drei Stunden in der Zeit zwischen 08:30 bis 17:30 trainiert. Dazu kommt noch einmal pro Monat eine Ausbildung für Spezialkräfte, auch nur wochentags zwischen 08:30 und 17:30 Uhr“, erläutert hierzu Oberst Robert Klaus von der Niederösterreichischen Landespolizeidirektion. Verschärfend für die Anrainer kam zuletzt hinzu, dass aufgrund des letztjährigen Hochwassers aktuell auch die Polizei-Schießanlage am Europaplatz außer Betrieb ist und daher ebenso die Polizeischüler vermehrt in Völtendorf üben. „Da derzeit 12 Klassen ausgebildet werden, beträgt die Ausbildungszeit am Schießplatz Völtendorf zweimal pro Woche je 8 Stunden in der Zeit zwischen 07:30 und 15:30 Uhr, nur wochentags“, führt Oberst Klaus aus, betont aber, dass mit Wiederinbetriebnahme des Europaplatzes „mindestens zwei Drittel Ausbildungszeiten in Völtendorf wegfallen werden, da diese Ausbildungszeiten die Faustfeuerwaffe Glock betreffen.“ Die hochwasserbedingte Mehrnutzung durch die Polizei wird aber ohnedies erst in der nächstjährigen Statistik durchschlagen, die Zahlen der Gesamtnutzung durch alle Protagonisten – Bundesheer, Polizei, Justizwache, Heeressportverein – sind aber schon jetzt gewaltig. Zählte man, wie das Verteidigungsministerium mitteilt, 2020 coronabedingt 38 Schießtage, so waren es „2021 138 Schießtage – davon 1 Samstag; 2022 244 Schießtage – davon 4 Samstage; 2023 180 Schießtage – davon 4 Samstage, und 2024 186 Schießtage – davon 4 Samstage“
1.600 Unterschriften Die Anrainer reagierten bereits 2019 auf den immer stärkeren Betrieb und dem intensivierten Einsatz bestimmter Waffengattungen – Stichwort Sturmgewehr, das wie Maschinengewehr und Pistole am Schießplatz erlaubt sind – mit einer Petition, die über 1.600 (!) Unterstützer fand. Dabei ging es ihnen nie um Fundamentalopposition – „Wir sind ausdrücklich nicht gegen den Schießplatz, sondern befürworten die gute Ausbildung von Bundesheer und Polizei“ – sondern man erwartete vom Ministerium, dass man die offensichtlich geänderten Rahmenbedingungen mit dementsprechenden Gegenmaßnahmen abfedert, um so den zuvor 80 Jahre lang funktionierenden Status der friedlichen Koexistenz wiederherzustellen.Tatsächlich kam in Folge auch einiges in Bewegung. So verweist das Verteidigungsministerium darauf, dass „in den letzten fünf Jahren an keinem Sonntag oder Feiertag der Schießplatz genutzt wurde.“ Zudem habe man den Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr eingestellt und die allgemeinen Schießzeiten reduziert: „Die Nutzung des Schießplatzes wird im Normalfall in den Zeiten von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr und Samstag 8 Uhr bis 13 Uhr getätigt. Über den „Normalfall“ lässt sich freilich offensichtlich streiten, denn wie meint ein Nachbar kopfschüttelnd: „Bei allem Respekt – das ist ein Witz! Noch 2019 war hier – mit wenigen Ausnahmen für Nachtschießen – um 16 Uhr Schluss. Heute wird manchmal nach wie vor sogar bis 22 Uhr geschossen. Samstag ist auch erst meist um 16 Uhr herum Schluss. Und auch die versprochene Sonntagsruhe wurde schon gebrochen.“ Was vor allem an den Nerven zerrt „ist diese stete emotionale Belastung – während der Schusszeiten ist ja an ein Rausgehen nicht zu denken, keine Gartenarbeit, keine Freunde, die du einladen könntest, weil du dich bei dem Lärm schlicht nicht unterhalten kannst. Und du wartest immerzu hin … um 18 Uhr, 18 Uhr 15 denkst du dir, ah, das wars jetzt, und dann geht es auf einmal um 7, ½ 8 wieder aufs Neue los, manchmal bis ¼, ½ 10 – wir hatten auch Zeiten, da fiel der letzte Schuss exakt um 21 Uhr 59 Minuten und 57 Sekunden.“ Nicht nur, dass man sich daher den „Normalfall“ tatsächlich als solchen, nämlich fix eingehaltene Regel ohne Ausnahmen wünscht, hofft man zudem auf eine weitere Reduktion der Betriebszeiten analog zum Heeres-Schießplatz in Stammersdorf. Dort wurde – auch über Vermittlung der Volksanwaltschaft, die auch die St. Pöltner Petitions-Initiatoren ehemals eingeschaltet haben – etwa im Rahmen der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diesen Mai mitgeteilt, dass die Landespolizeidirektion Wien ihre Trainings auf die Zeit von Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr (mit wenigen Ausnahmen am Freitag) eingeschränkt hat. „Außerdem wäre eine bessere Kommunikation eine große Hilfe. Das Bundesheer könnte uns etwa via WhatsApp Bescheid geben, wann sie wirklich fertig sind, dann fiele zumindest dieses belastende Zuwarten weg. Außerdem wäre es toll zu wissen, an welchen Tagen gar nicht geschossen wird, weil dann könnten wir unsere Aktivitäten danach ausrichten – Freunde einladen, den Garten genießen, Ruhe tanken!“
Effektiver LärmschutzDer andere eingeforderte Hebel betrifft technischen Lärmschutz. Diesbezüglich verweist das Bundesministerium auf bereits getätigte Maßnahmen wie zum Beispiel Schießtunnel beim 200 m Stand, außerdem wurden „die Schießwälle erhöht und Bäume sowie Sträucher gepflanzt. Der Lärmschutz sollte sich durch den immer stärker werdenden Bewuchs verbessern.“ Seitens der Initiative würdigt man diese Aktivitäten, aus der bisherigen Erfahrung „muss man aber sagen, dass sie leider nicht ausreichen, zumal der neue Erdwall um den sogenannten Pistolenschießstand auch nach Osten offen ist – so wie der alte. Erdwälle lenken aber den Schall nur um und tragen so gut wie gar nichts zur Reduktion des Schallpegels bei. Was wichtiger ist, ist die Absorption von Schall.“ Die Anrainer haben daher dem Bundesheer eine Einhausung des Schießstandes oder die Umsetzung einer sogenannten Rasterkassettendecke vorgeschlagen, die diesem Prinzip Rechnung tragen. „Das wurde schon vielfach umgesetzt, daher wissen wir, dass diese Vorschläge realisierbar und wirkungsvoll sind!“ Dies bestätigt auch Wolf-Dieter Hohn vom deutschen Unternehmen WDH, welches mit webra Lärmschutz derlei Systeme umsetzt: „Ja, unsere Rasterdecke ist auf allen offenen Schießanlagen umsetzbar.“ Die Kosten dafür hängen von den jeweiligen Baulichkeiten der Bahn und ihrer Breite ab, bei einer Anlage mit 100 m Länge und 8 m Breite – um ein Beispiel zu nennen – kommt man „auf ca. Euro netto 135.000“. Der Quadratmeterpreis dürfte sich also, je nach Gegebenheiten, zwischen 150 bis 200 Euro bewegen. Dafür sei das Ergebnis „fantastisch“, wie Hohn betont. „Wir haben Referenzanlagen, wo man die Möglichkeit hat, Hörtests zu machen – wenn die Leute da vorort sind und den Unterschied hören, bleibt ihnen schlicht der Mund vor Staunen offen.“ Was das hinsichtlich des konkreten Lärmschutzes bedeutet? „Die Pegelminderung durch diese Schalldämmmaßnahme liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit bei 15 (dB) oder etwas darüber!“ Das Verteidigungsministerium kennt übrigens die Expertise von WDA. „Das Bundesheer in Österreich hat die Schießstätte in Glanegg schallgedämmt, allerdings nicht mit einer Rasterdecke, sondern durch Beplankung von Hochblenden und Wänden", so Wolf-Dieter Hohn.
Ob für das Verteidigungsministerium auch in Völtendorf – über die bereits getätigten Lärmschutzmaßnahmen hinaus – eine Rasterkassettendecke oder weitere Schalldämmung im obigen Sinne denkbar sind bzw. diese zumindest geprüft werden, lässt man trotz mehrmaliger Nachfrage unbeantwortet, hält aber fest: „Das Wohl der Bevölkerung hat für das Bundesministerium für Landesverteidigung stets höchste Priorität. Wir evaluieren und planen laufend Maßnahmen, um die Situation sowohl für die Anrainerschaft als auch für den Betrieb unserer Infrastruktur weiter zu verbessern. Sobald konkrete Pläne vorliegen, werden diese veröffentlicht.“ Tatsächlich konkreter nimmt sich dahingegen ein anderer Hoffnungsschimmer in Sachen Lärmreduktion aus. So wird im Zuge des neuen Polizeisicherheitszentrums auf der Schanze auch ein neues Einsatzzentrum realisiert. „Dieses wird mit zwei Schießbahnen ausgestattet, wobei eine Schießbahn für die Polizeischüler reserviert werden wird“, erläutert hierzu Oberst Robert Klaus und bestätigt zudem – wichtig für die Schießplatz-Nachbarn in Völtendorf – dass „im Einsatztrainingszentrum St. Pölten Schneckengeschoßschutzfänge eingebaut werden, die auch für unsere Langwaffen geeignet sind.“ Kurzum, für das Sturmgewehr-Training muss dann nicht mehr nach Völtendorf ausgewichen werden. Auf den Realisierungshorizont angesprochen erklärt Oberst Klaus: „Das Thema Schieß-Ausbildung in Völtendorf wird erst Anfang 2030 Geschichte sein, da mit der Inbetriebnahme des Einsatztrainingszentrums St. Pölten seitens der Polizei in Völtendorf nicht mehr geschossen wird.“ Ob dann umgekehrt – was eine weitere Entlastung des Betriebs in Völtendorf bedeuten könnte – das Bundesheer seinerseits teilweise die Polizeiinfrastruktur auf der Schanze mitnutzt, ist noch offen, wie man seitens des Verteidigungsministeriums ausführt. „Es gibt Pläne und Planungen bezüglich Kooperation mit der zukünftigen Schießanlage der Polizei; es kann aber hierzu noch keine Detailaussage getroffen werden.“Die Situation am „Völtendorfer Ballermann“ bleibt also vage, das Gefühlsspektrum der Anrainer schwankt dementsprechend zwischen Skepsis („Dass das Polizei-Einsatzzentrum eine nachhaltige Entlastung bringt, glaube ich erst, wenn die Polizei 2030 wirklich aus Völtendorf abzieht“) und Hoffnung, „dass es wieder so wird wie bis vor zirka 10 Jahren.“ Einen dementsprechenden Hoffnungsschimmer mag – so grotesk es klingt – die Entwicklung des echten Ballermann auf Mallorca geben, der verschiedene Phasen durchlief: von ursprünglichem „Normalbetrieb“ über völligen Exzess und Laissez-Faire bis hin zu nunmehr immer strikteren Eindämmungsmaßnahmen, die ein vernünftiges Zusammenleben mit der Bevölkerung wiederherstellen sollen. Am Ende des Tages hängt vieles vom gegenseitigen Goodwill und einem positiven Einvernehmen ab, wie es 80 Jahre lang gut funktioniert hat. Die Phrase „Der Platz war schon immer da und ein Schießplatz macht eben Lärm!“ lassen die Anrainer jedenfalls nicht gelten. „Entlang unserer Autobahnen gab es früher auch keine Lärmschutzwände. Diese wurden erst mit der gestiegenen Belastung notwendig und werden jetzt flächendeckend umgesetzt. Das wünschen wir uns auch für den Schießplatz in Völtendorf – auch hier ist die Belastung enorm gestiegen und macht daher effektive Gegenmaßnahmen erforderlich!“
LÄRMSCHUTZ – DIE RECHTSLAGE„Ich begreife nicht, dass es entlang der Autobahn für jeden Kilometer Geld für sündteure Lärmschutzwände gibt, rigorose Lärmschutzvorgaben bei Flugplätzen bestehen und für jede kleine Pimperl-Veranstaltung, aber offensichtlich nicht bei einem Schießplatz“, schüttelt ein Anrainer den Kopf. Tatsächlich ist Lärmschutz in Österreich eine sogenannte Querschnittmaterie, wie auch auf der Homepage des Umweltbundesamtes nachzulesen ist: „Es gibt kein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm, sondern zahlreiche Bestimmungen über Lärmemissionen und Lärmimmissionen. Je nach Rechtsmaterie liegt auch die Zuständigkeit bei unterschiedlichen Behörden.“ Darauf stößt man etwa in Bauordnungen, Veranstaltungsgesetzen, der Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung etc. Was es auf übergeordneter europäischer Ebene seit 2002 freilich sehr wohl gibt – und mittlerweile auch in nationales Recht gegossen – ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die darauf abzielt, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” In Artikel zwei wird ihr Geltungsbereich wie folgt definiert. „Diese Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und an deren lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind.“ Soweit, so gut. Allerdings gibt es auch Ausnahmen – so gilt die Richtlinie explizit nicht für „Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist“. „Ein Schießplatz des Heeres“, so lässt uns Europarechtsexperte Univ. Prof. Walter Obwexer auf Anfrage wissen „ist wohl als militärisches Gebiet einzustufen; das Areal ist in der Regel als militärisches Gebiet gekennzeichnet. Damit ist eine der beiden Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung gegeben.“ Die zweite – militärische Tätigkeit auf diesem militärischen Gebiet – sieht er ebenfalls erfüllt. „Schießübungen des Heeres zählen ohne jeden Zweifel dazu. Schießübungen der Polizei und der Justizwache sind zwar keine Tätigkeiten des Militärs, können aber als militärisch eingestuft werden. Ob Schießübungen des Heeresschießvereins noch davon umfasst sind, ist hingegen fraglich.“ Das heißt aber nicht, dass diese nicht – wie auch generell heeresfremde Organisationen – am Areal trainieren dürften, denn die Richtlinie „verbietet es nicht, den Schießplatz des Heeres an Organisationen zu vermieten, die keine militärische Tätigkeit ausüben (z. B Sportschützen). In diesem Fall müssen allerdings die Umgebungslärm-Grenzwerte eingehalten werden.“







